Das Prüfungsangebot und die dazugehörigen An- und Abmeldefristen werden von den Lehrstühlen festgelegt. Sollten Sie die Frist verpasst haben, müssen Sie sich daher bitte an den zuständigen Lehrstuhl wenden.
Das Prüfungssekretariat ist lediglich für die Buchung des Kurses zuständig, sobald der Lehrstuhl die Leistung bewertet hat und uns die unterzeichnete Buchungsliste vorlegt. Die Buchung erfolgt i.d.R. spätestens 2 Werktage nach Erhalt.
Anschließend erhalten Sie eine Benachrichtigung via E-Mail und können die Bewertung in FlexNow einsehen.
Sollten Sie Fragen
haben, müssen Sie sich bitte an den Lehrstuhl wenden.
Wenn Sie Fragen zu Studieninhalten, Prüfungsanforderungen, Studienaufbau und Studienorganisation haben, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Anmeldung haben, zeigt Ihnen der
was zu tun ist. Sollte Sie dieser an uns verweisen, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular und verwenden die Ihnen zugewiesene Stud.-Adresse.
Beachten Sie, dass wir die im Leitfaden genannten Informationen zwingend benötigen, um Ihnen weiterhelfen zu können.
Wie im Leitfaden angegeben, müssen Sie bitte unbedingt prüfen,
Sollte auch nur einer dieser Punkte nicht erfüllt sein, müssen Sie sich bitte an den Lehrstuhl wenden.
Allgemeine Hinweise zur Beurlaubung finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
ACHTUNG! Wiederholungsfristen werden durch Beurlaubung i.d.R. nicht gehemmt!
D.h., dass Sie trotz Beurlaubung an Wiederholungsprüfungen teilnehmen müssen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, weil Sie sich z.B. zum Zeitpunkt der Prüfung im Praktikum befinden, können Sie die Wiederholungsfrist verlängern. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag samt Nachweise beim betreffenden Lehrstuhl vorlegen.
WICHTIG:
Beachten Sie bitte, dass es während einer Beurlaubung nicht möglich ist, Wiederholungsprüfungen über FlexNow anzumelden. In diesem Fall melden wir Sie an. Hierfür benötigen wir innerhalb des Anmeldezeitraums einen schriftlichen (formlosen) Antrag von Ihnen.
Diesen Antrag können Sie per Post/Einwurf in unseren Briefkasten einreichen oder auch via E-Mail als PDF über Ihre Stud.-Adresse an pa.phil@ur.de schicken. Beachten Sie, dass der Antrag vor dem Einscannen eigenhändig von Ihnen unterzeichnet werden muss.
Geben Sie im Antrag neben Ihren persönlichen Daten bitte Folgendes an:
Sollten Sie die Anmeldefrist verpasst haben, wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl. Sollte dieser der Anmeldung zustimmen, reicht es, wenn uns der Lehrstuhl via E-Mail bittet, die Anmeldung vorzunehmen.
Sollten Sie wegen Mutterschutz beurlaubt sein, ist es wiederum möglich, in diesem Zeitraum ebenso Leistungen im Erstversuch zu erbringen. Die Anmeldung hierfür können Sie selbst über FlexNow durchführen.