beim Wechsel von einer anderen deutschen Universität nach Regensburg
Hier erfahren Sie, wie die Anerkennung von Studienleistungen, die Sie an anderen Universitäten erworben haben, an der Universität Regensburg abläuft, was Sie beachten müssen und an wen Sie sich wenden können:
Voraussetzung für die Anerkennung: Gleichwertigkeit
Für die Anerkennung von Leistungen ist es entscheidend, dass keine „wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse)“ bestehen (vgl. BayHSchG, Art. 63), dass die Lernergebnisse also gleichwertig sind.
Bereiten Sie die Anerkennung vor:
- Stellen Sie die Informationen zu ihren anzuerkennenden Leistungen möglichst aussagekräftig und übersichtlich zusammen (Modulbeschreibungen, Vorlesungsmitschriften, Übersichten in Tabellenform etc). Bringen Sie diese Unterlagen zu Ihrem Gespräch mit.
- Machen Sie sich mit den Modulen vertraut, die für Ihr Studium an der Universität Regensburg aktuell sind (Modulkataloge finden Sie hier).
- Bereiten Sie entsprechend der Anzahl von Modulen, für die Sie eine Anerkennung anstreben, dieses Formular vor, indem Sie bereits Ihre persönlichen Daten eintragen (Name, Adresse usw.)
Folgende Unterlagen werden zur Anerkennung benötigt:
- Transcript of Records bzw. Übersicht ihrer Studienleistungen (inkl. Note, Leistungspunkte, SWS) zur Bestätigung der erzielten Leistungen
- Kursbeschreibung bzw. Angaben zu den Inhalten der absolvierten Veranstaltungen. Die Kursinhalte müssen denen des Studiums der Romanistik an der Universität Regensburg gleichwertig sein, Studien- und Prüfungsleistungen einander in Inhalt und Umfang entsprechen.
- Formular zur Anerkennung von Leistungen. Bitte legen Sie für jeden anzuerkennenden Kurs das entsprechende Anerkennungsformular vor. Leistungen können auch für den freien Wahlbereich anerkannt werden.
Das zur Anerkennung benötigte Formblatt finden Sie für Bachelor und Master auf den Seiten des Prüfungsamts Geisteswissenschaften, für Lehramt beim Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge.
Erläuterungen zum Formular finden Sie hier.
Ansprechpartnerin:
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Dr. Christine Lessle, Studiengangkoordinatorin am Institut für Romanistik, PT 3.3.29.
Sie überprüft die Anerkennungsunterlagen und leitet sie den zuständigen Modulbeauftragten weiter.
Hinweis: Die Modulbeauftragten finden Sie in der jeweils für Sie geltenden Modulbeschreibung.
Bitte beachten Sie:
- Eine rechtsverbindliche Anerkennung kann erst nach der Immatrikulation an der UR erfolgen.
- Nehmen Sie dennoch frühzeitig den Kontakt mit den Ansprechpartnern auf, um zu besprechen, welche externen Leistungen ggf. anerkannt werden können.
- Besonders schnell und einfach können extern erbrachte Leistungen überprüft und anerkannt werden, wenn die zur Anerkennung vorgelegten Unterlagen vollständig sind.