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Basisqualifikation Musik


ALLGEMEINES

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studierende,

willkommen im Portal Basisqualifikation Musik, das Ihnen nähere Informationen, Begründungen und fachliche Hinweise zu Ihrer Prüfung im Fach Musik geben möchte, sofern Sie Musik nicht als Unterrichtsfach oder Didaktikfach belegt haben.

Grundlage für das Angebot zur Basisqualifikation sind die in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus gemachten Angaben.

Unser Kursangebot für die Basisqualifikation im Fach Musik entnehmen Sie bitte dem aktuellen ===> Vorlesungsverzeichnis

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Eine konkrete Einführung zur Belegung der Basisqualifikation findet
am 16.10.24 um 18.00 Uhr (als Zoom-Sitzung) statt:

Meeting-ID: 643 0313 1074
Kenncode: 008996

Ansprechpartnerin: Regina Kleinhenz

E-Mail: regina.kleinhenz@ur.de

Weitere Informationen finden Sie in den oben angeführten Links (Inhalte, Fragen, Termine, Anerkennung).

Eine Anmeldung zur Zoom-Sitzung ist nicht erforderlich. Die Einführung ist ► hier erreichbar.

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Die An- und Abmeldung aller Kurse erfolgt für das Sommersemester ab dem 1. April bis 31. Mai bzw. für das Wintersemester ab dem 1. Oktober bis 30. November über FlexNow.

Kontaktperson

Regina Kleinhenz: regina.kleinhenz@ur.de


Inhalte

Alle wichtigen Informationen über die Inhalte finden Sie HIER.


FRAGEN

Zur Beantwortung Ihrer Fragen lesen Sie bitte zunächst die folgenden Ausführungen:

Wo melde ich mich an?

Die Anmeldung erfolgt jeweils ab dem 1. April bis 31. Mai für das Sommersemester bzw. ab dem 1. Oktober bis 30. November für das Wintersemester über FlexNow (Modul MUS-MF.1 und Modul MUS-MF.2).

Ist der Kurs eine Vorbereitung für die Prüfung?

Nein, Kurs und Prüfung sind inhaltlich voneinander getrennt. Im Kurs erhalten Sie Vermittlungskompetenzen für den Musikunterricht. In der Prüfung zeigen Sie Ihre instrumentalen und gesanglichen Fertigkeiten, indem Sie vorbereitete Lieder vorsingen und sich dazu begleiten.

Muss ich zuerst den Kurs und dann die Prüfung wählen?

Da beide Elemente inhaltlich getrennt sind, können Sie Kurs und Prüfung auch zeitlich voneinander unabhängig z.B. in unterschiedlichen Semestern belegen.

In welchem Semester soll ich die Basisqualifikation Musik ablegen?

Es empfiehlt sich, mit der Basisqualifikation nicht erst kurz vor dem Staatsexamen anzufangen. Strukturelle oder formale Hindernisse können eine Teilnahme durchaus einmal um ein Semester verschieben. Sie sollten auf alle Fälle einen Puffer haben.

Mit welchem Instrument bereit ich mich auf die Prüfung vor?

Wenn Sie keine Erfahrungen mit einem Begleitinstrument vorweisen, empfehlen wir das Erlernen der Ukulele oder Gitarre.

Welche Instrumente dürfen generell verwendet werden?

Als Begleitinstrument gelten: Klavier, Gitarre, Ukulele, Akkordeon, Zither und Harfe.

Wie kann ich ein Instrument erlernen?

In jedem Semester werden Tutorials im schulpraktischen Klavierspiel und Gitarrenspiel von Studierenden der Musikpädagogik angeboten. Die Angebote erfahren Sie entweder in der Woche vor Semesterbeginn oder in der ersten Semesterwoche auf der Website unter „Aktuelles“. Kurse, die für Sie in Frage kommen sind im Vorlesungsverzeichnis mit dem Kürzel "MF" gekennzeichnet.

Ein Erlernen des Begleitinstruments über Tutorials auf youtube ist auch möglich.

Bestehe ich die Prüfung, wenn ich gar nicht singen kann?

Abgesehen von einigen wenigen Fällen, in denen ein organischer Schaden vorliegt, kann grundsätzlich jeder Mensch singen. Sicheres (Vor-)Singen ist Trainingssache und mit etwas Übung problemlos zu bewältigen. Möglichkeiten zum Üben bieten Kurse wie "Elementares chorisches Singen", "Praxisbausteine für den Musikunterricht in der Grundschule", schulpraktisches Klavier-, Gitarren- oder Akkordeonspiel sowie die Mitwirkung in unserem MuPäd-Chor, aber das ist keine Pflicht. Sie können sich auch im privaten Umfeld auf die Prüfung vorbereiten.

Kann ich die Prüfung wiederholen, wenn ich durchfalle?

Sollten Ihre Fähigkeiten den Anforderungen nicht genügen, können Sie die Prüfung jederzeit wiederholen.

