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Basisqualifikation Sport

Willkommen auf der Homepage zur Basisqualifikation Sport

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Die Basisqualifikation Sport ist eine Zulassungs-voraussetzung für Studierende der Lehrämter Grund- und Mittelschule, die Sport nicht als Unterrichts- oder Didaktikfach studieren. Hier erfahren sie alle wesentlichen Informationen für einen erfolgreichen Start in diese Lehrveranstaltung!


Semesterübergreifender Newsletter zur Basisqualifikation Sport

Wann findet die Basisqualifikation Sport statt?

Wie kann ich mich anmelden? 

Diese Infos erhalten Sie über den semesterübergreifenden Newsletter!

Wenn Sie die Basisqualifikation noch nicht absolviert haben, sollten Sie diesen Newsletter abonnieren! Integrieren Sie die Lehrveranstaltung möglichst frühzeitig in Ihr Studium, um Überschneidungen und Engpässe am Ende des Studiums zu vermeiden!
 


Anmeldung Basisqualifikation Sport WS 2024/25   

Im WS 2024/25 findet die Basisqualifikation Sport (3 SWS) als laufender (semesterbegleitender) Kurs statt.

Die Basisqualifikation findet in diesem Semester zu unten genannten Zeiten statt.

BQ Grundschule:

GS Gruppe 1 Montag 12.30 - 14.00 Uhr (Scheithauer)

GS Gruppe 2 Montag 14.00 - 15.30 Uhr (Scheithauer)

GS Gruppe 3 Dienstag 8.15 - 9.45 Uhr (Schwarz)

GS Gruppe 4 Mittwoch 10.15 - 11.45 Uhr (Schwarz)

GS Gruppe 5 Freitag 11.15 - 12.45 Uhr (Fellner)

Theorie für alle Gruppen gemeinsam: Montag 9.15 - 10.00 Uhr H50 (Fruth)

BQ Mittelschule:

MS Gruppe 1 Donnerstag 14.15-15.45 Uhr (Fruth)

Theorie für alle Gruppen gemeinsam: Montag 9.15 - 10.00 Uhr H50 (Fruth)

Die Anmeldung für die Basisqualifikation wird Ende September ausschließlich per FlexNow möglich sein. Die einzelnen Anmeldephasen auf FlexNow werden wieder nach Semesterzahl gestaffelt sein. Allerdings erfolgt die Platzvergabe dieses Semester per Losverfahren und nach dem Zufallsprinzip, wobei Studierende in höheren Semestern bevorzugt werden. Genauere Informationen zum Prozedere der Anmeldung erhalten Sie über den BQ Newsletter

Bitte tragen Sie diese Informationen an Interessierte weiter. Danke.


Wichtige Dokumente zur Basisqualifikation Sport


Allgemeine Informationen (u.a. Anforderungen, Anerkennungen)

Informationen zur Basisqualifikation Sport

Allgemeine Hinweise

Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 5 bzw. § 38 Abs. 1 Nr. 5 neue LPO I 2008 muss für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Haupt-/Mittelschulen inkl. Sonderpädagogik der Nachweis der Basisqualifikation Sport erbracht werden. Dieser Nachweis entfällt, wenn Sport als Unterrichts- oder Didaktikfach gewählt wurde.

Das Sportzentrum der Uni Regensburg bietet die Basisqualifikation Sport i.d.R. jedes Semester an. Die Kurstermine und Anmeldezeiträume sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Sportzentrums unter „Basisqualifikation“. Dort kann auch ein Newsletter (hier) abonniert werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Wir empfehlen daher die Basisqualifikation möglichst frühzeitig in das Studium zu integrieren!

