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Lehramt Musik an Gymnasien (Doppelfach)

Rechtliches

  • Die Angaben auf dieser Seite gelten ausschließlich für die modularisierten Studiengänge nach "neuer" LPO I (2008)! 
  • Alle Informationen werden ohne rechtliche Gewähr gegeben. Rechtlich verbindlich sind allein die Bestimmungen der LPO I von 2008 , der Kerncurricula für die modularisierten Studiengänge sowie der Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil in der jeweils aktuellen Fassung.

Mündliche Prüfungen (Staatsprüfungen und Modulprüfungen): Termin für die Absprache der Schwer­punkt­themen

Auszug aus § 24  LPO I vom 13. März 2008:

"Soweit diese Prüfungsordnung vorsieht, dass für bestimmte mündliche oder  praktische Einzelprüfungen Schwerpunkte, Spezialgebiete, vertiefte Kenntnisse oder spezielle Kenntnisse benannt werden können, hat sich der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wegen der erforderlichen Angaben spätestens vier Wochen vor Beginn des Zeitraums für die mündlichen Prüfungen mit der an der Außenstelle durch Aushang bekannt gegebenen Stelle in Verbindung zu setzen.

Erfolgen diese Angaben nicht, nicht rechtzeitig oder sind sie inhaltlich den  Anforderungen der betreffenden Prüfung nicht angemessen, so sind die prüfungsberechtigten Personen berechtigt, in der mündlichen oder praktischen  Prüfung die vorgesehenen Schwerpunkte, Spezialgebiete bzw. Bereiche, in denen vertiefte oder spezielle Kenntnisse nachzuweisen sind, selbst festzusetzen."

Für das Fach Musik heißt das: Alle Prüflinge setzen sich spätestens vier Wo­chen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraums (nicht: vor dem Prüfungstermin!) mit dem jeweiligen Prüfer in Verbin­dung, um Schwerpunkte und Literatur abzu­sprechen!

Aktuelle Informationen zu den Prüfungszeiträumen finden Sie auf der

Homepage des Prüfungssekretariats. 

Mündliche Modulprüfungen finden im ersten Prüfungszeitraum statt. Hier wird die Regelung analog angewendet.


Modulprüfungen

  • Instrument 2 (Modul MUS-LA-GYD-012): künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 4,44%. 

  • Geschichte der Populären Musik (Modul MUS-LA-GYV-02D): mündliche Prüfung, Dauer: 15 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik:1,11%.

  • Musikgeschichte (Modul MUS-LA-GYD-024): mündliche Prüfung, Dauer: 30 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 8,88%.

  • Stimmphysiologie (Modul MUS-LA-GYD-025): schriftliche Prüfung, Dauer: 45 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 1,11%.

  • Musikpsychologie oder Musiksoziologie (Modul MUS-LA-GYD-025):mündliche Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 2,22%.

  • Musikpädagogische Forschung und Entwicklung (Modul MUS-LA-GYD-026): mündliche Prüfung, Dauer: 15 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 3,33%. Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie hier.

  • Fachdidaktik (Modul MUS-LA-GYD-032): mündlich-praktische Prüfung im Rahmen des Modulteils "Musikunterricht in der Sekundarstufe", Gewicht in der Fachnote Musik: 4,44%.

  • Künstlerischer Schwerpunkt (Modul MUS-LA-GYD-041 ff): Gewicht in der Fachnote Musik: 13,33%. Ermittlung der Modulprüfungsnote nach Maßgabe der entsprechenden Regelungen der HfKM Regensburg bzw. aus der Abschlussnote eines zuvor bereits absolvierten künstlerischen Studiengangs.

N.B.: Hinzu kommen ggf. im Laufe des Studiums noch Modul(teil)prüfungen aus dem an der HfKM Regensburg belegten BA-Studiengangs, nach Maßgabe der dort geltenden  Studien- und Prüfungsordnungen!


Staatsprüfung

  • Gesang/ Sprechen: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 30 Minuten, wenn Gesang Schwerpunktfach ist, sonst: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 8,88% (Schwerpunktfach) bzw. 7,10% (sonst). 

  • Instrument: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 30 Minuten, wenn das Instrument Schwerpunktfach ist, sonst: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 8,88% (Schwerpunktfach) bzw. 7,10% (sonst).

  • Chorleitung: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 5,33%.

  • Bigbandleitung: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 3,55%.

  • Orchesterleitung: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 3,55%.

  • Schulpraktisches Klavierspiel: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 30 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 5,33%. Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie hier.

  • Schulische Ensemblepraxis: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 5,33%.

  • Gehörbildung: schriftliche Prüfung, Dauer: 60 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 3,55%.

  • Analyse: schriftliche Prüfung, Dauer: 5 Stunden, Gewicht in der Fachnote Musik:  5,33%.
  • Tonsatz: schriftliche Prüfung, Dauer: 5 Stunden, Gewicht in der Fachnote Musik:  5,33%.
  • Musikpädagogik/ Fachdidaktik: schriftliche Prüfung, Dauer: Dauer: 5 Stunden, Gewicht in der Fachnote Musik: 6,66%.

Nähere Informationen finden Sie in der LPO I sowie dem zugehörigen Kerncurriculum.



  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften

Lehramt Musik an Gymnasien

Foto: Daniel Schreiber