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Sitzungen 2024/25

Pro Semester tagt der studentische Konvent zwei bis drei mal.

Die Sitzungstermine werden durch Umfrage an die Mitglieder des studentischen Konvents ausgemacht. Mindestens 2 Wochen vor der Sitzung wird ein Sitzungstermin bekannt gegeben, eine Woche vor der Sitzung erfolgt die Ladung mitsamt Tagesordnung.

Jede*r Studierende ist antragsberechtigt. Die Frist für das Stellen eines Antrages beträgt 11 Tage. Findet die Sitzung z.B. am 25. eines Monats statt, so kann bis zum 14. des Monats ein Antrag eingebracht werden. Änderungsanträge können bis zur Behandlung des eigentlichen Antrages (=Hauptantrages) gestellt werden. Anträge sowie Änderungsanträge müssen in schriftlicher Form vorliegen und haben den bzw.
die Namen der Antragstellenden und den Antragstext mit Begründung zu
beinhalten. Es wird darum gebeten, Anträge sowohl als pdf- als auch als word-Datei an das Konventspräsidium zu senden.

Die Sitzungen sind öffentlich und alle dazugehörigen Informationen (Raum, Zeit, Tagesordnung) können auf dieser Seite nachvollzogen werden.:


2. Konventssitzung

Die 2. Konventssitzung findet am 25.11. um 18 Uhr st. in einem noch zu bekannt gebenden Raum statt.

Die vorläufige Tagesordnung ist die folgende:

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Anwesenheit, der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
  3. Festlegung von zwei Protokollant*innen
  4. Genehmigung der Tagesordnung
  5. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung (28.10.2024)
  6. Festlegung von zwei Wahlhelfer*innen
  7. Nachwahl STWNO-Vertretungsversammlung
  8. Anträge
    1. Antrag AK Verpflegung (Antragssteller*innen: Madeleine Schneider, Tim Oberding, GHG-Fraktion)
    2. Antrag Plakatierordnung (Antragssteller*innen: Madeleine Schneider, Tim Oberding, GHG-Fraktion)
  9. Berichte
    1. Bericht aus dem AStA
    2. Bericht aus dem Senat
    3. Bericht aus dem Finanz- und Kontrollausschuss
    4. Bericht aus den anderen Ausschüssen (falls gewünscht)
  10. Abstimmung über den Haushaltplan des AStAs
  11. Sonstiges
  12. Verabschiedung

1. Konventssitzung

Das vorläufige Protokoll gibt es hier (noch nicht abgestimmt).

Die erste Konventssitzung fand am 28.10. um 18 Uhr s.t. in H5 statt.

Vorschlag zur Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Anwesenheit, der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung (01.07.2024)
  4. Genehmigung des Protokolls der konstituierenden Sitzung
  5. Festlegung von zwei Protokollant*innen
  6. Festlegung von zwei Wahlhelfer*innen
  7. Gremienwahlen

7.1 Abstimmung über einen Verfahrensvorschlag zu den Wahlen

7.2 Nachwahl STWNO
(eine Vertreter*in, Amtszeit ab der Wahl bis 30.09.2025)


7.3 Nachwahl Vorstand des RUL
(Mitglied mit Stimmrecht, Amtszeit ab der Wahl bis 31.03.2024)


7.4 Vorstand des Regensburger Universitätszentrum für Lehrerbildung (RUL)
(ein Mitglied mit Stimmrecht, Amtszeit 01.04.2025-31.03.2026)

7.5 Vorstand des Regensburger Universitätszentrum für Lehrerbildung (RUL)
(ein Mitglied ohne Stimmrecht, Amtszeit 01.04.2025-31.03.2026)


7.6 Mitglieder des Regensburger Universitätszentrum für Lehrerbildung (RUL)
(zwei Vertreter*innen, Amtszeit 01.04.2025-31.03.2026)


7.7 Sportzentrum
(drei Vertreter*innen, Amtszeit ab der Wahl bis 30.09.2025)


7.8 AG Studium und Lehre
(ein*e Vertreter*in, Amtszeit 01.04.2025-31.03.2026)

7.9 AG Studium und Lehre
(ein*e Stellvertreter*in, Amtszeit 01.04.2025-31.03.2026)


7.10 AG Studiengangsentwicklung und Lehre Lehramt
(zwei Vertreter*innen, Amtszeit ab der Wahl bis 30.09.2025)


7.11 Stipendienauswahlausschuss für die Deutschlandstipendien
(zwei Vertreter*innen, Amtszeit ab der Wahl bis 30.09.2025)


