Die Informationen auf dieser Seite sind mit großer Sorgfalt zusammengestellt, werden aber ohne Gewähr gegeben. Rechtlich bindende Grundlage des Prüfungsverfahrens sind die Bestimmungen der Satzung über die Eignungsprüfung für das Fach Musik im Rahmen der Studiengänge für ein Lehramt an Grund-, Mittel-, Realschulen [...] am Lehrstuhl für Musikpädagogik und Musikdidaktik der Universität Regensburg [...] in der jeweils aktuellen Fassung.
Nein. Die Eignungsprüfung ist für alle drei Lehrämter dieselbe. Erst bei der Einschreibung an der Universität Regensburg legen Sie sich auf ein Lehramt fest.
Das ist nach vorheriger Beratung grundsätzlich möglich. Über mögliche Zugangsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium ohne Abitur informieren Zentrale Studienberatung und Studentenkanzlei der UR.
Wann erhalte ich nach meiner Anmeldung zur Eignungsprüfung eine Bestätigung, dass ich zur Prüfung zugelassen bin?
In der Regel werden die Einladungsschreiben an die Bewerber/innen Mitte bis Ende Mai versandt.
Die Termine für die praktischen Prüfungen werden am ersten Prüfungstag (Klausurentag) gegen Mittag bekannt gegeben. So bleibt genügend Zeit, die Klavierbegleitung für Gesangs- und Instrumentalprüfungen zu organisieren.
Für die Eignungsprüfung an der Universität Regensburg werden keine Prüfungsgebühren erhoben.
Nein. Im Falle einer solchen Doppelbewerbung absolvieren Sie nur das Prüfungsprogramm für Lehramt Gymnasium. Die Prüfer geben in den auch für das Unterrichtsfach GS/MS/RS relevanten Teilprüfungen jeweils zwei Bewertungen Ihrer Leistungen ab - eine nach den Maßstäben, die für das Lehramt an Gymnasien gelten, eine zweite nach den Maßstäben für Musik als Unterrichtsfach GS/MS/RS.
In dieser Frage bitten wir Sie, sich mit der Fachschaft Musikpädagogik in Verbindung zu setzen, die kompetente Begleiter vermitteln kann.
Eine Liste von passenden Stücken für die Eignungsprüfung im Gymnasialfach finden Sie hier. Diese Liste kann auch zur Orientierung bei der Wahl geeigneter Werke für die Eignungsprüfung im Unterrichtsfach dienen. Der Schwierigkeitsgrad liegt etwa zwischen den Anforderungen für das Erst- bzw. Zweitinstrument im Gymnasialfach.
Wer wählt die Reihenfolge der Gesangs- und Instrumentalstücke in der Prüfung aus?
Die Prüfungskommission legt die Reihenfolge der Werke fest und entscheidet auch, ob ggf. nur ein Ausschnitt eines Stücks vorgetragen werden soll.
Sie erhalten in der ersten Woche nach der letzten Teilprüfung einen schriftlichen Bescheid über sämtliche Prüfungsergebnisse. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen im Sekretariat der Musikpädagogik ab - eine telefonische Auskunft über Prüfungsergebnisse ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich!
Die Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Ein Wiederholen ist nur für die gesamte Prüfungmöglich, nicht für einzelne Teilprüfungen. Näheres dazu finden Sie in der Eignungsprüfungssatzung.
Bitte teilen Sie Ihre Erkrankung sofort dem Sekretariat der Musikpädagogik und dem Prüfungsleiter mit und besorgen Sie sich schnellstmöglich ein amtsärztliches Attest. Rückwirkend ausgestellte Atteste können nicht anerkannt werden!
Wenn sich im Laufe der Prüfungswoche Ihr Befinden verbessert und es organisatorisch möglich ist, können einzelne Prüfungsteile nachgeholt werden. Ein Nachholtermin nach dem Ende der Prüfungswoche ist nicht möglich. Bei rechtzeitiger Vorlage eines amtsärztlichen Attests kann die Prüfung im nachfolgenden Jahr wiederholt werden.
Nein. Eine solche Anerkennung sieht die Eignungsprüfungssatzung nicht vor. Rechtliche Grundlagen und inhaltliche Anforderungen für Eignungsprüfungen in Musikstudiengängen sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich, ebenso verhält es sich mit den Anforderungen des Studiums. Deshalb muss vor Ort über die Eignung der Bewerber/innen entschieden werden.
Mit welchen Instrumenten man die Eignungsprüfung und den anschließenden Lehramtsstudiengang absolvieren kann, ist durch die Lehramtsprüfungsordnung
(LPO I) festgelegt. In besonders begründeten Fällen kann der zuständige Prüfungshauptausschuss im Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Ausnahmeregelung gewähren. Dazu richten Sie - bitte sehr frühzeitig! - einen entsprechenden formlosen Antrag an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Prüfungsamt, 80327 München.
Sobald ein entsprechender Bescheid vorliegt, kann die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgen.
Nein. Der Bescheid über die bestandene Eignungsprüfung ermöglicht Ihnen zwar den Zugang zum Studium des Unterrichtsfachs Musik – aber nur dann, wenn auch alle anderen notwendigen Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Die Verteilung der Studienplätze für das Lehramt GS erfolgt zentral und unabhängig von der Musik-Eignungsprüfung.
Ja, an der UR wird von der Fachschaft Musikpädagogik ein Kurs organisiert. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf der Homepage oder kontaktieren Sie die Fachschaft! Für die schriftlichen Prüfungen in Gehörbildung und Allgemeiner Musiklehre finden Sie auch Musterklausuren auf der Homepage.