Studienberater: Dr. Peter Wiersbinski
Büro: PT 4.3.19
Sprechstunde:
Mi 8.30 - 9.30 und nach Vereinbarung per E-Mail
E-Mail: studienberatung.philosophie@ur.de
Während der vorlesungsfreien Zeit finden die Sprechstunden der Fachstudienberatung nach Vereinbarung per E-Mail statt.
Das Erweiterungsfach Ethik für das Studium des Lehramts an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und des Lehramts für Sonderpädagogik sowie das Erweiterungsfach Philosophie/Ethik für das Studium des Lehramts an Gymnasien werden zum Wintersemester 2022/23 aufgehoben. Von diesem Zeitpunkt an werden keine Studierenden mehr neu in diese Erweiterungsfächer aufgenommen. Studierenden des Erweiterungsfaches Ethik sowie des Erweiterungsfaches Philosophie/Ethik werden letztmalig im Wintersemester 2024/25 (bis 31. März 2025) Lehrveranstaltungen und universitäre Prüfungen für das jeweilige Erweiterungsfach angeboten. Studierende können nach Ablauf dieser Frist an der Universität Regensburg keine Studien- und Prüfungsleistungen im Erweiterungsfach Ethik sowie im Erweiterungsfach Philosophie/Ethik mehr ablegen und verlieren ihren universitären Prüfungsanspruch.
Student/innen, die die Erweiterungsfächer Ethik oder Philosophie/Ethik studieren, müssen in diesen Fächern nachweislich immatrikuliert sein, wenn sie Prüfungsleistungen zum Zwecke des Erwerbs des Universitären Leistungsnachweises (ULN) erbringen wollen. Student/innen ohne Immatrikulation können keine Prüfungsleistungen erbringen.
Zum 1.12.2019 sind Änderungen der LPO I (2008) in Kraft getreten, die das Lehramtsstudium Philosophie/Ethik (Gym) bzw. Ethik (GS/MS/RS) betreffen. Insbesondere ist die Möglichkeit eines grundständigen Studiums in diesen Fächern geschaffen worden. Diese neuen, grundständigen Studiengänge werden an der Universität Regensburg bis auf weiteres nicht angeboten, da vorerst keine dem zusätzlichen Bedarf entsprechenden personellen Ressourcen bereitgestellt werden.
Hinsichtlich der bislang angebotenen Erweiterungsstudiengänge beachten Sie bitte Folgendes:
Alle Studierenden, die im Herbst 2022 oder danach Examen ablegen wollen (oder noch nicht wissen, wann sie das Examen ablegen werden), werden dringend gebeten, sich mit den geänderten Anforderungen vertraut zu machen!
Im Rahmen des sog. Frei Kombinierbaren Nebenfachs (FKN) ist künftig die Studieneinheit "FKN-Philosophische Grundkompetenzen" nicht mehr belegbar. Ein entsprechender Beschluss wurde am 16.12. von der Fakultät PKGG gefällt. Studierende, die bereits in diese Studieneinheit eingeschrieben sind, genießen selbstverständlich Vertrauensschutz und können die Studieneinheit abschließen.
Dr. Peter Wiersbinski
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