Zu Hauptinhalt springen

Bewerbung

Startseite       Studienaufbau       Studium und Beruf       Download       Aktuelles


Bewerbung

Eine Aufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich. Zulassungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes, mindestens dreijähriges Hochschulstudium (Bachelor, Magister, Licence, Maîtrise, Staatsexamen oder andere entsprechende in- und ausländische Abschlüsse).

Auswahlkriterien für die Aufnahme in den Masterstudiengang sind:

  • Notendurchschnitt des qualifizierenden Studienabschlusses von mindestens gut (mind. Note 2,5) bzw. Durchschnittsnote über mind. 150 Leistungspunkte (End-Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses ist nachzureichen)
  • Auslandserfahrung
  • gute bis sehr gute Kenntnisse des Französischen oder Spanischen oder Italienischen (Niveau B2), gute Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (Niveau mindestens B1, vorzugsweise Französisch, Spanisch oder Italienisch, des Weiteren sind auch slawische Sprachen und Englisch zulässig)
  • berufspraktische Erfahrungen / Praktika
  • grundlegende Fachkenntnisse in mindestens einem der wählbaren Schwerpunktgebiete
  • Kenntnisse in allgemeiner und fachspezifischer Interkulturalität

Die Auswahl der deutschen Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch das Institut für Romanistik der Universität Regensburg auf der Grundlage der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und eines in Regensburg durchgeführten persönlichen Auswahlgesprächs. (Zur Sprachregelung: Als deutsch gelten BewerberInnen bzw. Studierende, die sich bei der Universität Regensburg als Heimatuniversität einschreiben unabhängig von ihrer Nationalität. Studierende mit Heimatuniversität Clermont-Ferrand / Madrid / Ferrara gelten entsprechend als Franzosen / Spanier / Italiener.)

Das Eignungsfeststellungsverfahren für die Aufnahme des Studiums im Master IKE mit den Partnerstädten Clermont-Ferrand und Madrid (binationale und trinationale Auslandsoptionen) und ohne Auslandsoption zum WS 24/25 findet am Freitag, 12. Juli 2024 (Uhrzeit wird noch bekannt gegeben) online statt. Nachfragen zum Master IKE dieser Auslandsoptionen sind jederzeit per E-Mail möglich (info.ike@ur.de).

Für den Master IKE mit Partnerstadt Ferrara findet das Eignungsfeststellungsverfahren für das Wintersemester 2024/25 am Freitag, dem 12. Juli 2024, (Uhrzeit wird noch bekannt gegeben) online statt. Nachfragen zum Master IKE Ferrara sind jederzeit per E-Mail möglich (nicole.cucit@ur.de, simona.fabellini@ur.de).

ACHTUNG:

Bitte beachten Sie, dass für die mindestens 30 ECTS-Punkte aus Unterricht in Spanien Studiengebühren an die Complutense de Madrid zu bezahlen sind. Im Studienjahr 2021/22 beliefen sich diese Kosten auf 45,02 Euro pro Kreditpunkt (d.h. ca. 1.350-1.450 Euro je nach Zusammensetzung des individuellen Programms). Die Gebühren werden jeweils im August für das kommende Jahr festgelegt und sind auf der Homepage der Complutense unter "Precios de Másteres" zu finden.


Ablauf und Teile der Eignungsfeststellung

Die Eignungsfeststellung findet 2024 komplett online statt. Sie besteht aus 3 Teilen:

  1. Der schriftlichen Prüfung des Sprachniveaus in der Zielsprache (=Sprache der gewählten Partneruniversität, für nicht deutsche Muttersprachler ggf Deutsch als Fremdsprache). Sie schreiben einen kleinen Essay mit einer Bildbeschreibung. 
  2. Der elektronischen Prüfung des Sprachniveaus in der Zusatzsprache (=zweite moderne Fremdsprache, die im Regensburger Studienprogramm angeboten wird, d.h. Französisch, Italienisch, Spanisch, Englisch, oder eine slawische Sprache). Es handelt sich um einen Test mit Auswahlmöglichkeiten zum Ankreuzen. Sie können sich nicht in Ihrer Muttersprache testen lassen.
  3. In einem persönlichen Gespräch mit Mitgliedern der Eignungsfeststellungskomission zu Ihrer Studienmotivation, Ihrem Vorstudium und Lebenslauf und Ihren fachspezifischen Vorkenntnissen. Das Gespräch findet auf Zoom statt. Kandidatinnen und Kandidaten werden in der Regel in Zweiergruppen befragt. Sie erhalten auch Fragen in Ihrer Zielsprache; bei der trinationalen Auslandsoption in den beiden Partnersprachen Französisch und Spanisch.

