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Regelungen am Institut für Romanistik


Regelung zur Konsekutivität von Veranstaltungen am Institut für Romanistik (seit WS 2017/18)

Es gelten die folgenden verpflichtenden Abfolgen:

  • Erst CLF I/CLI I/CLE I, danach CLF II/CLI II/CLE II
  • Erst Proseminar, danach Hauptseminar 

Die folgenden Abfolgen werden dringend empfohlen, um den Studienerfolg nicht zu gefährden:

  • Erst Einführungskurs zur Sprachwissenschaft, danach Proseminar zur Sprachwissenschaft
  • Erst Einführungskurs zur Literaturwissenschaft, danach Proseminar zur Literaturwissenschaft
  • Erst Einführende Vorlesung zur Rom. Kulturwissenschaft, danach Proseminar zur Kulturwissenschaft

Diese Bestimmungen gelten für alle Studierenden in den romanistischen Bachelor- und Lehramtsstudiengängen, egal, ob die Prüfungsordnung, die online steht, bereits entsprechend angepasst wurde oder nicht.


Wie viele ECTS für welche Veranstaltungen?

Die Vergabe der Leistungspunkte (LP oder ECTS) ergibt sich verbindlich aus den jeweils geltenden Modulbeschreibungen.
Allerdings verzeichnen die aktuellen Modulbeschreibungen, sofern im Modul eine Mudulprüfung vorgesehen ist, nicht mehr die Leistungspunkte für einzelne Veranstaltungen , sondern nur für das abgeschlossene Modul.

Wenn Sie wissen wollen, wie viele ECTS auf eine Veranstaltung entfallen, die Sie belegen (wollen), können Sie sich hier informieren (die Angaben gelten für die Verwendung von Veranstaltungen in den zusätzlichen Pflichtpunkten, in den freien Leistungspunkten sowie im Wahlbereich):

Einführende Vorlesung 3 ECTS
Vorlesung 4 ECTS
sprachpraktische Übung (2 SWS) 4 ECTS
sprachpraktische Übung (4 SWS)

8 ECTS

Einführungsübung (3 SWS) 4 ECTS
Einführungsübung (2 SWS) 2 ECTS
Phonetik (1 SWS) 2 ECTS
Proseminar 5 ECTS
Hauptseminar 8 ECTS
Fachdidaktik Einführung 2 ECTS
Fachdidaktik Basiskurs 3 ECTS
Fachdidaktik Aufbaukurs 3 ECTS

Empfehlungen zum Auslandsaufenthalt

  • Bitte belegen Sie Einführungsvorlesungen und die diese begleitenden Übungen in Regensburg, da die dort vermittelten Grundlagen im weiteren Verlauf Ihres Studiums hier vorausgesetzt werden.
  • Informieren Sie sich anhand der Erfahrungsberichte, die an der Infothek des International Office ausliegen, und durch Nachfrage bei der Learning Agreement-Koordinatorin (Frau Velásquez Weß), welche Kurse in der Vergangenheit anerkannt wurden.
  • „Kulturwissenschaften“ gibt es in den meisten Universitäten romanischer Länder nicht. Anerkennungen von Kursen in diesem Bereich sind eher möglich, wenn erkennbar ist, dass kulturwissenschaftliche Gegenstände  und Methoden behandelt werden. Das ist z.B. bei medien- oder filmwissenschaftlichen Veranstaltungen wahrscheinlicher als bei philologischen oder geschichtswissenschaftlichen.
  • Bei komparatistischen Kursen sollten mindestens 60 % des Kursinhalts romanische Gegenstände, d.h. Filme, Bücher etc. betreffen (nachweisbar z.B. über Lektüreliste oder Kursbeschreibung).
  • Beachten Sie, dass Konsekutivitätsregelungen auch bei im Ausland erbrachten Leistungen zu berücksichtigen sind; so kann ein Auslandskurs beispielsweise nicht als Hauptseminar anerkannt werden, wenn das dafür vorausgesetzte Proseminar noch nicht belegt wurde.
  • Wir raten Ihnen, Hauptseminare in der Teildisziplin, in der Sie Ihre Abschlussarbeit verfassen wollen, in Regensburg zu belegen, da Sie so bereits mit potentiellen Betreuer/innen in Kontakt treten und evtl. mit der Bachelor-/Master- oder Zulassungsarbeit sogar auf die Hauptseminararbeit aufbauen können.

Information zur Wiederholung von Prüfungen

Prüfungsleistungen in sprachpraktischen und wissenschaftlichen Kursen können bei Nichtbestehen maximal zweimal wiederholt werden.
Studienleistungen, also alle nicht notenrelevanten Leistungen, können beliebig oft wiederholt werden.

Generell setzt die Regelstudienzeit einer vielfachen Wiederholung Grenzen.
Eine Wiederholung von Kursen zur Notenverbesserung ist ausgeschlossen.
Für alle Veranstaltungen, die nur einmal jährlich angeboten werden, ist die Möglichkeit gegeben, bei nicht bestandener Abschlussklausur diese im Folgesemester zu wiederholen. Bitte kontaktieren Sie daher rechtzeitig den/die Dozenten, bei dem/denen Sie die jeweils nicht bestandene(n) Veranstaltung(en) besucht haben.



  1. Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Studiengangkoordination Institut für Romanistik


Gebäude PT, Zi. 3.3.29
Telefon 0941 943-3608
E-Mail

Sprechstunde:
Dienstag, 12 - 13 Uhr