Qualifikationsvoraussetzungen und Auswahlverfahren
Die Qualifikation für den Studiengang Ost-West-Studien besitzt, wer folgende Voraussetzungen erfüllt (vgl. Prüfungsordnung Ost-West-Studien vom 11. August 2021, § 4):
- Hochschulausbildung:
B.A.-Abschluss oder ein gleichwertiger berufsqualifizierender Studienabschluss einer staatlich anerkannten bzw. akkreditierten Hochschule in einem geistes-, gesellschafts-, rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Fach mit mindestens der Durchschnittsnote 2,5 (gut) bzw. 4,50 Punkten in der Ersten oder Zweiten Juristischen Staatsprüfung. - Sprachkenntnisse:
Studierende aus dem fremdsprachigen Ausland müssen Deutschkenntnisse auf DSH-Niveau (siehe pdf zum Nachweis von Deutschkenntnissen) sowie eine weitere Fremdsprache aus dem europäischen Sprachraum auf dem Niveau GER A2 nachweisen. Studierende aus deutschsprachigen Ländern müssen zwei europäische Fremdsprachen nachweisen (mindestens auf dem Niveau GER A2), eine davon aus dem mittel-, ost- und südosteuropäischen Raum.
Zudem gibt es gesonderte Zulassungsbedingungen für die Aufnahme in die beiden Vertiefungsmodule. Für die Wahl eines Vertiefungsfaches müssen Sie Vorkenntnisse in den inhaltlichen Grundlagen und Methodiken des jeweiligen Fachs nachweisen, dies entspricht der erfolgreichen Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung in das Fachgebiet.
Wie Sie sich für den Masterstudiengang Ost-West-Studien bewerben, erfahren Sie unter „Bewerbungsablauf“.