Kompetenzen und Inhalte

Durch die Basisqualifikation Sport sollen grundlegende Kompetenzen in den didaktischen Handlungsfeldern „Gesundheit fördern“, „Bewegung gestalten“ sowie „mit- und gegeneinander spielen“ erworben werden. Die Studierenden sollen befähigt werden, Sportunterricht nach grundlegenden didaktisch-methodischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten umzusetzen. Dies erfolgt durch eine Mischung aus theoretischen, sportpraktischen und -didaktischen Inhalten, die in unterschiedlichen Lehr-Lernformen vermittelt und erarbeitet werden.

Sportliche Voraussetzungen

Für die Teilnahme an der Basisqualifikation Sport sind keine besonderen sportlichen Voraussetzungen erforderlich! Eine Sportunfähigkeit muss vor Beginn der Basisqualifikation per ärztlichem Attest nachgewiesen werden.

Anmeldung

Auf Grund der hohen Anmeldezahlen erfolgt die Anmeldung ausschließlich über FlexNow. Falls Sie sich über FlexNow angemeldet haben, jedoch keinen Platz bekommen haben, können sie sich per Mail an michael.fruth(at)ur.de wenden und Ihren (nachprüfbaren) Härtefall begründen.

Anforderungen

Die Basisqualifikation Sport gilt als erfolgreich bestanden, wenn Sie nachweislich aktiv teilnehmen (1) und nachweislich aktiv mitarbeiten (2).

(1) Aktive Teilnahme zeichnet sich durch Sportkleidung, Pünktlichkeit und regelmäßige Anwesenheit aus. Man darf max. eine 45-minütige Theorie- und zwei 90-minütige Praxis-Einheiten fehlen. Davon ausgenommen sind: Termine, an denen eine aktive Mitarbeit vorgesehen ist (siehe Punkt 2), sowie der letzte Tag in einem Blockkurs. Die Fehlzeiten sind u.a. für universitäre Termine (z.B. Prüfung in einem anderen Fach) zu nutzen!

„Passive Teilnahme“ ist nicht möglich und gilt als Fehlzeit! Eine passive Teilnahme liegt z.B. vor, wenn der Studierende keine Sportkleidung trägt oder keinen Integrationswillen zeigt. Bei kurzfristiger Erkrankung oder Verletzung muss entweder die Fehlzeitenregelung genutzt werden oder in Abstimmung mit dem jeweiligen Dozenten eine Mindestform aktiver Integration gefunden werden (z.B. Beobachtungsaufgaben, Mithilfe bei Auf- und Abbau, Peer-Coaching, usw.).

(2) Aktive Mitarbeit zeichnet sich durch das Absolvieren u.a. folgender Aufgabestellungen aus:

  • Unterrichtsentwurf gestalten und umsetzen
  • Umsetzung schriftlich reflektieren
  • Unterrichtsentwurf und schriftliche Reflexion in GRIPS hochladen

Bei attestierter Sportunfähigkeit müssen als Kompensation zur fehlenden aktiven Teilnahme in den Praxis-Einheiten drei ausführliche Bild und Text-Protokolle (eines pro Handlungsfeld, s.o.) verfasst und in digitaler Form per Mail an michael.fruth(at)ur.de abgegeben werden.

Weitere Erwerbsmöglichkeiten

Die Zulassungsvoraussetzung kann gemäß KMBek vom 20.05.2009 auch außeruniversitär erworben werden. Folgende Qualifikationen gelten dabei als Nachweise:

  • gültige Übungsleiter C-Lizenz Breitensport, Profil: „Kinder und Jugendliche“
  • gültige Übungsleiter C-Lizenz Breitensport, Profil: „Erwachsene und Ältere“

Zur Überprüfung der Anerkennung wenden Sie sich bitte per Mail an michael.fruth(at)ur.de .

Stand: 24.05.2022

Dokument zur Anerkennung anderer Leistungen


Rechtliche Grundlage (Kultusministerielle Bekanntmachung)


  1. FAKULTÄT FÜR HUMANWISSENSCHAFTEN

Basisqualifikation im Fach Sport

Koordination und Ansprechpartner:

Michael Fruth