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FAQs


1) Ich möchte mich zur Basisqualifikation Sport anmelden, finde die Anmeldung jedoch nicht in FlexNow!


Antwort zu 1

Sie finden die Anmeldung in FlexNow unter "Zusätzliche Leistungspunkte" und den Lehrveranstaltungsnummern:

  • 32734 (Basisqualifikation Sport Grundschule) bzw.
  • 32735 (Basisqualifikation Sport Mittelschule)


2) Ich habe mich über FlexNow angemeldet, jedoch keinen Platz bekommen. Gibt es eine Warteliste? 

Antwort zu 2

Falls Sie trotz korrekter FlexNow-Anmeldung keinen Platz bekommen haben, können Sie sich per Mail an michael.fruth@ur.de wenden und (ggf. mit Härtefallbegründung) auf die Warteliste setzen lassen.

Ein Platz-Tausch mit einem/er Kommilitonen/in ist nicht möglich, da frei werdende Plätze nach Härtefall-Relevanz vergeben werden.



3) Ich habe die FlexNow-Anmeldung verpasst. Kann man sich nachträglich anmelden?

Antwort zu 3

Nein, eine nachträgliche Anmeldung ist prinzipiell nicht möglich – allein schon aus Gründen der Fairness gegenüber anderen Studierenden. 

4) Ich kann auf Grund eines universitären Termins (z.B. Praktikum oder Prüfung) zu einem Kurstermin nicht anwesend sein. Welche Konsequenzen hat dies?

Antwort zu 4

Die Basisqualifikation Sport gilt als erfolgreich bestanden, wenn Sie nachweislich aktiv teilnehmen und aktiv mitarbeiten. Die aktive Teilnahme zeichnet sich durch Sportkleidung, Pünktlichkeit und eben regelmäßige Anwesenheit aus. Vor diesem Hintergrund darf man max. zwei 45-minütige Theorie- und zwei 90-minütige Praxis-Einheit fehlen. Davon ausgenommen sind: Termine, an denen eine aktive Mitarbeit vorgesehen ist, sowie der letzte Tag in einem Blockkurs. Die Fehlzeiten sind u.a. für universitäre Termine (z.B. Prüfung in einem anderen Fach) zu nutzen! Auch, wenn Sie ein Attest oder eine andere Bescheinigng vorlegen, gilt dies als Fehlzeit.

5) Befähigt die Basisqualifikation Sport, nach dem 2. Staatsexamen Sport zu unterrichten?

Antwort zu 5

Die Basisqualifikation Sport ist eine Zulassungsvoraussetzung für das erste Staatsexamen (Lehramt Grund-/Mittelschulen ohne Unterrichts-/Didaktikfach Sport). Nach dem zweiten Staatsexamen ist man „berechtigt“ für den (Basis-)Sportunterricht, jedoch nicht etwa für den schulischen Schwimm- oder Skiunterricht. Ob man auch „befähigt“ ist, Sport zu unterrichten, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Befähigung ist stark abhängig von individuellen Vorerfahrungen, vom Engagement während der Basisqualifikation Sport, von anderweitig erworbenen, sportbezogenen Unterrichtskompetenzen sowie vom späteren Besuch von Fortbildungen wie z.B. „Fit für den Sportunterricht“ der Landesstelle für den Schulsport (LASPO). Die Basisqualifikation Sport leistet auf jeden Fall hierzu einen wichtigen und zentralen Bausstein!

  1. FAKULTÄT FÜR HUMANWISSENSCHAFTEN