Die Stabsstelle V/3 Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz der Universität Regensburg wurde erstmalig zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) zum 01.01.1981 etabliert. Die vier Sicherheitsingenieure, die derzeit an der Universität tätig sind, betreuen heute über 4000 Beschäftigte der Universität in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sowie zum Umweltschutz. Des Weiteren werden hier vielfältige Beratungs- und Vollzugsaufgaben im Zusammenhang mit Brandschutz, Gentechnik, biologischer Sicherheit, Notfall- und Bedrohungsmanagement, Erste Hilfe u.v.m. erledigt.
Darüber hinaus sind in der Stabsstelle das Klimaschutz- und Energiemanagement der Universität integriert. Hauptaugenmerk des Klimaschutzmanagements liegt hierbei auf der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts unter Einbeziehung aller relevanten Akteure, inklusive Energie- und Treibhausgasbilanz, Strategien zur Treibhausgasreduzierung und breiter Öffentlichkeitsarbeit. Gleichzeitig soll durch die Weiterführung des Energiemanagements mit Energiecontrolling die Energieeffizienz an der Universität weiter verbessert und das nachhaltige Campusmanagement gefördert werden.
Die Stabsstelle untersteht entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dem Kanzler der Universität. Organisatorisch und räumlich ist die Stabsstelle als Referat V/3 der Abteilung V Gebäude und Technik angegliedert.
Referatsleiter
Leitender Sicherheitsingenieur
Werner Steinbach
Gebäude: Technische Zentrale, BG 0.07
Telefon 0941 943-3311
Telefax 0941 943-813311
E-Mail werner.steinbach@ur.de
Aufgabenbereich:
Sicherheitsaufgaben grundsätzlicher und übergeordneter Art;
Unterstützung der Universität in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheits- und Umweltschutzes;
Geschäftsführung und Leitung des Arbeitsschutzausschusses;
Zentrale Koordination der Angelegenheiten beim Vollzug des Gentechnikgesetzes, der Biostoffverordnung, des Betäubungsmittelgesetzes, der Gefahrstoffverordnung
STELLVERTRETENDER REFERATSLEITER
SICHERHEITSINGENIEUR
Michael Weigert
Gebäude: Technische Zentrale, BG 0.05
Telefon 0941 943-5860
Telefax 0941 943-815860
E-Mail michael.weigert@ur.de
Aufgabenbereich:
Unterstützung der Universität in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheits- und Umweltschutzes; Vollzug der Gefahrstoffverordnung;
Projektführung des universitären Notfall- und Bedrohungsmanagements;
Bauberatung (Schwerpunkte: Arbeitsstättenverordnung und baulicher Brandschutz); Implementierung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagements (AGUM)
SICHERHEITSINGENIEUR
Florian Birkner
Gebäude: Technische Zentrale, BG 0.05
Telefon 0941 943-3344
Telefax 0941 943-813344
E-Mail florian.birkner@ur.de
Aufgabenbereich:
Unterstützung der Universität in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheits- und Umweltschutzes;
Organisation der Brandschutzhelferausbildung mit Feuerlöschtraining sowie Ersthelferausbildung;
Angelegenheiten im Zusammenhang mit Handfeuerlöschern;
Organisation und Nachverfolgung der Feuerbeschauen an der UR;
Zentrale Organisation von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz (v. a. Sicherheitsbeauftragte; Brandschutzhelfer; Ersthelfer)
Sicherheitsingenieur
Dr. Ingo Wolffram
Gebäude: Technische Zentrale, BG 0.02
Telefon 0941 943-3322
Telefax 0941 943-813322
E-Mail ingo.wolffram@ur.de
Aufgabenbereich:
Unterstützung der Universität in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheits- und Umweltschutzes;
Vollzug der Gefahrstoffverordnung und Ansprechpartner für Fragen des Mutterschutzes bei der Arbeit
Klimaschutzmanagerin
Katrin Auernhammer
Gebäude: Technische Zentrale, BG 0.04
Telefon 0941 943-3151
E-Mail klimaschutz@ur.de
Aufgabenbereich:
Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts unter Einbeziehung aller relevanten Akteure, inklusive Energie- und Treibhausgasbilanz, Strategien zur Treibhausgasreduzierung und breiter Öffentlichkeitsarbeit
Gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG):
Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze, dabei insbesondere:
Sicherheitsfachkräfte haben keine eigene Weisungsbefugnis oder Vorgesetzten-stellung. In ihrer beratenden Funktion haben ausschließlich über den Arbeitgeber oder den von ihm beauftragten Dienstvorgesetzten die Möglichkeit, sicherheitswidrige Zustände abzustellen. Die Entscheidung über die Ausführung liegt somit, ebenso wie die Verantwortung, beim Arbeitgeber oder den von ihm beauftragten Dienstvorgesetzten.
Über die oben genannten Aufgaben des § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes hinaus erledigen die Sicherheitsingenieure auch folgende
Vollzugsaufgaben:
Zentrale Koordination der Angelegenheiten beim Vollzug
AG001 - Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses der UR
(PDF-Dokument, Stand 29.10.2024)