Sollte es Ihnen krankheitsbedingt nicht möglich sein, an einer Prüfung teilzunehmen, müssen Sie unverzüglich ein ordnungsgemäßes Attest im Original (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!) und folgenden Antrag bei uns einreichen:
~ Antrag auf Anerkennung eines Attestes ~
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet werden!
Die Originalunterlagen (Antrag sowie Attest) können Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.
Hier wird unterschieden zwischen der Anerkennung von Leistungen aus dem Inland und dem Ausland. Wählen Sie daher bitte den für Sie zutreffenden Antrag:
Der Antrag muss vollständig und verständlich ausgefüllt und von der Fachvertretung bzw. den Modulverantwortlichen unterschrieben und gestempelt werden. Beachten Sie bitte, dass die konkrete Modulbezeichnung samt -Nr. und Position mit angegeben wird!
Diesen Antrag samt Bestätigungen/Leistungsnachweise (in Kopie) können Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.
Es ist auch möglich, diese Unterlagen als PDF via E-Mail (pa.phil@ur.de) einzureichen. Dies muss zwingend über die Ihnen zugewiesene stud.-Adresse geschehen. Beachten Sie, dass der Antrag von allen Beteiligten vor dem Einscannen eigenhändig im Original unterzeichnet werden muss.
Beachten Sie bitte, dass eine gültige Immatrikulation Voraussetzung ist, um eine Anerkennung beantragen zu können!