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Lehramt GS, Musik als Didaktikfach: Prüfungen

Modulprüfungen

  • Modulprüfung K01: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 10 Minuten. Vortrag eines lnstrumentalstücks und Vortrag von zwei Liedern, die nicht Bestandteil des Repertoires für die Erste Staatsprüfung gem. § 36 LPO I sind. Gewicht in der Fachnote Musik: 20%. Genauere Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie hier.
  • Modulprüfung K02: Klausur zum Abschluss der Lehrveranstaltung "Werke für die Schule", Dauer: 90 Minuten. Gewicht in der Fachnote Musik: 20%.

Staatsprüfung

Mündlich-praktische Prüfung, Dauer: 40 Minuten, davon 20 Minuten aus dem praktischen Bereich. Gewicht in der Fachnote Musik: 60%.

Genauere Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie hier.

Anmeldeformular Staatsprüfung Singen und Instrumentalspiel


Didaktikkombination Musik und NWT

Für die Studierenden mit Studienbeginn ab WS 2020/21 gilt:

Studierende des Lehramts GS mit Musik in der Didaktikfach-Kombination mit NWT müssen die mündliche/praktische Staatsexamensprüfung in Musik ablegen.

Für die Studierenden mit Studienbeginn vor WS 2020/21 gilt:

Für Studierende des Lehramts GS mit NWT in der Didaktikfach-Kombination entfällt die Staatsexamensprüfung in Musik (praktische und mündliche Prüfung). Die Fachnote Musik berechnet sich in diesem Fall nur aus den Noten der beiden Modulprüfungen K01 (Gesang und Instrumentalspiel) und K02 (Musikwerke für die Schule).


Repetitorium

Die Teilnahme am Repetitorium ist nicht verpflichtend, um für das Staatsexamen zugelassen zu werden. Jedoch ist eine Teilnahme für die Vorbereitung auf das Staatsexamen sehr empfehlenswert.

Sinnvoll ist eine Be­legung in einem der letzten beiden Studiensemester.
Da es sich um Gruppenunterricht handelt, ist für das Repetitorium kein
Gutschein er­forderlich. Notwendig ist allerdings eine Voranmeldung im
Sekretariat, den nächsten Termin hierfür erfahren Sie hier.

Examenskandidaten, die das Repetitorium nicht absolvieren möchten,
melden sich bitte im Sekretariat der Musikpädagogik.




Alle Informationen werden ohne rechtliche Gewähr gegeben. Rechtlich verbindlich sind allein die Bestimmungen der LPO I , der Kerncurricula für die modularisierten Studiengänge sowie der Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil in der jeweils aktuellen Fassung.


  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften

Lehramt GS: Prüfungen


Informationen zur Studien- und Prüfungsberatung finden Sie hier.