Das Lehrgebiet Deutsch als Fremdsprache bietet den ausländischen Studierenden der Universität Regensburg und der Hochschule Regensburg die Möglichkeit zum Erwerb des hochschulübergreifenden Fremdsprachenzertifikats UNIcert® der Stufe IV (C2).
UNIcert® steht für eine hochschulbezogene Fremdsprachenausbildung. Mit dem UNIcert®-System soll eine Gleichwertigkeit der Sprachausbildung an den Hochschulen, eine Sicherung des Qualitätsstandards und ein international vergleichbares Ausbildungsniveau gewährleistet werden. Als Zusatzqualifikation fördert das UNIcert®-Zertifikat die Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulabsolventen/-innen auf dem internationalen Arbeitsmarkt.
Ziele der UNIcert®-Ausbildung sind die Befähigung zur Bewältigung hochschulbezogener allgemeiner wissenschafts-, berufs- und fachsprachlicher Situationen und die Vorbereitung auf die sprachlichen Anforderungen entsprechender akademischer Berufe im In- und Ausland.
Die UNIcert®-Ausbildung ist ein vertikal gegliedertes Ausbildungsprogramm, in dessen Rahmen hochschuladäquate Fremdsprachenkenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. Das Ausbildungsprogramm umfasst vier Leistungsstufen, die jeweils Kompetenzstufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) entsprechen:
Genaueres regeln die UNIcert®-Prüfungsordnung der Universität Regensburg bzw. die UNIcert®-Studienordnung am Zentrum für Sprache und Kommunikation der Universität Regensburg.
Die Ausbildungsstufe UNIcert® IV orientiert sich an der Stufe C2 des GER und umfasst Kontaktunterricht im Umfang von 10 Semesterwochenstunden (SWS). Die Ausbildungsstufe führt zum Erwerb von maximal 18 Leistungspunkten. Es ist horizontal in folgende wissenschaftssprachliche bzw. fertigkeitsorientierte Kurse gegliedert, die nacheinander oder parallel belegt werden können.
*) Es werden verschiedene Kurse angeboten, die als Kurs 3 oder Kurs 4 anerkannt werden können. Die Kurse sind im Vorlesungsverzeichnis entsprechend gekennzeichnet.
Über die Zulassung zur UNIcert®-Ausbildung der Stufe IV entscheidet eine Sprachstandfeststellung. Diese wird durch einen Einstufungstest vor Beginn der Aufnahme der UNIcert®-Ausbildung vollzogen.
Vom Einstufungstest kann abgesehen werden, wenn einer der folgenden Nachweise vor Aufnahme der Ausbildung vorgelegt wird:
Auf Antrag kann durch den Prüfungsausschuss eine Befreiung vom Einstufungstest ausgesprochen werden, wenn ein anderer geeigneter Sprachstandsnachweis vorgelegt wird. Über die Eignung von Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss. Unter Vorlage des entsprechenden Nachweises muss die Befreiung schriftlich und spätestens eine Woche vor Ausbildungsbeginn über den Leiter des Lehrgebiets Deutsch als Fremdsprache beim UNIcert®-Prüfungsausschuss beantragt werden.
Die Ausbildungsstufe UNIcert® IV schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Diese wird einmal pro Jahr am Ende des Sommersemesters angeboten. Die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt schriftlich beim Vorsitzenden der Prüfungskommission. Fristen und Termine werden auf unseren Terminseiten unter Aktuelles bekannt gegeben.
Das Prüfungsentgelt beträgt EUR 30,-.
Das Anmeldeformular ist im Sekretariat des Lehrgebiets DaF erhältlich.
Die Abschlussprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:
Nach erfolgreichem Abschluss aller vorgeschriebenen Kurse und der Abschlussprüfung erhält der Teilnehmer oder die Teilnehmerin das UNIcert®-Zertifikat der Stufe IV mit allgemein wissenschaftssprachlicher Orientierung.
UNIcert®-Prüfungsordnung der Universität Regensburg
UNIcert®-Studienordnung des Zentrums für Sprache und Kommunikation