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LL.M. an der Universität Regensburg

Nach dem erfolgreichen Abschluss an der Schule des deutschen Rechts erhalten die Studierenden ein Zeugnis, das als Zertifikat zum Erwerb eines LL.M. an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg berechtigt. Seit 2012 ist dieser erfolgreiche Abschluss im regulären Abschlusszeugnis (Diplom) der Studierenden aufgeführt.

Alle Leistungen, die im Rahmen der Schule des deutschen Rechts erbracht wurden, erkennt die Universität Regensburg an, und zwar als die Hälfte des Höchstumfangs der für den erfolgreichen Abschluss des Magistersstudiums erforderlichen Lehrveranstaltungen (12 Semesterwochenstunden statt 24 Semesterwochen). Die Kombination aus dem Studium an der Schule des deutschen Rechts an der MGU und dem Magisterstudium an der Universität Regensburg entspricht somit der Tradition der Doppeldiplomstudiengänge.


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Öffentliches Recht

Prof. Dr. Gerrit Manssen

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht

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