Hier finden Sie einen Überblick über unsere laufenden sowie über bereits abgeschlossene Forschungsprojekte.
Analyse der Entwicklungsverläufe von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung und herausforderndem Verhalten nach stationärem Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Quantitative Erhebungen der Schülerschaft mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind in der Vergangenheit zu dem Schluss gekommen, dass etwa die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen herausfordernde Verhaltensweisen zeigt. Ein Teil dieser Kinder und Jugendlichen wird aufgrund manifester Auffälligkeiten vollstationär in der Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt. In der Praxis ist zu beobachten, dass während der Behandlung in der Klinik oft eine Verbesserung im Sinne von sozial-emotionaler Stabilisierung und Reduktion der herausfordernden Verhaltensweisen eintritt.
Diese positiven Veränderungen über den Zeitpunkt der Entlassung hinaus als dauerhafte Entwicklungstendenz zu etablieren, erweist sich als herausfordernde Aufgabe, wenn es nach der Behandlung gilt, die Kinder und Jugendlichen wieder in den häuslichen Lebensbereich und die ambulanten oder (teil-)stationären heil- und sonderpädagogischen sowie therapeutischen Angebote zu re-integrieren.
An dieser Stelle setzt das Projekt ‚Entwicklungsverläufe – outpatient‘ an. Es sollen Bedingungen und Faktoren beschrieben werden, die den Prozess der Re-Integration unterstützen.
Hierfür werden die Entwicklungsverläufe von Kindern und Jugendlichen in den ersten beiden Jahren nach der stationären Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie analysiert.
Handlungsleitendes Forschungsinteresse haben dabei folgende Fragen:
Im Zentrum des Projekts steht das Kind bzw. der/ die Jugendliche mit geistiger Behinderung und herausforderndem Verhalten. Auf der Grundlage einer mehrperspektivischen Betrachtung der Kinder und Jugendlichen zum Zeitpunkt der Entlassung, wird anhand von Interviews mit den Bezugspersonen in der Schule, der heilpädagogischen Einrichtung, dem häuslichen Umfeld und – wenn möglich – mit den Kindern und Jugendlichen selbst, der Entwicklungsverlauf differenziert beschrieben und mittels qualitativer Methoden verstehend analysiert. Wenn erforderlich, werden Ärzte und Therapeuten oder Sozialpädagogen in den Prozess der Befragungen mit einbezogen.
Ausgehend vom betroffenen Kind bzw. dem/ der Jugendlichen fließen Informationen aus der stationären Behandlung (inpatient) und Informationen aus den ersten beiden Jahren nach der Entlassung (outpatient) in die Analyse ein.
Ziel des Projekts ist es, die Ergebnisse für die Gestaltung angemessener Angebote und Bezugssysteme zu nutzen, um die langfristigen Entwicklungschancen aller Kinder und Jugendlichen mit herausfordernden Verhaltensweisen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu verbessern.
Prof. Dr. Wolfgang Dworschak
Karin Hackl, StRin FöS (karin.hackl@ur.de)
09/2021-08/2024
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Projektposter sowie auf unserer Projektskizze.
Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich der geistigen Entwicklung stellt im Grundsatz bis heute die formale Grundlage für den Erhalt sonderpädagogischer Förderung in Deutschland dar. Das gilt sowohl für die sonderpädagogische Förderung in inklusiven Bildungssettings als auch in Förderzentren.
Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ist allerdings nicht eindeutig geregelt. Es existieren keine einheitlichen und verbindlichen Kriterien, die den Prozess der Feststellung und/oder das zu verfassende sonderpädagogische Gutachten klar definieren. Dies wird an regional sehr unterschiedlichen Förderquoten innerhalb der einzelnen Förderschwerpunkte deutlich.
Ziel des Projekts StaFF ist es, valide diagnostische Standards zur objektiven und differenzierten Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zu entwickeln und zu implementieren.
