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Verfahren

Das Verfahren der Lehramtsevaluation

Fakultätsinterne Arbeitsgruppe (AG Evaluation)

Für die Durchführung der Lehramtsevaluation wird auf Fakultäts- bzw. Fachbereichsebene eine fakultätsinterne Arbeitsgruppe (AG Evaluation) eingerichtet, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der verschiedenen Statusgruppen zusammensetzt und in der Regel vom Studiendekan bzw. der Studiendekanin geleitet wird. An der AG Evaluation müssen gemäß der Ordnung zur Evaluation von Studium und Lehre an der Universität Regensburg vom 27. Juni 2022 (vgl. § 3 Abs. 8 der Evaluationsordnung), Vertreter und Vertreterinnen der Fakultät bzw. der zu evaluierenden Lehramts(teil-)studiengänge aus der Gruppe:

  • der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
  • der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden,
  • der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
  • der Studierenden

beteiligt werden. Die Mitglieder der AG Evaluation werden vom Fakultätsrat bestellt und sind somit von der Fakultät legitimiert, den Studiengang zu bewerten und Maßnahmen zur Weiterentwicklung zu formulieren.

Die AG Evaluation führt auf Grundlage der maßgeblichen Bewertungskriterien eine Stärken-Schwächen-Analyse der zu evaluierenden Lehramts(teil-)studiengänge durch und formuliert Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Studienfächer und Studienbedingungen. Zudem organisiert die AG Evaluation die externe Begehung und bindet die externe Gutachtergruppe in die Stärken-Schwächen-Analyse mit ein. Die Ergebnisse der Bewertung der Stärken und Schwächen sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Studienfächer bzw. der Studienbedingungen durch die AG Evaluation werden in einem Evaluationsbericht zusammengefasst, welchen der Dekan oder die Dekanin zunächst dem Fakultätsrat und anschließend der AG Studiengangsentwicklung und Lehre Lehramt vorlegt.


Verfahrens- und Prüfschritte

Die Lehramtsevaluation besteht im Wesentlichen aus den nachfolgend skizzierten Verfahrens- bzw. Prüfschritten, die weiter unten ausführlicher beschrieben werden:

  • die Überprüfung formaler und rechtlicher Kriterien durch das Referat für studienbezogene Rechtsangelegenheiten (Rechtsprüfung),
  • die Begutachtung fachlich-inhaltlicher Aspekte durch eine externe Gutachtergruppe im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung (externe Begutachtung),
  • die kritische Bewertung der Stärken und Schwächen sowie die Formulierung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung des bzw. der Studiengänge durch die AG Evaluation,
  • die Formulierung einer Zertifizierungsempfehlung durch die AG Studiengangsentwicklung und Lehre Lehramt sowie
  • die Feststellung und den Beschluss der Zertifizierung und Siegelvergabe durch die Universitätsleitung.

1. Rechtsprüfung

Im Zuge der Lehramtsevaluation überprüft das Referat für Studienbezogene Rechtsangelegenheiten die Ordnungen und Modulkataloge der zu evaluierenden Lehramts(teil-)studiengänge darauf, ob sie mit den aktuellen externen, insbesondere rechtlichen und ministeriellen Vorgaben, d.h. den formalen Kriterien aus Teil 2 der BayStudAkkV übereinstimmen. Die Ergebnisse der Rechtsprüfung werden in einem Prüfbericht dargelegt.


2. Externe Begutachtung

Im Rahmen des Verfahrens der Lehramtsevaluation erfolgt eine Begehung durch eine externe Gruppe von Gutachtern und Gutachterinnen, die in Präsenz oder digital durchgeführt werden kann. Die externe Gutachtergruppe setzt sich zusammen aus:

  • mindestens zwei fachlich einschlägigen Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen einer anderen Hochschule,
  • mindestens einem oder einer fachlich nahestehenden externen Studierenden sowie
  • einem Vertreter oder einer Vertreterin der Berufspraxis

