Bitte beachten Sie Folgendes: Sofern Sie Anträge mit Anlagen digital einreichen, müssen trotzdem alle Unterlagen unterschrieben und ausgefüllt sein. Bitte alle Unterlagen, auch die Anlagen, zusammen als PDF schicken!
Alle Anträge finden Sie auch im Infozentrum Prüfungsamt (PT 1.1.12 D) oder können dort auch ausgedruckt werden.
Merkblatt und Antrag zum Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit.
Nehmen Sie dieses zu Ihrem behandelnden Arzt mit, damit das Attest richtig ausgestellt werden kann.
Die Originalunterlagen (Antrag und dazugehöriges Attest) können Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.
Für Leistungen, die nicht aus Ihrem aktuellen Studiengang kommen, müssen bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt entsprechende Anerkennungsanträge eingereicht werden.
Diese Anerkennungsformulare müssen von Ihnen ausgefüllt und gegebenenfalls von der zuständigen Fachvertretung abgezeichnet werden.
Bitte beachten Sie:
Je nach Herkunft der anzuerkennenden Leistungen brauchen Sie die entsprechenden Formulare. Diese müssen Sie fristgerecht (siehe Prüfungs- und Studienordnung für den universitäten Prüfungsteil § 13 Abs. 4) wie folgt einreichen:
Antrag auf Anerkennung von Leistungen einer anderen deutschen Universität/Hochschule/Institution
Sofern Sie von anderen Universitäten/Hochschulen an die Universität Regensburg wechseln oder sich aus anderweitigen Vorbildungen Leistungen für den Lehramtsstudiengang anerkennen lassen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Füllen Sie die Anträge aus, gehen zu den entsprechenden Modulverantwortlichen und lassen die Anträge abzeichnen. Den vollständig ausgefüllten Anträgen fügen Sie bitte die ursprünglichen Zeugnisse/Scheine in Kopie bei und legen die Originale zum Abgleich im Prüfungsamt vor. Scheine/Zeugnisse müssen mit Verifizierungscode oder mit Unterschrift und Stempel der ausstellenden Stelle versehen sein.
Sofern Sie sich aus einem Auslandsaufenthalt für Ihren Lehramtsstudiengang Leistungen anerkennen lassen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Füllen Sie die Anträge aus, gehen zu den entsprechenden Modulverantwortlichen und lassen die Anträge abzeichnen. Fügen Sie das entsprechende Transcript of Records (bestätigt vom International Office) in Kopie bei und legen das Original zum Abgleich im Prüfungsamt vor.
Bitte reichen Sie bei diesem Antrag unbedingt die zweite Seite mit ein. Der Antrag kann sonst nicht bearbeitet werden.
Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus einem anderen Studiengang/Doppelstudium
Sofern Sie sich Leistungen aus einem anderen Studiengang bzw. aus einem Doppelstudium anerkennen lassen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Füllen Sie die Anträge aus, gehen zu den entsprechenden Modulverantwortlichen bzw. Fachvertretern und lassen die Anträge abzeichnen.
Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen, die den Modulverantwortlichen zur Anerkennung vorgelegt wurden, mit den entsprechenden Anträgen bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt eingereicht werden müssen!
Antrag auf Einbuchung von Leistungen
Sofern Sie Leistungen aus einem anderen Studiengang (IT-Ausbildung, Zusatzausbildung...), ZSK-Scheine, Graecum etc. eingebucht haben möchten oder Leistungen aus Ihrem Lehramtsstudium für ein Zertifikat verbuchen lassen möchten, reichen Sie bitte diesen Antrag ein.
Bei Einbuchung von ZSK-Scheinen, Graecum etc.: Bitte kopieren Sie den ZSK-Schein, das Zeugnis des Graecums etc. und reichen Kopie und Original mit ausgefülltem Antrag bei uns ein (per Post, Einwurf in unseren Briefkasten oder persönlich während unserer Öffnungszeiten). Spätestens nach Abschluss des Staatsexamens erhalten Sie den Originalschein zurück.
Sofern Sie in Ihrem aktuellen Studiengang Leistungen tauschen wollen oder aus einem abgelegten Studiengang Leistungen in den aktuellen Studiengang umgebucht haben möchten, füllen Sie bitte den
Antrag auf Umbuchung von Leistungen
aus. Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag nur gestellt werden kann, wenn die Veranstaltungen für beide Modulpositionen ausgewiesen sind, Sie also keine Unterschrift einer modulverantwortlichen Person benötigen.
Bei "Umbuchungen" aus unterschiedlichen Studiengängen, werden diese Leistungen aus verwaltungstechnischen Gründen als Anerkennungen im neuen Studiengang verbucht.