In einem Verbundprojekt mit den Universitäten zu Köln (Gesamtleitung sowie Förderschwerpunkte Lernen und Sprache) und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik in Zürich (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) werden an der Universität Regensburg die Standards für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erarbeitet. Dies geschieht für das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein und in Kooperation mit dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH).
In einem ersten Schritt wird ein möglichst valides und standardisiertes Vorgehen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen und Sprache erarbeitet. Hierzu werden die Personengruppen entlang eindeutiger Kriterien auf Grundlage des wissenschaftlichen Kenntnisstandes definiert, voneinander abgegrenzt bzw. Interdependenzen aufgezeigt. Vor diesem Hintergrund wird der Feststellungsprozess differenziert nach den Förderschwerpunkten operationalisiert. Im Zentrum der „Standards“ stehen Richtlinien und Entscheidungsstrukturen zur Planung, Durchführung und Reflexion des diagnostischen Prozesses entlang konkreter diagnostischer Fragestellungen. Zudem werden über eine differenzierte Förderdiagnostik konkrete und individuelle Maßnahmen für den Förderdiagnoseplan erarbeitet.
In einem zweiten Schritt werden die entwickelten Vorgehensweisen in der diagnostischen Praxis des Landes Schleswig-Holstein implementiert. Hierzu werden praktisch tätige Diagnostiker:innen zunächst im Umgang mit diesen geschult, anschließend wird der Einsatz der „Standards“ engmaschig begleitet. Entlang der Erfahrungen und Rückmeldungen werden die entwickelten Standards fortlaufend evaluiert und überarbeitet.
Abschließend werden sowohl die entwickelten „Standards“ als auch deren Nutzen summativ evaluiert. Im Rahmen der Evaluation wird außerdem geklärt, inwiefern die in Schleswig-Holstein neu eröffneten Diagnostikzentren (hier tätige Sonderpädagog:innen sind ausschließlich für die Durchführung sonderpädagogischer Feststellungsverfahren zuständig) einen Gewinn für die Feststellungsdiagnostik im Land darstellen.
11/2021 – 12/2024
Ausgehend vom handlungstheoretischen Ansatz nach Wilhelm Pfeffer (1984) kann geistige Behinderung als eingeschränkte Handlungskompetenz verstanden werden, die in einer unzureichenden Passung zwischen den individuellen Handlungsdispositionen des Individuums einerseits und den Anforderungen einer bestimmten Handlungssituation andererseits zum Ausdruck kommt. Diese Sichtweise ist sowohl anschlussfähig an die internationale Definition der AAIDD, die geistige Behinderung beschreibt als „a disability characterized by significant limitations in both intellectual functioning and in adaptive behavior“ (Schalock et al., 2022) als auch an das bio-psycho-soziale Modell von Behinderung der ICF (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) 2005).
Übergeordnetes Ziel einer Pädagogik bei geistiger Behinderung muss es daher sein, die Handlungskompetenz von Menschen mit geistiger Behinderung und damit die Möglichkeit für Teilhabe und Inklusion zu stärken.
Der Lehrstuhl Pädagogik bei geistiger Behinderung einschließlich inklusiver Pädagogik widmet sich im Projekt AKo dem Thema adaptiver Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Das Vorhaben ist modular aufgebaut.
Bis vor kurzem lagen keine aktuellen, standardisierten und für Deutschland normierten Erhebungsinstrumente für das adaptive Verhalten bei geistiger Behinderung vor. Dementsprechend rudimentär zeigt sich die Befundlage im deutschsprachigen Raum (Selmayr & Dworschak, 2021). Mit dem jüngst erschienenen Verfahren des Vineland-3 (Sparrow et al., 2021) und dem angekündigten ABAS-3 (Bienstein et al., 2017) eröffnet sich nun die Möglichkeit, die adaptiven Kompetenzen von Menschen mit geistiger Behinderung zu erfassen und differenziert zu beschreiben (Dworschak & Kölbl, 2022).
