Ab Mai 2022 ist der persönliche Parteiverkehr wieder möglich.
Von Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, ohne Voranmeldung.
Eintritt ist nur Einzeln und mit FFP2-Maske gestattet.
Sie können uns weiterhin aber auch telefonisch oder per E-Mail erreichen.
Wie das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekannt gegeben hat, werden die angesichts der COVID-19-Pandemie zunächst für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz erneut verlängert. Ebenso wie in den drei vergangenen Semestern gelten sie auch im Wintersemester 2021/22. Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen verschieben bzw. verlängern sich automatisch um ein Semester. Damit wird den Studierenden zeitlicher Spielraum für die Ablegung von Prüfungen eröffnet. Zum anderen werden die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das Wintersemester 2021/22 erstreckt. Dadurch wird erneut eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Förderungshöchstdauer erreicht. Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2021.
Anlassbedingt weisen wir darauf hin, dass bei den anstehenden schriftlichen Präsenzprüfungen die Verhaltenregeln bezüglich Eindämmung der Corona-Pademie zu befolgen sind.
Verhaltensregeln inklusive der Pläne für die ausgewiesenen Wartebereiche der einzelnen Hörsäle
Zur Ermöglichung und Durchführung von Prüfungen in der gegenwärtigen, durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestimmten Situation wurden auf Initiative der Universitätsleitung neue Rahmenprüfungsordnungen erlassen.
Rahmenprüfungsordnung Sommersemester 2020 (außer Kraft) vom 6. Mai 2020
Rahmenprüfungsordnung Wintersemester 2020/21 (außer Kraft) vom 23. November 2020, geändert durch satzung vom 04.02.2021
Rahmenprüfungsordnung Sommersemester 2021 (außer Kraft) vom 26. Mai 2021
Rahmenprüfungsordnung Wintersemester 2021/22 vom 22. November 2021