Auszug aus § 24 LPO I:
"Soweit diese Prüfungsordnung vorsieht, dass für bestimmte mündliche oder praktische Einzelprüfungen Schwerpunkte, Spezialgebiete, vertiefte Kenntnisse oder spezielle Kenntnisse benannt werden können, hat sich der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wegen der erforderlichen Angaben spätestens vier Wochen vor Beginn des Zeitraums für die mündlichen Prüfungen mit der an der Außenstelle durch Aushang bekannt gegebenen Stelle in Verbindung zu setzen.
Erfolgen diese Angaben nicht, nicht rechtzeitig oder sind sie inhaltlich den Anforderungen der betreffenden Prüfung nicht angemessen, so sind die prüfungsberechtigten Personen berechtigt, in der mündlichen oder praktischen Prüfung die vorgesehenen Schwerpunkte, Spezialgebiete bzw. Bereiche, in denen vertiefte oder spezielle Kenntnisse nachzuweisen sind, selbst festzusetzen."
Für das Fach Musik heißt das: Alle Prüflinge setzen sich spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraums (nicht: vor dem Prüfungstermin!) mit dem jeweiligen Prüfer in Verbindung, um Schwerpunkte und Literatur abzusprechen!
Aktuelle Informationen zu den Prüfungszeiträumen finden Sie auf der
Homepage des Prüfungssekretariats.
Mündliche Modulprüfungen finden im ersten Prüfungszeitraum statt. Hier wird die Regelung analog angewendet.