Bei Vorliegen eines offiziellen Sprachdiploms, das nicht älter als 2 Jahre ist, können Sie vom sprachlichen Teil des Eignungsfeststellungsverfahrens befreit werden. Eine Übersicht der Sprachdiplome, die wir anerkennen, finden Sie in der Anlage 3 der Prüfungsordnung, die Sie hier finden.

Die Sprachtests finden am Vormittag statt, die Gespräche jeweils in Einzelterminen im Laufe des Tages. Informationen zum technischen Ablauf und zur Zeiteinteilung erhalten Sie mit der Einladung zur Eignungsfeststellung.

Die Bestandteile der Eignungsfeststellung sind der Anlage 1 der Prüfungsordnung zu entnehmen, die Sie hier finden. In der Anlage 2 sind die Kriterien des Eignungsgesprächs festgelegt.

Fragen richten Sie bitte an info.ike@ur.de.


Bewerbungsprozess

Achtung!

Das Eignungsfeststellungsverfahren wird in diesem Jahr online durchgeführt; dies gilt für die Interviews und die Sprachtests in beiden Sprachen. Eine Anreise nach Regensburg ist nicht notwendig! Sie benötigen für das Verfahren einen PC mit Webcam (inkl. Mikrofon) und Lautsprecher oder einen Laptop. Für die Tests erhalten Sie von uns vorher die notwendigen Links.

Bei Vorliegen von offiziellen Sprachzertifikaten (DELE, DELF, TOEFL etc.), die nicht älter als zwei Jahre sind, können Sie von den sprachlichen Teilen des Eignungsfeststellungsverfahrens befreit werden. Bitte legen Sie ggf. entsprechende Nachweise vor! Eine Liste der zugelassenen Sprachnachweise finden Sie in der Anlage 3 der Prüfungsordnung.

Die rechtliche Grundlage für die Eignungsfeststellung bildet die Anlage 1 zur Prüfungsordnung im Master IKE, die Sie hier finden.

Ihre Bewerbungen senden Sie mit allen Unterlagen postalisch bis zum 30.06. (Datum des Poststempels) an die Universität Regensburg.

Legen Sie der Bewerbung die folgenden Unterlagen bei:

  • Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses (eine beglaubigte Kopie ist später bei der Einschreibung in Regensburg vorzulegen) bzw. offizieller Nachweis von Leistungen im Umfang von mind. 150 ECTS
  • Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
  • Nachweis über Kenntnisse zweier Fremdsprachen, darunter eine Spanisch oder Französisch oder Italienisch (Uni-Scheine, Sprach-Diplome, etc.)
  • Das IKE-Bewerbungsformular (in ausgedruckter Form für Clermont-Ferrand, Madrid, Ferrara und ohne Auslandsoption).
  • Für Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist: Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH1; „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ der Stufe 1). Die DSH kann auch bis zur Einschreibung nachgereicht werden. Informationen zur DSH finden Sie unter dem Reiter "Informationen für nicht deutsche Muttersprachler*innen".

Senden Sie Ihre Bewerbung

für Clermont-Ferrand (Frankreich), trinational (Frankreich und Spanien) und ohne Auslandsoption an:

Apl. Prof. Dr. Dagmar Schmelzer
Institut für Romanistik
"Interkulturelle Europa-Studien"
Universität Regensburg
D-93040 Regensburg

für Madrid (Spanien)  an:

Apl. Prof. Dr. Hubert Pöppel
Institut für Romanistik
"Interkulturelle Europa-Studien"
Universität Regensburg
D-93040 Regensburg

für Ferrara (Italien) an:

Prof. Dr. Isabella von Treskow
Institut für Romanistik
"Interkulturelle Europa-Studien"
Universität Regensburg
D-93040 Regensburg

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung auf postalischem Wege!