In einem ersten Schritt werden die adaptiven Kompetenzen von Schüler:innen mit geistiger Behinderung in einem deskriptiven Querschnitt-Design mittels des Vineland-3 eingeschätzt. Als Stichprobe dienen die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Regierungsbezirk Niederbayern. Im Rahmen einer Vollerhebung werden die adaptiven Kompetenzen der Schüler:innen anhand des Lehrkräftefragebogens eingeschätzt. Ziel dieses Vorhabens ist die differenzierte Beschreibung der adaptiven Funktionsniveaus sowie die Analyse von Entwicklungsprofilen in der breiten Querschnittbetrachtung (SVE bis Berufsschulstufe).
Die Daten wurden im Frühsommer 2023 erhoben.
Weitere Informationen auf unserem Projektposter.
In einem zweiten Schritt sollen in einem qualitativen Design Schüler:innen und ihre Bezugspersonen nach persönlichen Wünschen und Zielen im Hinblick auf ihre adaptiven Kompetenzen befragt werden (N ca. 10). Ziel dieses Vorhabens ist es, die Schüler:innen bei der Auswahl der zu stärkenden Kompetenzen mit einzubeziehen und so partizipative Anteile im Forschungsvorhaben umzusetzen. Ziel des Vorhabens ist es, die Wünsche und Ziele der Schüler:innen selbst und ihrer Bezugspersonen als Grundlage in die pädagogisch-didaktische Planung des Kompetenzaufbaus einzubeziehen.
Adaptive Kompetenzen werden als „the collection of conceptual, social, and practical skills that have been learned” (Tassé et al., 2012, S. 291f.) verstanden. Eine Stärkung von Handlungskompetenz muss also den Lernvorgang und den Prozess des Handelns in den Blick nehmen.
Dementsprechend soll in diesem Modul Handeln und Lernen aus psychologischer und didaktischer Sicht in den Blick genommen werden, mit dem Ziel wichtige Grundlagen für den Kompetenzaufbau differenziert zu beschreiben und Hinweise für Schule und Unterricht abzuleiten.
Prof. Dr. W. Dworschak, Dr. S. Kölbl, A. Selmayr, K. Zimmermann
seit 2021
Die Schulbegleitung als Einzelfallmaßnahme der Eingliederungshilfe birgt neben Potenzialen im Hinblick auf die individuelle Unterstützung der leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler auch Risiken hinsichtlich der sozialen Interaktion und Ausgrenzung sowie weitere Problematiken in Bezug auf die Unterstützung und Arbeit in einem multiprofessionellen Team.
Mit dem Bundesteilhabegesetz ist es nun möglich, erforderliche Hilfen und Unterstützung für mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam zu erbringen (§ 112 SGB IX), womit die Einzelfallmaßnahme Schulbegleitung in so genannte Pool-Lösungen überführt werden kann, in denen die starre 1:1-Zuordnung zwischen Schulbegleitung und leistungsberechtigtem/r Schüler/in aufgehoben wird.
Zum Schuljahr 2019/20 starten im Regierungsbezirk Mittelfranken zwei Modellprojekte zur Pool-Lösung im Bereich Schulbegleitung an drei Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Erlangen, Fürth und Nürnberg (Projekt PoMoS-F) sowie zwei Montessori-Regelschulen in Erlangen und Nürnberg (Projekt PoMoS-R).
Wir begleiten die Einführung der Pool-Modelle wissenschaftlich. Im Zentrum der wissenschaftlichen Begleitung stehen folgende Fragestellungen:
Prof. Dr. Wolfgang Dworschak
PoMoS-F: Tobias Fitzek
PoMoS-R: Lisa Pelkner
09/2018 – 08/2023
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Projektposter.