Ein Umbuchungsantrag (Tausch von Leistungen) bei Ablegung der Staatsexamensprüfung im Frühjahr muss bis spätestens am 01.04., bei Ablegung im Herbst am 01.10. des entsprechenden Jahres gestellt sein. Spätere Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden! Eine umgebuchte Leistung kann kein zweites Mal umgebucht werden.
Antrag auf Anmeldung von Lehrveranstaltungen in FlexNow
Wenn Sie sich zu einer Veranstaltung im Allgemeinen Wahlbereich (z.B. Ringvorlesungen ...) oder EWS (LA Gymnasium, wenn über 35 LP erreicht werden oder bei LA RS, GS, MS, SoPäd nach abgeschlossenem EWS-Staatsexamen) anmelden möchten, muss dies fristgerecht während der regulären Anmeldezeiten mittels oben stehendem Antrag erfolgen. Nach Ablauf der Frist ist eine Anmeldung nur noch unter Vorlage der Einverständniserklärung des Dozierenden möglich.
Antrag auf Übertrag von Leistungen
Füllen Sie diesen Antrag aus, wenn Sie den Studiengang wechseln und mögliche identische Leistungen in den neuen Studiengang eingebracht werden sollen. Sofern Sie die Höherstufung im neuen Studiengang beantragt haben, ist dieser Antrag nicht zusätzlich erforderlich.
Der Übertrag wird in der Regel erst zu Beginn des Semesters (Anfang Oktober bzw. Anfang April) erfolgen, in dem Sie in der neuen Fächerkombination immatrikuliert sind.
Nicht übertragene Leistungen müssen einzeln zur Umbuchung beantragt oder gegebenenfalls anerkannt werden.
Die übertragenen Leistungen werden verwaltungstechnisch als Anerkennungen erfasst.
Ein Studiengang- bzw. Studienfachwechsel muss bei der Studierendenkanzlei online beantragt werden.
Wenn Leistungen in den neuen Studiengang übernommen werden sollen, muss dies vorher beim zuständigen Prüfungsamt beantragt werden.
Die Einstufung erfolgt entsprechend der vorhandenen Leistungen. Für eine Einstufung in das 2. FS sind 20 LP, in das 3. FS 40 LP und danach für jedes weitere FS jeweils mind. weitere 30 LP erforderlich.
Füllen Sie den Antrag aus und lassen diesen von Ihrem zuständigen Prüfungsamt bestätigen.
Besonderheiten bei den unterschiedlichen Lehrämtern:
LA GS/MS/RS/SoPäd:
Sofern Sie Leistungen aus Ihrem aktuellen Studiengang übernehmen möchten, die in Ihrem zukünftigen Studiengang nicht identisch sind (Punkte oder Modulpositionen sind nicht identisch oder bei einem Wechsel vom Unterrichtsfach zu einem Didakikfach und umgekehrt), oder Sie bereits an einer anderen Universität studiert haben, führen Sie diese Veranstaltungen auf der zweiten Seite des Antrags auf Höherstufung auf und lassen diese von den zuständigen Fachvertretungen anerkennen.
LA GYM:
Sofern Sie Leistungen aus Ihrem aktuellen Studiengang übernehmen möchten, tragen Sie diese auf der zweiten Seite des Antrags auf Höherstufung ein und lassen diese vor der Einstufung von der zuständigen Fachvertretung anerkennen. Bei Leistungen von einer anderen Universität reichen Sie den Antrag auf Anerkennung von Leistungen mit ein.
Alle Lehrämter:
In der Regel benötigen Sie für das Fach Erziehungswissenschaften (EWS) oder bei einem Wechsel innerhalb der Studiengänge GS/MS/SoPäd. keine extra Unterschriften der Fachvertretungen.
Bei Wechsel eines Faches innerhalb eines Studiengangs ist die Einreichung der zweiten Seite nicht erforderlich.
Bei einem Wechsel im Fach Biologie innerhalb der Universität Regensburg gibt es für jedes Lehramt Äquivalenzlisten ( https://www.uni-regensburg.de/biologie-vorklinische-medizin/lehramt-biologie-studium/startseite/index.html ). Bitte reichen Sie diese Anträge anstelle der zweiten Seite für das Fach Biologie mit ein.
Die erste Seite ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen
Antrag auf Anerkennung einer Prüfungsverhinderung wegen Prüfungsüberschneidung
Für den Fall, dass zwei Lehrveranstaltungen zeitgleich stattfinden und eine Abmeldung über FlexNow nicht mehr möglich ist, reichen Sie diesen Antrag bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt ein.