Studierende des Lehramts an Grund- und Mittelschulen müssen im Rahmen des EWS mind. 8 LP aus den Bereichen Gesellschaftswissenschaften und Theologie/Philosophie einbringen. Mind. 3 dieser 8 LP müssen in Kath. Theologie, Ev. Theologie oder Philosophie erbracht werden. Siehe §32 der LPO I.
Ausnahme: Besonderes gilt für Studierende mit ev. oder kath. Religion als Unterrichtsfach: Diese müssen mind. 5 der 8 LP in ev. bzw. kath. Theologie belegen.
Die LPO spezifiziert die Inhalte in Philosophie folgendermaßen:
Einführung in die philosophische Anthropologie und Ethik unter besonderer Berücksichtigung von pädagogisch bedeutsamen Problemen; Grundfragen der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie.
Das Institut für Philosophie öffnet mit wenigen Ausnahmen alle Vorlesungen und Proseminare für EWS. Wählbare Lehrveranstaltungen erkennen Sie im LSF an dem Modulkürzel "PHI-EWS-GesWiss".
Pro Lehrveranstaltung können 4 LP erworben werden, die Anforderungen (Klausur, Referat, Protokoll o.ä.) werden im LSF und von den Lehrenden in der ersten Lehrveranstaltungsstunde bekannt gegeben.
Das Belegen von Philosophiekursen im Rahmen des EWS ist insbesonders für die Lehramtsstudierenden sinnvoll, die Ethik als Erweiterungsfach studieren. Sie erlangen so gleichzeitig die erforderlichen Punkte im EWS und eine Vorbereitung auf die schriftliche Staatsexamensprüfung.
Bei weiteren Fragen zu den Philosophie-Lehrveranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung Philosophie!
Bei allgemeinen Fragen zu EWS finden Sie auf den Seiten Info EWS weitere Informationen!
Dr. Peter Wiersbinski
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