Dem BEM-Einladungsschreiben ist ein Antwortbogen beigefügt, auf dem Sie angeben können, welche Personen neben der/dem BEM-Berater/in am BEM beteiligt werden sollen.
Folgende Personen kommen z. B. in Betracht:
Der Zusammenschluss der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Integrationsteam ist möglich, aber nicht zwingend. Mit Ihrer Zustimmung können auch externe Stellen (z. B. Krankenkassen, Renten- oder Unfallversicherungsträger, Integrationsämter) hinzugezogen werden.
In einem streng vertraulichen Gespräch werden mit Ihnen die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit und deren Auswirkungen festgestellt, um gegebenenfalls den Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen zu erkennen (Situationsanalyse).
Gemeinsam werden - bei Bedarf auch in weiteren Gesprächen - mögliche Lösungsansätze und konkrete Maßnahmenpläne entwickelt. Die Lösungen und Maßnahmen sind vielfältig und werden individuell auf Sie abgestimmt.
Mögliche Lösungsansätze/Maßnahmen sind u. a.:
Die im BEM mit Ihnen vereinbarten Maßnahmen werden schriftlich im Protokoll festgehalten sowie fair und konstruktiv umgesetzt. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch die/den BEM-Berater/-in begleitet. Die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen liegt bei der Universität Regensburg bzw. bei der Führungskraft und der/dem Mitarbeiter/in.
Bei Bedarf werden mit Ihrem Einverständnis Änderungen am Maßnahmenplan vorgenommen.
Das BEM ist abgeschlossen, wenn die vorher definierten Ziele erreicht bzw. die vereinbarten Aufgaben erfüllt wurden oder einvernehmlich festgestellt wurde, dass sie sich nicht erreichen bzw. erfüllen lassen.