Allgemeines
Ziele
Vor Beginn des Studiums des Unterrichtsfaches Musik für das Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen und Realschulen ist das Bestehen einer Eignungsprüfung erforderlich.
Zweck des Verfahrens ist die Feststellung, ob die Bewerber für die oben genannten Studiengänge
- über ausgeprägte künstlerische Fähigkeiten sowie über fachliche Eignung verfügen
- und ein erfolgreicher Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit erwartet werden kann.
Rechtliches
Alle Angaben auf dieser Seite werden ohne rechtliche Gewähr gegeben. Rechtlich verbindlich sind allein die Bestimmungen der Satzung über die Eignungsprüfung für das Fach Musik im Rahmen der Studiengänge für ein Lehramt an Grund-, Mittel-, Realschulen und Gymnasien [...] am Institut für Musikwissenschaft, Fachgebiet Musikpädagogik der Universität Regensburg [...] in der jeweils aktuellen Fassung.
Teilprüfungen
Teilprüfungen und Bewertung
Die Eignungsprüfung gliedert sich in insgesamt 6 Einzelprüfungen, die jeweils mit Punkten bewertet werden. Die Skala reicht dabei von 0 (= völlig unbrauchbare Leistung) bis 15 (=besonders herausragende Leistung). Die erreichte Gesamtpunktzahl errechnet sich wie folgt:
Teilprüfung | Gewichtung | maximal erreichbare Punktzahl |
A. Schriftliche Prüfungen | ||
Gehörbildung | 1x | 15 |
Allgemeine Musiklehre | 1x | 15 |
B. Praktische/ mündliche Prüfungen | ||
Instrument | 2x | 2x15 = 30 |
Gesang, Sprechen | 2x | 2x15 = 30 |
Vom-Blatt-Singen | 2x | 2x15 = 30 |
Ensemblearbeit | 2x | 2x15 = 30 |
Gesamtsumme | insgesamt max. 150 Punkte |
Die Prüfung ist bestanden, wenn keine Prüfungsleistung mit 6 oder weniger Punkten (einfache Wertung) bewertet wurde. Die Prüfung ist außerdem bestanden, wenn bei einer oder mehreren Bewertungen mit 6 oder weniger Punkten die erzielte Gesamtpunktzahl mindestens 100,00 Punkte beträgt und nach dem Urteil des Prüfungsausschusses zu erwarten ist, dass die Bewerberin/der Bewerber das Studienziel innerhalb der Regelstudienzeit erreichen kann.
Inhalte
Inhalte
Schriftliche Prüfung
1. Gehörbildung (Dauer ca. 45 Min.) - Muster-Klausur
- Notieren rhythmischer Verläufe in gebräuchlichen Taktarten, auch mit Auftakten, Synkopen, Überbindungen, Punktierungen
- Notieren einfacherer tonaler Melodien
- Bestimmen von simultan und sukzessiv vorgespielten Intervallen
- Bestimmen von Dreiklängen, Dreiklangsumkehrungen und Akkordfolgen
2. Allgemeine Musiklehre (Dauer ca. 60 Min.) - Muster-Klausur
- Beherrschen der gebräuchlichen Notenschrift und der Schlüsselung (G-, F-, C- Schlüssel)
- Bestimmen der Oktavbereiche
- Kenntnis der gebräuchlichen Taktarten und ihrer metrischen Verhältnisse
- Kenntnis gebräuchlicher Vortragsbezeichnungen
- Intervalle bestimmen
- Kenntnis gebräuchlicher Skalen (Tonleitern in Dur und Moll)
- Erkennen und Schreiben gebräuchlicher Akkorde im Hinblick auf die Lage des Melodietons (z.B. Oktav-, Quintlage)
- Kenntnis der Stimmgattungen (Sopran/Alt/Tenor/Bass) und ihrer Tonumfänge
- Kenntnis elementarer Stimmführungsregeln (z.B. offene Prim-, Quint-, Oktavparallelen)
- Erkennen und Schreiben einfacherer Klangverbindungen mit den Hauptfunktionen bzw. Hauptstufen
- Arrangieren einer einfachen Begleitung zu einem Volkslied oder Song
Praktische / mündliche Prüfung
1. Instrument (Dauer ca. 10 Min.)
Vortrag von zwei mittelschweren Stücken unterschiedlichen Charakters aus unterschiedlichen Epochen (ein Stück aus den Bereichen Jazz, Pop-/Rockmusik ist möglich).
Zugelassene Instrumente:
Klavier, Orgel, Cembalo, Akkordeon; Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass; Blockflöte als Instrumentenfamilie, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Trompete, Posaune, Tuba, Horn; Gitarre, Laute, Harfe, Zither oder die Gruppe der Perkussionsinstrumente.
Bei besonderen Leistungen im Konzertleben oder bei überregionalen Wettbewerben kann auch ein anderes geeignetes Instrument zugelassen werden.
Bitte bringen Sie zur Prüfung je ein Notenexemplar Ihrer beiden Stücke zum Mitverfolgen für die Prüfer mit und sorgen Sie selbst für eine Instrumentalbegleitung!
2. Gesang/ Sprechen (Dauer ca. 10 Min.)
- Stilgerechter Vortrag von zwei Vokalstücken unterschiedlichen Charakters aus unterschiedlichen Epochen (z.B. Volkslied, Kunstlied, Arie, Schlager, Song), davon eines ohne Begleitung
- Sprechtechnisch einwandfreies Lesen eines selbst gewählten hochdeutschen Textes (Prosa oder Lyrik).
Bitte bringen Sie zur Prüfung je ein Notenexemplar Ihrer Stücke zum Mitverfolgen für die Prüfer mit und sorgen Sie für eine Instrumentalbegleitung! Sie können sich auch selbst begleiten.
3. Gehörbildung mdl./ Vom-Blatt-Singen (Dauer ca. 5 Min.)
Vom-Blatt-Singen einer Melodie (z.B. Einzelstimme eines Chorsatzes).
4. Ensemblearbeit (Dauer ca. 5 Min.)
Elementare Arbeit mit einer Gruppe an einem einfachen Musikstück (z.B. Singen und Begleiten eines Lieds, Kanons, Songs; Erarbeiten eines Sprechstücks usw.). Eine Sammlung von ca. 10 Vorschlägen wird Ihnen am ersten Prüfungstag zur Auswahl gestellt.
Anmeldung
Anmeldung
Die Prüfung findet einmal jährlich im Juli statt. Sie müssen sich schriftlich zur Prüfung anmelden. Die genauen Termine für Prüfung und Anmeldeschluss finden Sie hier.
Postanschrift:
Universität Regensburg Prof. Dr. Magnus Gaul |
Die Prüfungen finden im sogenannten "Musikpavillon" statt (OTH-Gebäude, Hausanschrift: Seybothstr. 2, 93053 Regensburg; Wegbeschreibung)
Die Entscheidung über das Bestehen der Eignungsprüfung trifft eine Kommission, die nach Ende aller Prüfungen berät. Dabei werden die oben genannten Kriterien - ausgeprägte künstlerische Begabung, Eignung für die gewählte Studienrichtung, Erreichbarkeit des Studienziels - angelegt.
Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid.