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FAQ zur Eignungsprüfung

Die Informationen auf dieser Seite sind mit großer Sorgfalt zusammengestellt, werden aber ohne Gewähr gegeben. Rechtlich bindende Grundlage des Prüfungsverfahrens sind die Bestimmungen der Satzung über die Eignungsprüfung für das Fach Musik im Rahmen der Studiengänge für ein Lehramt an Grund-, Mittel-, Realschulen [...] am Lehrstuhl für Musikpädagogik und Musikdidaktik der Universität Regensburg [...] in der jeweils aktuellen Fassung.


Anmeldung, Terminplanung

Organisatorischer Ablauf der Prüfung


Anerkennung von Prüfungsleistungen


Sonstiges


Muss ich mich im Falle einer Anmeldung für das Unterrichtsfach Musik gleich für die  Schulart (Grund-, Mittel- oder Realschule) entscheiden?

Nein. Die Eignungsprüfung ist für alle drei Lehrämter dieselbe. Erst bei der Einschreibung an der Universität Regensburg legen Sie sich auf ein Lehramt fest.


Kann ich mich zur Eignungsprüfung auch anmelden, wenn ich das Abitur (noch) nicht abgelegt habe?

Das ist nach vorheriger Beratung grundsätzlich möglich. Über mögliche  Zugangsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium ohne Abitur informieren Zentrale Studienberatung und Studentenkanzlei der UR.


Wann erhalte ich nach meiner Anmeldung zur Eignungsprüfung eine Bestätigung, dass ich zur Prüfung zugelassen bin?

In der Regel werden die Einladungsschreiben an die Bewerber/innen Mitte bis Ende Mai versandt.


Wann erfahre ich die Termine für die praktischen Prüfungen?

Die Termine für die praktischen Prüfungen werden  am ersten Prüfungstag (Klausurentag) gegen Mittag bekannt gegeben. So bleibt genügend Zeit, die Klavierbegleitung für Gesangs- und Instrumentalprüfungen zu organisieren.


Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?

Für die Eignungsprüfung an der Universität Regensburg werden keine Prüfungsgebühren erhoben.


Kann ich alle praktischen Prüfungen an einem Tag ablegen? Kann ich Wunschtermine beantragen? Können meine Prüfungen verlegt werden, da ich in der Prüfungswoche im Ausland bin oder in anderen Studienfächern Prüfungen habe?

  • Die Termine für Klausuren und Gruppenprüfungen können aus organisatorischen Gründen weder verschoben noch durch einen individuellen Nachtermin ersetzt werden. Die Prüfungstage sind aber in der Regel mehrere Monate im Voraus über unsere Homepage abrufbar.
  • Da für jede Teilprüfung eine von Fachleuten besetzte Prüfungskommission zusammentritt, sind die praktischen Prüfungen über mehrere Tage in der Prüfungswoche verteilt. Die Verschiebung einer praktischen Prüfung auf einen anderen Wochentag ist daher nicht möglich. Nach Bekanntgabe der genauen Termine für die praktischen Prüfungen am ersten Prüfungstag ist aber ein interner Tausch in der Bewerbergruppe einer Prüfungskommission erlaubt - also eine Änderung der Uhrzeit der Prüfung durch Tausch mit einem anderen Prüfungskandidaten. Dieser Tausch  muss in Eigenorganisation erfolgen und dem Sekretariat der Musikpädagogik und dem Prüfungsleiter umgehend mitgeteilt werden.
  • Am Ende der Prüfungswoche werden die Prüfungsergebnisse festgestellt und die Bescheide verschickt. Damit ist das Verfahren abgeschlossen,  Prüfungen können deshalb nicht auf einen späteren Termin verschoben werden.

Muss ich zweimal zu den Prüfungen antreten, wenn ich mich sowohl für die Eignungsprüfung im Unterrichtsfach Musik GS/MS/RS als auch im Gymnasialfach angemeldet habe?

Nein. Im Falle einer solchen Doppelbewerbung absolvieren Sie nur das Prüfungsprogramm für Lehramt Gymnasium. Die Prüfer geben in den auch für das Unterrichtsfach GS/MS/RS relevanten Teilprüfungen jeweils zwei Bewertungen Ihrer Leistungen ab - eine nach den Maßstäben, die für das Lehramt an Gymnasien gelten, eine zweite nach den Maßstäben für Musik als Unterrichtsfach GS/MS/RS.


Ich habe keine/n Klavierbegleiter/in. Wird mir jemand von der Universität zur Verfügung gestellt?

