Als liturgiewissenschaftlicher Pflichtbestandteil des Basismoduls "Praktische Theologie" dient die Vorlesung "Sakramentliche Feiern I: Eucharistie", die bis auf weiteres jedes Wintersemester angeboten wird.
Als liturgiewissenschaftlicher Pflichtbestandteil des Thematischen Moduls 2 dient die Vorlesung "Feiern im Rhythmus der Zeit I: Feiern im Rhythmus des Tages, der Woche und des Jahres: Einführung in die Liturgie der Feste und Tagzeiten", die bis auf weiteres jedes Wintersemester angeboten wird.
Als liturgiewissenschaftlicher Pflichtbestandteil des Thematischen Moduls 8 dient die Vorlesung "Sakramentliche Feiern II: Initiation, weitere sakramentliche Feiern", die bis auf weiteres jedes Sommersemester angeboten wird
Als liturgiewissenschaftlicher Pflichtbestandteil des Vertiefungsmoduls "Kirchenrecht und Liturgiewissenschaft" dient die Vorlesung "Feiern im Rhythmus der Zeit II: Die Osterfeier der Kirche", die bis auf weiteres jedes zweite Wintersemester angeboten wird (WS 2021/22; 2023/24 etc.).
Nach den Vorgaben des Studienplans muß das Fach Liturgiewissenschaft in strikter Alternative entweder im Basis- oder im Aufbaumodul "Religionspädagogik und Praktische Theologie" gewählt werden; wie sinnvoll es ist, ein konsekutives Aufbaumodul ohne Basiskenntnisse des Faches zu wählen, muß jede/r für sich entscheiden.
Darüber hinaus ist eine liturgiewissenschaftliche Vorlesung Wahlpflichtbestandteil des Thematischen Moduls 2.
Als liturgiewissenschaftlicher Wahlpflichtbestandteil des Basismoduls „Religionspädagogik und Praktische Theologie“ dient die Vorlesung "Sakramentliche Feiern I: Eucharistie", die bis auf weiteres jedes Wintersemester angeboten wird.
Als liturgiewissenschaftlicher Wahlpflichtbestandteil des Aufbaumoduls "Religionspädagogik und Praktische Theologie" dient die Vorlesung "Sakramentliche Feiern II (außer Eucharistie)", die bis auf weiteres jedes Sommersemester angeboten wird.
Außerdem sind liturgiewissenschaftliche Seminare Wahlpflichtbestandteile verschiedener Module.
Promovendinnen und Promovenden mit Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien haben gemäß § 11 der Promotionsordnung in der Regel eine Ergänzungsprüfung im Fach Liturgiewissenschaft abzulegen. Der abzusprechende Stoff muß sowohl "Sakramentliche Feiern" als auch "Feiern im Rhythmus der Zeit" enthalten; die Vereinbarung eines Themas zur vertieften Auseinandersetzung am Beginn der Prüfung ist auf Wunsch möglich - Bitte um Rücksprache in der Sprechstunde.
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