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Ablauf BEM

1. Festlegen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Dem BEM-Einladungsschreiben ist ein Antwortbogen beigefügt, auf dem Sie angeben können, welche Personen neben der/dem BEM-Berater/in am BEM beteiligt werden sollen.
Folgende Personen kommen z. B. in Betracht:

  • Personalrat
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Gleichstellungsbeauftragte/r
  • Betriebsärztin/-arzt
  • Vorgesetzte/r
  • Vertreter/in der Personalabteilung


Der Zusammenschluss der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Integrationsteam ist möglich, aber nicht zwingend. Mit Ihrer Zustimmung können auch externe Stellen (z. B. Krankenkassen, Renten- oder Unfallversicherungsträger, Integrationsämter) hinzugezogen werden.


2. Erfassen der Ausgangssituation

In einem streng vertraulichen Gespräch werden mit Ihnen die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit und deren Auswirkungen festgestellt, um gegebenenfalls den Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen zu erkennen (Situationsanalyse).


3. Entwicklung individueller Lösungsansätze/Maßnahmenpläne

Gemeinsam werden - bei Bedarf auch in weiteren Gesprächen - mögliche Lösungsansätze und konkrete Maßnahmenpläne entwickelt. Die Lösungen und Maßnahmen sind vielfältig und werden individuell auf Sie abgestimmt.


Mögliche Lösungsansätze/Maßnahmen sind u. a.:

  • Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation
  • Stufenweise Wiedereingliederung
  • Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
  • Verbesserung der technischen/ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes (zusätzliche Hilfsmittel)
  • Verringerung der Arbeitsbelastungen (z. B. organisatorische Veränderungen, Verringerung der Arbeitszeit, technische Verbesserungen)
  • Arbeitsversuch
  • Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  • Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Klärende Gespräche mit Vorgesetzten und weiteren Akteuren
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsklimas


Die im BEM mit Ihnen vereinbarten Maßnahmen werden schriftlich im Protokoll festgehalten sowie fair und konstruktiv umgesetzt. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch die/den BEM-Berater/-in begleitet. Die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen liegt bei der Universität Regensburg bzw. bei der Führungskraft und der/dem Mitarbeiter/in.

Bei Bedarf werden mit Ihrem Einverständnis Änderungen am Maßnahmenplan vorgenommen.


4. Ende des BEM

Das BEM ist abgeschlossen, wenn die vorher definierten Ziele erreicht bzw. die vereinbarten Aufgaben erfüllt wurden oder einvernehmlich festgestellt wurde, dass sie sich nicht erreichen bzw. erfüllen lassen.



Anschnitt Herbst Ar


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Team Personalentwicklung/BEM
Tel. 0941 943 69009
personalentwicklung@ur.de