Wichtige Informationen und Zulassungsvoraussetzungen
Hier gelangen Sie zu den Voraussetzung zur Zulassung zum Masterstudium:
Zusammenfassung der Regelungen für das Master-Bewerbungsverfahren
Voraussetzung zur Zulassung zum Masterstudium ist üblicherweise ein einschlägiger Hochschulabschluss, z.B. ein Bachelor im jeweiligen Studiengang. Falls das Studium im Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen ist, sind mit einem amtlichen Notennachweis Prüfungen im Umfang von mindestens 150 Kreditpunkten nachzuweisen. Sind einige bereits abgelegte Prüfungsleistungen (z.B. aus einem Auslandsaufenthalt) noch nicht im Notennachweis des Prüfungsamtes aufgeführt, müssen der Bewerbung die Einverständinserklärungen der zuständigen Professoren zur Anrechnung dieser Leistung beigelegt werden, um die 150 KP nachzuweisen.
Eine weitere Zulassungsvoraussetzung ist ein Notendurchschnitt (Gesamtnote, falls das Studium abgeschlossen ist, andernfalls der gewichteter Mittelwert der Einzelnoten) besser als 2,5.
Außerdem sind ausreichende quantitative und volkswirtschaftliche Grundkenntnisse (jeweils mindestens 12 ECTS) nachzuweisen (siehe Prüfungsordnung).
Zudem werden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 vorausgesetzt.
Weitere Details zum Zulassungsverfahren können Sie dem Abschnitt "Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren" am Ende dieser Seite entnehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vorab keine Einschätzung bezüglich der Erfolgsaussichten einer Bewerbung gegeben werden kann.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung erfolgt außschließlich online
- mit den entsprechenden Hochschulzeugnissen (Bachelor-Zeugnis oder aktueller Notennachweis),
- einem detaillierten Lebenslauf mit Nachweisen (alle dort referenzierten Zeugnisse),
- ggf. einem einseitigen Motivationsschreiben,
- ggf. den unterschriebenen Einverständniserklärungen zur Anrechnung von Auslandsleistungen (nur bei (einzelnen) noch nicht angerechneten Auslandsleistungen (Kursen)).
- mit einem Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (nur bei internationalen Bewerbern).
Online-Bewerbungsportal
Für die Anmeldung zu den Master-Studiengängen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften steht ein Online-Formular zur Verfügung. Im Formular werden alle Informationen abgefragt, die für die Bewerbung relevant sind. Studenten, die sich für einen Master-Studiengang bewerben wollen, werden gebeten, ihre Bewerbung über das Online-Formular durchzuführen, da sich die Bearbeitung der Bewerbung dadurch erheblich beschleunigt. Falls Sie keine Möglichkeit haben, sich online zu bewerben, richten Sie nur in Ausnahmefällen Ihre Bewerbung bitte an:
Universität Regensburg
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Studiengangskoordination
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg
Bei Fragen zum Bewerbungsprozess konsultieren Sie bitte zunächst unsere FAQs. Daneben stehen Ihnen auch die Studienberater der Fakultät zur Verfügung (E-Mail: studien.info@wiwi.uni-regensburg.de ; Tel: 0941 - 943 2747).
Termine
Immatrikulation zum Wintersemester / Sommersemester:
Bewerbung online ab: 01.05. / 01.11. (des vorherigen Kalenderjahres)
Bewerbung bis: 01.06. / 01.12. (des vorherigen Kalenderjahres)
Erster Zulassungstermin: 10.06. / 10.12. (des vorherigen Kalenderjahres)
Eignungsprüfung: 16. bis 30.06. / 16. bis 30.12. (des vorherigen Kalenderjahres)
Zweiter Zulassungstermin: 10.07. / 10.01.
Bewerbungsschluss ist jeweils der 01.06. bzw. der 01.12. um 23.59 Uhr. Alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen PDF-Zusammenfassungen werden berücksichtigt. Sie können die online erzeugte Zusammenfassung Ihrer Bewerbung auch vorab per Fax an das Dekanat senden, um sie rechtzeitig abzuschicken. Bitte sehen Sie davon ab, zusätzliche schriftliche Papierunterlagen an das Dekanat zu senden.
Falls Sie zwei Wochen nach dem zweiten Zulassungstermin noch keine Rückmeldung von uns haben, konktaktieren Sie uns unter den oben angegebenen Kontaktdaten.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren
- Paragraph 4 der Prüfungsordnung enthält Angaben zu den erforderlichen Qualifikationen
- Falls Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben können Sie Klage gegen den Bescheid einlegen. Details zur Vorgehensweise entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung, die dem Ablehnungsbescheid beiliegt.