Das Forschungsvorhaben "Schülerschaft mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung II" (SFGE II) wird gemeinsam von den Universitäten Regensburg, Würzburg und Koblenz-Landau entwickelt und durchgeführt. Ziel ist die repräsentative Erhebung von Daten über ausgewählte soziokulturelle Bedingungen und unterrichtsrelevante Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Bayern.
Die Einbindung der Schülerschaft mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in ein sich inklusiv entwickelndes, allgemeines Bildungssystem stellt eine zentrale bildungspolitische Herausforderung dar. Die große Mehrheit der Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung besucht aktuell das Förderzentrum geistige Entwicklung (FzgE). Um fundiert über die Entwicklung zukünftiger schulischer Strukturen für diese Schülerinnen‐ und Schülergruppe entscheiden zu können, ist es notwendig, über aktuelle und detaillierte Informationen hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Ausgangsbedingungen, Kompetenzen und Unterstützungsbedarfe zu verfügen.
2008 – 2012 wurden daher in einem Verbundvorhaben der Universitäten München, Würzburg und Koblenz‐Landau erstmals empirische Daten über die Schülerschaft mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erhoben (SFGE I, N=1.629). Die Ergebnisse aus SFGE I haben nicht nur die bildungspolitische, sondern besonders auch die fachwissenschaftliche Diskussion im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung – sowohl in den Förderzentren als auch in inklusiven Bildungssettings – bereichert. Die Daten ermöglichten erstmals eine empirische Beschreibung der Lernvoraussetzungen und Leistungsstände der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die bei der Planung von Unterricht und der Gestaltung unterschiedlicher Bildungssettings Berücksichtigung finden müssen. Dies erscheint umso bedeutungsvoller, bedenkt man, dass die Schülerschaft mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bei keinen Schulleistungsstudien berücksichtigt wird.
Ziel der Studie SFGE II ist die repräsentative und empirische Erhebung von schulisch relevanten Ausgangsbedingungen, Kompetenzen und Unterstützungsbedarfen der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Bayern anhand verschiedener Forschungsschwerpunkte. Daneben steht die Beschreibung möglicher Entwicklungen und Veränderungen der Schülerschaft in den vergangenen zehn Jahren im Fokus von SFGE II. Folgende Bereiche werden näher betrachtet.
SFGE II repliziert und erweitert die Studie SFGE I. Die Fragebogenerhebung richtet sich an Eltern und Lehrkräfte der Schülerinnen und Schüler an 20 bayerischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und in der Inklusion. Diese Schulen wurden mittels einer geschichteten Clusterstichprobe gezogen und sind für Bayern repräsentativ. Auf Schulebene findet eine Vollerhebung statt.
Baumann, D., Dworschak, W., Kroschewski, M., Ratz, C., Selmayr, A. & Wagner, M. (Hrsg.) (2021). Schülerschaft mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung II (SFGE II). Bielefeld: Athena bei wbv
Weitere Informationen und Aktuelles finden Sie auf unserem Projektposter sowie der Projekthomepage.
Das Vorhaben fokussiert den Aspekt der Förderdiagnostik, die mit der sich daraus ergebenden Förderplanung die Basis jeder sonderpädagogischen Förderung darstellt. Während für die „Regelkindergärten“ hilfreiche Instrumente zur Beobachtung und Dokumentation vorliegen (z.B. SISMIK oder SBK), findet sich im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bisher kein adäquates und gut implementiertes Verfahren. Wir gehen davon aus, dass die SVEs im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung keine standardisierten und wenn doch, dann jeweils eigene und somit uneinheitliche Beobachtungs- und Dokumentationssysteme einsetzen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich die etablierten Beobachtungsverfahren aus dem „Regelbereich“ an der entwicklungspsychologischen Norm orientieren und somit nicht für Kinder mit erheblichen Entwicklungsbesonderheiten und -verzögerungen, wie sie im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu finden sind, anwendbar sind.
