Der kombinatorische Bachelorstudiengang sieht freie Leistungspunkte, auch "Wahlbereich" genannt, von bis zu 20 Leistungspunkten vor, die mit einer Vielzahl von inner- und außeruniversitären Leistungen erlangt werden kann (PO §26).
Die genaue Größe des Wahlbereichs hängt von Ihrer Fächerkombination ab. Die PO regelt nur, dass ein Bachelorfach mind. 90 LP umfasst, es kann aber auch mehr LP umfassen. Gleiches gilt fürs zweite Hauptfach (mind. 60 LP) bzw. die Nebenfächer (mind. 30 LP). Die Mindestzahl an LP, die Sie im Wahlbereich erbringen müssen, ist daher:
180 LP
Minus LP des gewählten Bachelorfachs
Minus LP des gewählten zweiten Hauptfach bzw. Minus LP der beiden gewählten Nebenfächer
Minus 10 LP Bachelorarbeit
Philosophie umfasst in der PO 2019 als Bachelorfach 90 LP, als zweites Hauptfach 60 LP und als Nebenfach 34 LP und in der PO 2008 als Bachelorfach 92 LP, als zweites Hauptfach 60 LP und als Nebenfach 30 LP.
Viele Lehrveranstaltungen in Philosophie können sowohl von Studierenden der Philosophie, als auch Studierenden anderer Fächer im Wahlbereich belegt werden. Ob das der Fall ist, erkennen Sie an den Modulzuordnungen im Vorlesungsverzeichnis (LSF):
Kürzel "WB-PHI": Geöffnet für alle Studierenden, das sind in der Regel die Vorlesungen und Proseminare
Kürzel "WB-PHIWG.fachintern": Geöffnet für alle Studierenden, die Philosophie als Teil ihrer Fächerkombination studieren – egal ob Bachelorfach, Hauptfach oder Nebenfach
Für Studierende anderer Bachelorstudiengängen (als dem kombinatorischen Bachelorstudiengang) gilt dies sinngemäß: Sie sind herzlich willkommen. Sie müssen die Anrechnung der Veranstaltung aber mit Ihrer Prüfungsordnung bzw. Fachstudienberatung abklären.
Wenn Sie Philosophie als Bachelorfach studieren und sich ein Praktikum o.a. anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an, ansonsten bitte an die Fachstudienberatung Ihres Bachelorfachs.
Dr. Peter Wiersbinski
Gebäude PT Zi. 4.3.19
Telefon 0941 943-3241
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