Mit Ihrem Zulassungsbescheid können Sie sich im Masterstudiengang immatrikulieren.
Dies erfolgt für Regensburger Studierende im Rahmen einer Rückmeldung mit Studiengangwechsel. Für alle anderen Studierende, die vorher nicht in Regensburg studiert haben, erfolgt eine Neueinschreibung. Sie müssen sich im Einschreibungszeitraum einschreiben.
Wichtig: Das Bachelor-Abschlusszeugnis ist spätestens bis zum Ende des ersten Semesters in der Studierendenkanzlei vorzulegen.
Die Mitarbeiter der Studierendenkanzlei stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Einschreibung zur Verfügung.
Sämtliche Informationen zur Einschreibung und Rückmeldung an der Universität Regensburg erfahren Sie auf der Website der Studentenkanzlei.