Welche Lieder wähle ich aus (Kinderlieder, Volkslieder, Popsongs…)?

Sinnvoll ist ein grundschulspezifisches Liedrepertoire. Sie sollen die Lieder später im Unterricht verwenden können. Neben Kinderliedern, Volksliedern, Folklore, alten und neuen Bewegungsliedern oder Tanzspielen kommen auch "neue Kinderlieder", etwa von Gerhard Schöne, Fredrik Vahle u.a. in Frage. Werfen Sie einen Blick in ein aktuelles Grundschul-Liederbuch, beispielsweise im Medienraum der Musikpädagogik!

WICHTIG: Vermeiden Sie Kindergartenlieder! „Hänschen klein“ und „Alle meine Entchen“ sind in der Grundschule schwer vorstellbar.

Auf welchem Niveau muss ich die Lieder auf dem Klavier oder einem anderen Instrument begleiten (nur einfache Begleitungen wie Akkorde und Akkordzerlegungen oder auch Zwischenspiel und Einleitungen usw.)? 

"Single Finger"-Begleitungen bzw. Begleitautomatik am Keyboard akzeptieren wir nicht. Bei der Begleitung mit Klavier müssen Sie mit beiden Händen spielen. Ansonsten kann die Begleitung recht schlicht sein - Sie müssen z. B. auf dem Klavier die Melodie nicht unbedingt mitspielen. Es genügt ein einfaches akkordisches Begleitmuster, das Sie flüssig und ohne Stocken mitspielen können, dazu ein kurzes Vorspiel. Die Melodie einfach mit beiden Händen zu spielen ist allerdings nicht zulässig, wir verlangen eine (einfache) akkordische Begleitung. Ob ein Zwischenspiel notwendig ist oder nicht, hängt von der Beschaffenheit des Liedes ab.

Hier finden Sie zwei Versionen einer möglichen Klavierbegleitung:

Die Affen rasen durch den Wald – Möglichkeit 1

Die Affen rasen durch den Wald – Möglichkeit 2

Wie ist es beim Liedbegleiten und Singen in der MuPäd-Prüfung: Darf ich mir selbst die Lieder vorher aussuchen, aus denen dann die Prüfer auswählen, oder werden mir einfach Lieder zur Auswahl gegeben, die ich vorher noch nicht geübt habe? 

Sie sollen sich die Lieder selbst aussuchen. Sie legen ein Repertoire von fünf Liedern vor, die Sie vorbereitet haben und bei denen Sie sich selbst musikalisch begleiten können. Zur Wahl stehen dabei Akkordinstrumente wie Klavier oder Keyboard (ohne Begleitautomatik), Akkordeon, Gitarre, Harfe oder Zither. Eines der Lieder sollen Sie unbegleitet vorsingen, zwei weitere mit selbst gespielter Begleitung. In allen drei Fällen wählen die Prüfer die Lieder aus. Sollten Sie sich nicht sicher sein bei der Wahl ihrer Stücke, fragen Sie nach!

Muss ich die Lieder auswendig können?

Nein, die dürfen selbstverständlich ihr Notenmaterial vor sich liegen haben.

Ist es möglich, bei der Prüfung die Lieder auch mit Keyboard zu begleiten? 

Sie können ein Keyboard benutzen, allerdings ohne Begleitautomatik bzw. ohne "Single-Finger"- Funktion.

Stellt die Universität Keyboards für die Prüfung zur Verfügung?

In den Räumlichkeiten der Universität befinden sich Klaviere oder Flügel. Ein Keyboard müssen Sie selbst mitbringen.

Wo kann ich Klavier üben?

Die Überäume der Musikpädagogik stehen Ihnen zur Verfügung, sofern kein Instrumentalunterricht stattfindet. Orientieren Sie sich bitte an den Öffnungszeiten der Lehrstuhl-Übungsräume bzw. an den Sekretariatszeiten.

           


Termine

Die Kurse "Basisqualifikation Musik" für das kommende Semester finden Sie im aktuellen Vorlesungsverzechnis .

Ebenfalls sind dort die Prüfungstermine verzeichnet.

Kontaktperson

Regina Kleinhenz: regina.kleinhenz@ur.de

Bitte beachten Sie außerdem etwaige Änderungen oder Hinweise unter
"Aktuelles" auf der Homepage des Lehrstuhls für Musikpädagogik und Musikdidaktik.


Anerkennung

Die Grundlagen für das Format der Basisqualifikation im Fach Musik, die das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereitstellt, enthalten auch Informationen zur möglichen Anerkennung außeruniversitär erbrachter Leistungen. Bitte informieren Sie sich ==> hier.

Für weitere Fragen bzgl. der Anrechenbarkeit bitten wir um eine Nachricht an unser Lehrstuhlsekretariat!




  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften

Lehrstuhl für Musikpädagogik und Musikdidaktik

 

 

Prisma3
 
Unterrichtsadresse


Musikpavillon im OTH-Komplex
Seybothstraße 2
93053 Regensburg