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FlexNow

Das Prüfungsangebot und die dazugehörigen An- und Abmeldefristen werden von den Lehrstühlen festgelegt. Sollten Sie die Frist verpasst haben, müssen Sie sich daher bitte an den zuständigen Lehrstuhl wenden.

Das Prüfungssekretariat ist lediglich für die Buchung des Kurses zuständig, sobald der Lehrstuhl die Leistung bewertet hat und uns die unterzeichnete Buchungsliste vorlegt. Die Buchung erfolgt i.d.R. spätestens 2 Werktage nach Erhalt.
Anschließend erhalten Sie eine Benachrichtigung via E-Mail und können die Bewertung in FlexNow einsehen.

Sollten Sie Fragen

  • zum Prüfungsangebot
  • zu Kursinhalten
  • zur Korrekturdauer
  • zur Bewertung
  • zur ECTS-Angabe
  • zum Wiederholungsangebot

haben, müssen Sie sich bitte an den Lehrstuhl wenden. 

                                 

Wenn Sie Fragen zu Studieninhalten, Prüfungsanforderungen, Studienaufbau und Studienorganisation haben, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.


An- bzw. Abmeldefrist versäumt

Nach Ablauf der An- bzw. Abmeldefrist müssen Sie sich bitte an das Lehrstuhlsekretariat wenden!

FlexNow-Anmeldung

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Anmeldung haben, zeigt Ihnen der

                      

>>   L e i t f a d e n   <<

            

was zu tun ist. Sollte Sie dieser an uns verweisen, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular und verwenden die Ihnen zugewiesene Stud.-Adresse.
    

Beachten Sie, dass wir die im Leitfaden genannten Informationen zwingend benötigen, um Ihnen weiterhelfen zu können.

           

Wie im Leitfaden angegeben, müssen Sie bitte unbedingt prüfen,

  • ob der Lehrstuhl die LV für Ihren Studiengang und die gewünschte Modulposition zur Anmeldung freigegeben hat, 
  • ob die An- bzw. Abmeldefrist noch läuft,
  • ob etwaige Vorleistungen zur Anmeldung laut Modulbeschreibung/Prüfungsordnung tatsächlich erfüllt sind (diese müssen in FlexNow bestanden und verbucht sein).
                                        

Sollte auch nur einer dieser Punkte nicht erfüllt sein, müssen Sie sich bitte an den Lehrstuhl wenden.

           

       


FlexNow-Anmeldung während Beurlaubung

Allgemeine Hinweise zur Beurlaubung finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.

ACHTUNG! Wiederholungsfristen werden durch Beurlaubung i.d.R. nicht gehemmt!

D.h., dass Sie trotz Beurlaubung an Wiederholungsprüfungen teilnehmen müssen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, weil Sie sich z.B. zum Zeitpunkt der Prüfung im Praktikum befinden, können Sie die Wiederholungsfrist verlängern. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag samt Nachweise beim betreffenden Lehrstuhl vorlegen.

          

WICHTIG: 

Beachten Sie bitte, dass es während einer Beurlaubung nicht möglich ist, Wiederholungsprüfungen über FlexNow anzumelden. In diesem Fall melden wir Sie an. Hierfür benötigen wir innerhalb des Anmeldezeitraums einen schriftlichen (formlosen) Antrag von Ihnen.

                   

Diesen Antrag können Sie per Post/Einwurf in unseren Briefkasten einreichen oder auch via E-Mail als PDF über Ihre Stud.-Adresse an pa.phil@ur.de schicken. Beachten Sie, dass der Antrag vor dem Einscannen eigenhändig von Ihnen unterzeichnet werden muss.

         

Geben Sie im Antrag neben Ihren persönlichen Daten bitte Folgendes an:

  • Matrikel-Nr.
  • LV-Bezeichnung + -Nr. und ggf. Gruppe + Dozent/in
  • Modul-Nr. + Position (z.B. INF-BSc-P04)

     

Sollten Sie die Anmeldefrist verpasst haben, wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl. Sollte dieser der Anmeldung zustimmen, reicht es, wenn uns der Lehrstuhl via E-Mail bittet, die Anmeldung vorzunehmen.

         

Sollten Sie wegen Mutterschutz beurlaubt sein, ist es wiederum möglich, in diesem Zeitraum ebenso Leistungen im Erstversuch zu erbringen. Die Anmeldung hierfür können Sie selbst über FlexNow durchführen.


FlexNow-Leistungsübersicht

Die Übersicht über Ihre erbrachten Leistungen können Sie sich HIER selbst ausstellen.

Technische Probleme mit dem FlexNow-Account

Sollten technische Probleme auftreten, wie z.B., dass Sie sich nicht in Ihren FlexNow-Account einloggen können, müssen Sie sich bitte an den Support des Rechenzentrums wenden.

Vorläufige Gesamtnote

Die vorläufige Gesamtnote, welche Sie von uns erhalten, sofern Sie Ihr Studium noch nicht vollständig abgeschlossen haben, beantragen Sie bitte via E-Mail über unser Kontaktformular.
                          

Folgende Angaben werden zur Ausstellung benötigt:

  • Um welche Bewerbung handelt es sich? Master, Stipendium, Stellenangebot?
  • Wenn Sie sich für den Master bewerben: 
    • Interne Masterbewerbung: Für welchen Master bewerben Sie sich?
      -> Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise unten!
    • Externe Masterbewerbung: An welcher Universität? 
  • Anzahl der benötigten Exemplare?
                                                       

Allgemeine Hinweise: 

  • Für die interne Masterbewerbung im Bereich I.M.S.K. wird laut der Studiengangskoordination keine von uns erstellte vorläufige Gesamtnote benötigt.
    Ausnahme: Master AVM sowie Master Digital Humanities.
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination.
                    
  • Für die Praktikumsbewerbung wird keine vorläufige Gesamtnote benötigt. Sollte Ihre Praktikumsstelle diese jedoch ausdrücklich verlangen, dann lassen Sie uns bitte den entsprechenden Nachweis zukommen. Anschließend werden die Unterlagen natürlich ausgestellt.
                             
  • Den Notenausdruck müssen Sie sich selbst über FN2 ausstellen.
    Es gibt jedoch vereinzelt Universitäten, die den selbsterstellten Ausdruck nicht akzeptieren. Daher ist es wichtig, dass Sie uns alle Universitäten nennen, an denen Sie sich bewerben, damit wir Ihnen ggf. gleich einen entsprechenden Notenausdruck mitschicken können.
                          
  • Die Unterlagen werden i.d.R. 1-2 Werktage nach Erhalt Ihrer E-Mail an die hinterlegte Postanschrift versandt. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Ihre Daten korrekt und vollständig sind.


  1. Studium