Die ICF nimmt seit ihrer Einführung im Jahr 2005 (in deutscher Sprache) in der sozial- und bildungspolitischen Diskussion in Deutschland immer breiteren Raum ein. Während die Klassifikation in theoretisch konzeptionellen Zusammenhängen wertvolle Impulse setzen konnte und sich das bio-psycho-soziale Modell von Behinderung zu einem Standard entwickelt hat (vgl. z.B. SGB IX), finden sich bisher nur wenige Implementationen und praxistaugliche Anwendungsformen im Bildungs- und Schulkontext.
Nach der Entwicklung des Beobachtungsinstrumentariums 2016/2017 wird dieses im Schuljahr 2017/2018 pilotiert.
Im Schuljahr 2018/2019 wird es dann in einer qualitativen Studie an drei Schulen implementiert und evaluiert.
Mit Hilfe qualitativer (Prä- und Post- Interviews) und quantitativer Methoden (Dokumentenanalyse anhand festgelegter Kriterien zur Beurteilung der Veränderung der Förderpläne durch den Einsatz des Instrumentariums) soll auf der Ebene der Heilpädagogischen Förderlehrerinnen (HFL) versucht werden, die Auswirkungen der veränderten Beobachtung, Dokumentation und Förderplanung darzustellen.
Prof. Dr. Wolfgang Dworschak
2016 - 2020
Vor dem Hintergrund des Berichts „Stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) vom 04.08.2016 und dem darin enthaltenen 10-Punkte-Plan intendiert das Projekt ‚WiBIg‘ die wissenschaftliche Begleitung von Intensivwohngruppen sowie die Evaluation der mit dem Bericht eingeleiteten Maßnahmen.
Im Zentrum der wissenschaftlichen Begleitung stehen folgende Fragestellungen:
Diese übergeordneten Fragestellungen werden mit den teilnehmenden Einrichtungen vor Ort spezifiziert und konkretisiert.
Mit dem 10-Punkte-Plan des StMAS sind verschiedene Maßnahmen verbunden, wie z.B. die Stärkung der Elternbeteiligung, die Schaffung von Beratungs- und Beschwerdestellen, die Stärkung der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sowie die Verstärkung der Fortbildungen für Beschäftigte.
Die Fragestellung in diesem Bereich lautet:
Wie setzen die Einrichtungen den 10-Punkte-Plan des StMAS um?
Im Rahmen einer flächendeckenden Erhebung an den (wohnbezogenen) Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen wird die Umsetzung dieser Maßnahmen evaluiert.
09/2017 – 12/2020
Dieses Projekt wurde aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Projektposter.
Die Maßnahme der Schulbegleitung ist bisher ein wenig formalisiertes und zumeist wenig qualifiziertes Handlungsfeld. Diese Tatsache erschwert die adäquate Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen beim Schulbesuch erheblich.
Diesem Problem will das Tech Start-Up Diingu durch die Entwicklung einer Softwarelösung zur Unterstützung von Schulbegleitungen entgegentreten.
Mit Hilfe von Diingu sollen
Diingu wird von Sahm Shojai, Felix Kolb und Florian Kranz entwickelt, einem jungen Start-Up aus Frankfurt am Main. Die Entwickler stützen sich dabei auf die Forschungsergebnisse, die seit über 10 Jahren am Lehrstuhl gewonnen werden. Prof. Dr. Wolfgang Dworschak steht dem Start-Up als Fachmentor zur Seite.
Zusammen mit FUTUR, der Einrichtung für Forschungs- und Technologietransfer der UR, ist es dem Start-Up gelungen, ein Exist-Stipendium einzuwerben, das gute Rahmenbedingungen für die Entwicklungsarbeit bietet.
Sahm Shojai, Felix Kolb und Florian Kranz (info@diingu.de)
Prof. Dr. Wolfgang Dworschak
03/2022-02/2023
Universität Regensburg Sedanstraße 1
93055 Regensburg
Pädagogik bei Lernbehinderung
Pädagogik bei Verhaltensstörungen