Zum 1.12.2019 sind Änderungen der LPO I (2008) in Kraft getreten, die das Lehramtsstudium Ethik (GS/MS/RS) betreffen. Studierende, die im Herbst 2022 oder danach zum Examen (erstmalig) antreten, müssen unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem sie sich eingeschrieben haben, für die Zulassung zum Examen die neuen Bedingungen erfüllen.
Das Erweiterungsfach Ethik für das Studium des Lehramts an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und des Lehramts für Sonderpädagogik wurde zum Wintersemester 2022/23 an der Universität Regensburg aufgehoben. Es werden keine Studierenden mehr neu in dieses Erweiterungsfach aufgenommen. Studierenden des Erweiterungsfaches Ethik werden letztmalig im Wintersemester 2024/25 (bis 31. März 2025) Lehrveranstaltungen und universitäre Prüfungen angeboten. Studierende können nach Ablauf dieser Frist an der Universität Regensburg keine Studien- und Prüfungsleistungen im Erweiterungsfach Ethik mehr ablegen und verlieren ihren universitären Prüfungsanspruch. Für die Teilnahme an der Ersten Staatsprüfung auch nach Ablauf dieser Frist gelten die Regelungen der LPO I, die von diesen Übergangsbestimmungen unberührt bleiben.
Das Institut für Philosophie betreut die Ausbildung im Fach Ethik für den Studiengang Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen. An der Universität Regensburg kann das Fach Ethik (GS/MS/RS) nur als Erweiterungsfach zu den regulären Lehramtsfächern studiert werden.
Die Lehramtsprüfungsordnung I (kurz: LPO I) regelt die Anforderungen in § 45, den Sie unten unter "Prüfungsordnungen" verlinkt finden. Informieren Sie sich bitte auch auf den Seiten des Zentralen Prüfungssekretariats und der Bayerischen Staatsregierung.
Das Studium verlängert die Regelstudienzeit um zwei Semester (siehe LPO I §20, Abs. 2, Satz 2). Sie können Ethik über mehrere Semester parallel zu Ihrem sonstigen Lehramtsstudium studieren oder sich zwei Semester ausschließlich (oder primär) dem Studium des Fachs Ethik widmen.
Mit einem Erweiterungsfach verbessern sich Ihre Einstellungschancen, Details finden Sie hier.
Die LPO sieht zwei Komponenten vor: einen sogenannten Universitären Leistungsnachweis (ULN) und das Staatsexamen in Form schriftlicher Prüfungen. Mit dem ULN weisen Sie auch Kenntnisse nach, die nicht Teil des Staatsexamens sind. Im Staatsexamen werden auch Gebiete (z.B. die Fachdidaktik) geprüft, die nicht bereits im ULN nachgewiesen wurden.
Dementsprechend ist auch das Studium aufgebaut:
ULN: Sie belegen Lehrveranstaltungen aus den Teilgebieten "Grundlagen der philosophischen Ethik" und "Religionsphilosophie und grundlegende Kenntnisse über die Weltreligionen", für deren erfolgreichen Abschluss Sie den universitären Leistungsnachweis (ULN) erhalten.
Vorbereitung auf das Staatsexamen: Sie bereiten sich auf das Staatsexamen vor, indem Sie weitere Lehrveranstaltungen besuchen und/oder sich im Selbststudium die Inhalte aneignen. Leistungspunkte müssen hier nicht nachgewiesen werden.
Bei dem Universitären Leistungsnachweis (ULN) handelt es sich um eine Bestätigung, dass Sie das Studium ordentlich absolviert haben und die nötigen Leistungsnachweise erbracht haben. Er wird vom Institut für Philosophie vergeben. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit der Fachstudienberatung Philosophie auf und bringen Sie Nachweise (Papierscheine) über die von Ihnen belegten Lehrveranstaltungen mit. Sobald Sie den ULN erhalten haben, können Sie sich im Prüfungsamt für die Staatsexamensprüfung im Erweiterungsfach anmelden.
Für den ULN im Studiengang Ethik (GS/MS/RS) ist der erfolgreiche Besuch folgender Veranstaltungen nachzuweisen:
1. Veranstaltungen aus dem Teilgebiet Grundlagen der systematischen Ethik (§45, Abs. 1, Nr. 2a)
2. Veranstaltungen aus dem Teilgebiet Klassische Werke der Ethik (§45, Abs. 1, Nr. 2b)
oder
3. Veranstaltungen aus dem Teilgebiet Religionsphilosophie und grundlegende Kenntnisse über die Weltreligionen (§45, Abs. 1, Nr. 5)
In den Einführungsvorlesungen besteht der Leistungsnachweis in einer Klausur, in den Übungen bzw. Proseminaren ist jeweils die für den BA-Studiengang vorgesehene Studienleistung zu erbringen.
Als Leistungsnachweis lassen Sie sich jeweils einen Papierschein für den ULN aushändigen (keine Anmeldung über FlexNow!), den Sie dann zur Ausstellung des ULN der Fachstudienberatung Philosophie vorlegen. Der ULN ist unbenotet.
Damit das Staatsexamen erfolgreich bestanden werden kann, wird der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen dringend empfohlen. Besonders wichtig sind die folgenden Lehrveranstaltungen:
Proseminare "Fachdidaktik Philosophie"
Lehrveranstaltungen zu Teilbereichen der Angewandten Ethik (siehe unten)
weitere Lehrveranstaltungen zur theoretischen Philosophie, Klassikern der Ethik, Religionsphilosophie usw.
Ein Leistungsnachweis muss in diesen Lehrveranstaltungen nicht erbracht werden.
Wichtig: Wenn Sie in diesen Lehrveranstaltungen LP erwerben, können Sie diesen auch an anderer Stelle in Ihrem Lehramtsstudiengang (z. B. EWS gesellschaftswissenschaftlicher Bereich) einbringen.
Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen laut §45 LPO I umfassen:
1. Eine Aufgabe aus dem Bereich Kenntnisse der philosophischen Ethik auf der Grundlage ausgewählter klassischer Werke.
2. Eine Aufgabe aus den folgenden Bereichen der Angewandten Ethik:
3. Eine Aufgabe aus der Fachdidaktik gemäß § 33 LPO I.
Das Staatsexamen besteht aus drei Klausuren mit einer Bearbeitungszeit von jeweils drei Stunden:
Eine Aufgabe aus dem Bereich Kenntnisse der philosophischen Ethik auf der Grundlage ausgewählter klassischer Werke; vier Themen werden zur Wahl gestellt.
Eine Aufgabe aus den genannten Teilbereichen der angewandten Ethik; vier Themen werden zur Wahl gestellt.
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik; drei Themen werden zur Wahl gestellt.
Dr. Peter Wiersbinski
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