Nein!
Bei Studierenden des Realschullehramts werden alle Punkte, die über die Pflicht- bzw. Wahlpflichtpunkte hinaus erworben werden, faktisch für den allgemeinen Wahlbereich angerechnet, auch wenn Sie dort nicht extra verbucht sind.
Bei den Grund- und Hauptschullehrämtern gilt das Gleiche, allerdings gehen die überschüssigen Punkte aus der Didaktik der Grundschule bzw. den Didaktiken der Hauptschule erst in die zusätzlichen Leistungspunkte in diesem Bereich ein und werden erst dann für den allgemeinen Wahlbereich verwendet.
Bei Studierenden des Gymnasiallehramts gilt das Gleiche wie bei der Realschule, lediglich überschüssige Punkte, die in den erziehungswissenschaftlichen Studien erworben worden sind, verfallen (siehe LPO I § 22, Abs. (2) 3. f)