Im Rahmen der Begehung erhält die Gutachtergruppe die Möglichkeit, mit den Mitgliedern der AG Evaluation sowie mit Vertretern und Vertreterinnen der Lehrenden und der Studierenden zu sprechen. Die Einbeziehung der Gruppe der Gutachter und Gutachterinnen dient nicht nur der Bewertung der einschlägigen fachlich-inhaltlichen Kriterien, sondern insbesondere auch der Diskussion von Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der evaluierten Lehramts(teil-)studiengänge im Sinne einer kollegialen Beratung. Als Hilfestellung für die Durchführung der Begutachtung erhält die Gutachtergruppe eine Handreichung, in welcher u.a. das Verfahren der Lehramtsevaluation sowie die Rolle der Gutachter:innen beschrieben werden, sowie eine Checkliste, in welcher alle zu bewertenden fachlich-inhaltlichen Kriterien bzw. die relevanten Fragestellungen aufgeführt sind. Die Ergebnisse der Begutachtung werden dokumentiert und der Gutachtergruppe im Anschluss an die Begehung zur Stellungnahme zugesandt.


3. Stärken-Schwächen-Analyse

Nach Abschluss der externen Begutachtung führt die AG Evaluation – auf Grundlage der maßgeblichen, im Leitfaden für die Lehramtsevaluation definierten Kriterien und Anforderungen – eine Bewertung der zu evaluierenden Lehramts(teil-)studiengänge sowie eine Stärken-Schwächen-Analyse durch und formuliert Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Studiengänge und Studienbedingungen. Hierbei werden sowohl die Ergebnisse der externen Begutachtung als auch die Ergebnisse der im Zuge des Verfahrens durchgeführten Befragungen sowie die bereitgestellten statistischen Daten berücksichtigt. Die Ergebnisse des Evaluationsverfahrens werden in einem Evaluationsbericht zusammengefasst, welcher vor Weiterleitung an die Arbeitsgruppe Studiengangsentwicklung und Lehre Lehramt (AG SteLLa) dem Fakultätsrat zur Freigabe vorgelegt wird.


4. Zertifizierungsempfehlung

Nach Freigabe durch den Fakultätsrat wird der Evaluationsbericht der fakultäts- und statusgruppenübergreifenden zentralen Arbeitsgruppe Studiengangsentwicklung und Lehre Lehramt (AG SteLLa) vorgelegt.

Die AG SteLLa wertet den Evaluationsbericht der Fakultät einschließlich der Ergebnisse der externen Begutachtung sowie den Prüfbericht des Referats für Studienbezogene Rechtsangelegenheiten auf Grundlage der maßgeblichen Evaluationskriterien aus. Sie bespricht mit den Mitgliedern der AG Evaluation die Ergebnisse der Evaluation und stimmt mit ihnen die Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Studiengänge und der Studienbedingungen, welche in die Vereinbarung mit der Universitätsleitung aufgenommen werden sollen, ab. Die AG SteLLa spricht die Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Studiengänge und der Studienbedingungen an die Universitätsleitung aus.


5. Zertifizierung und Siegelvergabe

Auf Grundlage der Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Studiengänge und der Studienbedingungen der AG SteLLa vereinbart die Universitätsleitung mit der jeweiligen Fakultät Maßnahmen zur Weiterentwicklung der evaluierten Lehramts(teil-)studiengänge. Nach Abschluss der Vereinbarung verleiht die Universitätsleitung das universitätsinterne Siegel für zertifizierte Lehramts(teil-)studiengänge für die Dauer von acht Jahren. Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die fristgemäße Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen geknüpft. Die Universitätsleitung unterstützt die Fakultäten bei Bedarf bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen. Können die Maßnahmen nicht fristgemäß umgesetzt werden, kann die Universitätsleitung auf Antrag der Fakultät mit entsprechender Begründung die Frist für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen einmalig verlängern. Können die Maßnahmen auch nach Verlängerung nicht fristgemäß umgesetzt werden, wird das Zertifizierungssiegel entzogen. In diesem Fall muss eine externe Evaluation durchgeführt werden.



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Evaluation der Lehramtsstudiengänge

Regensburger Universitätszentrum für Lehrerbildung (RUL)

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Ansprechpartnerin in der Koordinierungsstelle:

Annette Reichelt
Telefon: 0941 943-1567

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