In dieser Frage bitten wir Sie, sich mit der Fachschaft Musikpädagogik in Verbindung zu setzen, die kompetente Begleiter vermitteln kann.


Genügt der Schwierigkeitsgrad meiner Gesangs- und Instrumentalstücke den Anforderungen?

Eine Liste von passenden Stücken für die Eignungsprüfung im Gymnasialfach finden Sie  hier. Diese Liste kann auch zur Orientierung bei der Wahl geeigneter Werke für die Eignungsprüfung im Unterrichtsfach dienen. Der Schwierigkeitsgrad liegt etwa zwischen den Anforderungen für das Erst- bzw. Zweitinstrument im Gymnasialfach.


Mittel

Wer wählt die Reihenfolge der Gesangs- und Instrumentalstücke in der Prüfung aus?

Die Prüfungskommission legt die Reihenfolge der Werke fest und entscheidet auch, ob ggf. nur ein Ausschnitt eines Stücks vorgetragen werden soll.


Wann erfahre ich die Prüfungsergebnisse?

Sie erhalten in der ersten Woche nach der letzten Teilprüfung einen schriftlichen Bescheid über sämtliche Prüfungsergebnisse. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen im Sekretariat der Musikpädagogik ab - eine telefonische Auskunft über Prüfungsergebnisse ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich!


Wie oft kann ich die gesamte Prüfung oder eine Teilprüfung wiederholen?

Die Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Ein Wiederholen ist nur für die gesamte Prüfungmöglich, nicht für einzelne Teilprüfungen. Näheres dazu finden Sie in der Eignungsprüfungssatzung.


Was mache ich, wenn ich nach Prüfungsantritt erkranke?

Bitte teilen Sie Ihre Erkrankung sofort dem Sekretariat der Musikpädagogik und dem Prüfungsleiter mit und besorgen Sie sich schnellstmöglich ein amtsärztliches Attest. Rückwirkend ausgestellte Atteste können nicht anerkannt werden!
Wenn sich im Laufe der Prüfungswoche Ihr Befinden verbessert und es organisatorisch möglich ist, können einzelne Prüfungsteile nachgeholt werden. Ein Nachholtermin nach dem Ende der Prüfungswoche ist nicht möglich. Bei rechtzeitiger Vorlage eines amtsärztlichen Attests kann die Prüfung im nachfolgenden Jahr wiederholt werden.


Werden an anderen Hochschulen bestandene Eignungsprüfungen oder Teilprüfungen auch an der Universität Regensburg anerkannt?

Nein. Eine solche Anerkennung sieht die Eignungsprüfungssatzung nicht vor. Rechtliche Grundlagen und inhaltliche Anforderungen für Eignungsprüfungen in Musikstudiengängen sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich, ebenso verhält es sich mit den Anforderungen des Studiums. Deshalb muss vor Ort über die Eignung der Bewerber/innen entschieden werden.


Mein Instrument steht nicht auf der Liste der für die Prüfung zugelassenen Instrumente. Kann ich die Eignungsprüfung trotzdem ablegen? 

Mit welchen Instrumenten man die Eignungsprüfung und den anschließenden Lehramtsstudiengang absolvieren kann, ist durch die Lehramtsprüfungsordnung
(LPO I) festgelegt. In besonders begründeten Fällen kann der zuständige Prüfungshauptausschuss im Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Ausnahmeregelung gewähren. Dazu richten Sie - bitte sehr frühzeitig! - einen entsprechenden formlosen Antrag an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Prüfungsamt, 80327 München.
Sobald ein entsprechender Bescheid vorliegt, kann die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgen.


Ich möchte Lehramt Grundschule mit Musik als Unterrichtsfach studieren, schaffe aber wahrscheinlich den Numerus clausus nicht. Garantiert mir die bestandene Eignungsprüfung trotzdem einen Studienplatz an der UR?   

Nein. Der Bescheid über die bestandene Eignungsprüfung ermöglicht Ihnen zwar den Zugang zum Studium des Unterrichtsfachs Musik – aber nur dann, wenn auch alle anderen notwendigen Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Die Verteilung der Studienplätze für das Lehramt GS erfolgt zentral und unabhängig von der Musik-Eignungsprüfung.


Gibt es einen Vorbereitungskurs für die Eignungsprüfung?

Ja, an der UR wird von der Fachschaft Musikpädagogik ein Kurs organisiert. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf der Homepage oder kontaktieren Sie die Fachschaft! Für die schriftlichen Prüfungen in Gehörbildung und Allgemeiner Musiklehre finden Sie auch Musterklausuren auf der Homepage.
 


  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften

Lehrstuhl für Musikpädagogik und Musikdidaktik

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