Höchststudiendauer
Wenn Sie sich z.B. im Sommersemester im 8. Fachsemester (= Höchststudiendauer für den Erstversuch) befinden, müssen Sie Ihr Studium bis zum 30. September abschließen. Das bedeutet, dass bis dahin alle studienbegleitenden Leistungen in FlexNow eingetragen, bestanden und verbucht sein müssen (bitte frühzeitig bei den Lehrstühlen melden und ggf. um Vorkorrektur bitten) und die Abschlussarbeit spätestens an diesem Tag beim Prüfungssekretariat eingereicht werden muss.
Sollte der Fall eintreten, dass Sie Ihr Studium innerhalb der Höchststudiendauer nicht abschließen, erhalten Sie einen Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen. Diesem Bescheid können Sie u.a. die konkrete Wiederholungsfrist entnehmen. Schließen Sie wiederum innerhalb dieser Wiederholungsfrist das Studium nicht ab, folgt der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen.
Verlängerung der Höchststudiendauer
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihr Studium fristgerecht abzuschließen, können Sie einen Antrag auf Studienzeitverlängerung stellen.
Hierfür müssen Sie jedoch Gründe nachweisen, die Sie nachweislich nicht selbst zu vertreten haben.
Sollte dies der Fall sein, müssen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag samt Nachweise (z.B. aktuelles Attest im Original) bei uns vorlegen (per Post, persönlich oder per Einwurf in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt", Raum PT 1.1.12 D).
Dies sollte zeitnah, spätestens zum Ende der Vorlesungszeit passieren.
Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden vorab von uns geprüft. Sollten wir Fragen zu Ihrem Antrag haben oder weitere Nachweise benötigen, werden wir uns schnellstmöglich via E-Mail bei Ihnen melden (bitte Stud.-Adresse prüfen!).
Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, werden diese zur Entscheidung an den Prüfungsausschuss weitergeleitet.
Die Entscheidung wird Ihnen anschließend schriftlich (per Post an die hinterlegte Anschrift) mitgeteilt.