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Startseite Gebäude und Technik

Herzlich Willkommen auf der Homepage von der Abteilung V Gebäude und Technik!

Hauptaufgabe von Gebäude und Technik ist der Betrieb sämtlicher haustechnischer Anlagen der Universität. Dies umfasst vor allem die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung dieser Anlagen. Weitere Dienstleistungen erbringen die Fachgebiete Arbeitssicherheit, Facility Management, Umweltschutz / Logistik sowie Bautechnik.

Eine Kollage aus Detailsaufnahmen der Technischen Zentrale

Können wir Ihnen helfen ?

Für die Meldung von

- Technischen Störungen

- Anforderungen zur Reinigung oder

- Transport bzw. Entsorgungsthemen

an die Abteilung GuT in der Technischen Zentrale ist das Portal FAMOSweb zu verwenden.

Online-Formular FAMOSweb

Anleitung für FAMOSweb (PDF-Dokument) Störmeldungen

Die hier gemeldeten Störungen (FAMOSweb) werden regelmäßig abgerufen, es kann jedoch einige Zeit zwischen Ihrer Meldung und der Weiterleitung an die zuständigen Techniker vergehen.

Meldung von DRINGENDEN Störungsfällen:

In absolut dringenden Fällen, also bei Störungen, die unmittelbar beseitigt werden müssen (z.B. Rohrbruch, Stromausfall, Ausfall wichtiger Anlagen, usw.), melde Sie sich bitte telefonisch bei der

➢ Leitwarte unter der Durchwahl -3333

Reinigung

Die hierzu über FAMOSweb gemeldeten Anforderungen und Beanstandungen werden ggf. an die zuständige Reinigungsfirma weitergeleitet.

Transport

Anforderungen zur Durchführung von Transporten durch die Logistikgruppe der UR können ebenfalls über FAMOSweb abgegeben werden (einschl. Montageunterstützung in begrenztem Rahmen), z.B.

- Möbel

- Kleinmontagen (Bilderrahmen, Türschilder, …)

Entsorgung

Entsorgungsanliegen, welche über FAMOSweb gemeldet werden, können z.B. sein:

- Aufstellung und/oder Abholung von Datenschutzboxen

- Entsorgung von außerordentlich anfallenden Abfall

- Gefahrstoffentsorgung

Zu beachten: Sie erreichen hier NICHT den Schließdienst, NICHT das Rechenzentrum und KEINE anderen Einrichtungen außerhalb der Technischen Zentrale.

DIE DATEN WERDEN ZUM ZWECKE DER BEHEBUNG TECHNISCHER STÖRFÄLLE GEMÄß ART 16 BAYDSG ERHOBEN UND NICHT WEITERGEGEBEN. ES GELTEN DIE VORSCHRIFTEN DES BAYERISCHEN DATENSCHUTZGESETZES. DIE ANMELDEDATEN DIENEN DER AUTHENTIFIZIERUNG UND WERDEN FÜR RÜCKFRAGEN UND STATISTISCHER AUSWERTUNGEN AUF UNBESTIMMTE ZEIT GESPEICHERT.
 


  1. Verwaltung