Der Antrag muss beim Prüfungsamt vor Bekanntgabe des Themas abgegeben, geschickt oder gefaxt werden. Es werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft, Anschließende wird der Antrag an den zuständigen Lehrstuhl gefaxt. Der Lehrstuhl teilt uns, nach der Themen-absprache mit Ihnen, das Thema und den Absprachetermin mit. Sie erhalten dann von uns das Zulassungsschreiben. Die Bearbeitungsfrist läuft ab dem Tag der Themenabsprache.
in Bearbeitung
in Bearbeitung