7.12 Kommission der IT-Nutzenden
(ein*e Vertreter*in, Amtszeit ab der Wahl bis 30.09.2025)

7.13 Kommission der IT-Nutzenden
(ein*e Stellvertreter*in, Amtszeit ab der Wahl bis 30.09.2025)


7.14 Bibliotheksausschuss
(ein Mitglied mit Stimmrecht, Amtszeit ab der Wahl bis 30.09.2025)

7.15 Bibliotheksausschuss
(ein Mitglied ohne Stimmrecht, Amtszeit ab der Wahl bis 30.09.2025)


7.16 Rechnungsprüfungsausschuss
(zwei Vertreter*innen, Amtszeit ab 01.01.2025 bis 31.12.2025)


7.17 Haushaltskommission
(ein*e Vertreter*in, Amtszeit ab der Wahl bis 30.09.2025)

7.18 Haushaltskommission
(ein*e Stellvertreter*in, Amtszeit ab der Wahl bis 30.09.2025)


7.19 Zentrum für Sprache und Kommunikation (ZSK)
(zwei Vertreter*innen, Amtszeit ab der Wahl bis 30.09.2025)
  
 7.20 Zukunftsrat Nachhaltigkeit
(zwei Vertreter*innen, Amtszeit ab der Wahl bis 30.09.2025)

7.21 Zukunftsrat Nachhaltigkeit
(Stellvertreter*innen, Amtszeit ab der Wahl bis 30.09.2025)

  
 7.22 Europaeum (Ost-West-Zentrum)
(ein*e Vertreter*in, Amtszeit ab der Wahl bis 30.09.2025)

7.23 Europaeum (Ost-West-Zentrum)
(ein*e Stellvertreter*in, Amtszeit ab der Wahl bis 30.09.2025)

  
 7.24 Wahlausschuss
(drei Vertreter*innen, Amtszeit ab der Wahl bis 30.09.2025)

7.25 Wahlausschuss
(drei Stellvertreter*innen, Amtszeit ab der Wahl bis 30.09.2025)

8. Berichte

8.1 Berichte aus dem AStA

8.2 Bericht aus dem Senat

8.3 Bericht aus dem Finanz- und Kontrollausschuss

9. Anträge

9.1 Verfahrensvorschlag zur Abstimmung von Anträgen

9.2 Antrag zur Veranstaltung eines Aktionsmonats zum 80. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus im Mai des Jahres 2025 (Simon Heimerl, Leo Mühlbauer)

10. Sonstiges



Stimmrechtsübertragungen

Ist es einem Mitglied des Konvents nicht möglich, der Sitzung bzw. einem Teil der Sitzung beizuwohnen, kann dieses Mitglied sein Stimmrecht an ein anderes Mitglied übertragen. Die Stimmrechtsübertragung gilt für die jeweilige Sitzung, kann also nicht für ein ganzes Semester bzw. Hochschuljahr übertragen werden. Anwesende Mitglieder können maximal eine Stimmrechtsübertragung wahrnehmen. Stimmrechtsübertragungen gelten ausdrücklich nicht bei Personenwahlen.


Mandatsübertragung (gilt NUR für Fakultätsvertreter*innen)

Mitglieder des Fachschaftenrates können ihr Mandat im Konvent auf andere Mitglieder der gewählten Fachschaftsvertretung übertragen, jedoch muss hierbei einiges beachtet werden:

  1. Eine Übertragung ist nicht für einzelne Sitzungen möglich, sondern nur vom Beginn der Übertragung bis zum Ende der Amtszeit (i.d.R. 30.09.).
  2. Die Übertragung betrifft ausschließlich den Konvent. Das Amt im Fakultätsrat und im Fachschaftenrat bleibt davon unberührt.
  3. Für die Übertragung muss die gewählte Fachschaftsvertretung eine eigene Sitzung einberufen und in dieser die neuen Mitglieder aus ihrer Mitte heraus wählen. Ein Protokollauszug muss dann an den Kanzler der Universität (in seiner Funktion als Wahlleiter) sowie an das Konventspräsidium übermittelt werden, damit diese über den Vorgang informiert werden.

Um diesen Prozess für die Fachschaften zu erleichtern, hat Ludwig Kränzlein als Mitglied des Arbeitskreises Geschäftsordnung (Amtszeit 2023/24) bereits in Zusammenarbeit mit dem Wahlamt der Universität folgende Dinge ausgearbeitet, die gern genutzt werden dürfen (Stand August 2024):


Leitung

Vorsitzende:
  Madeleine Schneider

Stellvertreter Vorsitzender & Vorsitzender Fachschaftenrat:
  Max Reinhart


Amtsperiode 01.10.2024-30.09.2025

Kontakt:
studentischer.konvent[at]ur.de