Zusätzlich senden Sie bitte ALLE UNTERLAGEN in einer pdf-Datei (max. 2) mit Ihrem Namen (Name_Vorname_IKE.pdf) an info.ike@ur.de
Nur auch per Post eingegangene Bewerbungen sind rechtsgültig!
Der 30.06. ist ein Ausschlusstermin!
Es gilt der Poststempel. Später eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.


Die Bewerbungsunterlagen werden nicht wieder an Sie zurückgesandt.
Möchten Sie über den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen informiert werden, so legen Sie Ihren Unterlagen bitte eine an Sie adressierte, ausreichend frankierte Postkarte bei bzw. fordern Sie mit Ihrem E-Mail eine automatische Lesebestätigung an. Telefonische und schriftliche Nachfragen (auch per E-Mail) können wir aus organisatorischen Gründen nicht beantworten.


Informationen für nicht deutsche Muttersprachler*innen

Das  DSH-Zeugnis (Ergebnis mindestens Stufe DSH-1) muss am Tag der Einschreibung vorgewiesen werden. Studierende der B.A.-Studiengänge, die IKE weiterstudieren möchten, können die DSH im 6. Semester ablegen (bitte erkundigen Sie sich ggf. beim Fachgebiet Deutsch als Fremdsprache).

Termine und Informationen des Zentrums für Sprache und Kommunikation zu diesem Thema finden Sie hier:

http://www.uni-regensburg.de/zentrum-sprache-kommunikation/daf/pruefungen/dsh/index.html

Falls Sie über eines der folgenden Zertifikate verfügen, können Sie in der Regel für die IKE-Studiengänge von der DSH befreit werden:

  • Abi-Bac
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II (DSD II) (Ergebnis mindestens B2 in allen Prüfungsteilen) 
  • Feststellungsprüfung des Studienkollegs
  • Goethe-Zertifikat Deutsch C1 oder C2
  • Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom
  • Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD) C1
  • telc Deutsch C1, telc Deutsch C1 Hochschule oder telc Deutsch C1
  • TestDaF mit mind. TDN 3 in allen Prüfungsteilen
  • Zertifikat Deutsch UNIcert® III  

Falls Sie über eines dieser Zertifikate verfügen, legen Sie bitte einen Beleg bei. Sie können dann von der DSH befreit werden.

Für Studierende des Masters IKE trinational der Universitäten Clermont-Ferrand und Complutense de Madrid, die im Wintersemester nicht in Regensburg sind, bietet es sich an, im Laufe des Wintersemester am TestDaF teilzunehmen, damit sie bei der Immatrikulation in Regensburg im Sommersemester bereits über ein Äquivalent der DSH verfügen. Informationen dazu ersehen Sie auf dieser Webseite:


Sonstiges

Bitte beachten Sie die Informationen, die wir für Sie im Downloadbereich des Masters IKE bereitgestellt haben. Sie finden dort das Bewerbungsformular, ein Merkblatt zum Bewerbungsvorgang und die Übersicht der zulässigen Sprachzertifikate, mit denen Sie sich von den sprachlichen Teilen der Eignungsfeststellung befreien lassen können).

ACHTUNG:

Bitte beachten Sie, dass für die mindestens 30 ECTS-Punkte aus Unterricht in Spanien Studiengebühren an die Complutense de Madrid zu bezahlen sind. Im Studienjahr 2021/22 beliefen sich diese Kosten auf 45,02 Euro pro Kreditpunkt (d.h. ca. 1.350-1.450 Euro je nach Zusammensetzung des individuellen Programms). Die Gebühren werden jeweils im August für das kommende Jahr festgelegt und sind auf der Homepage der Complutense unter "Precios de Másteres" zu finden.



  1. Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Internationale Studiengänge

Zimmer PT 3.3.64,
A. J. Velásquez Weß
Tel. 0941 943-5089

Sprechstunde: Di 11-13