Für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs Magister Theologiae sind Sprachkenntnisse in Hebräisch, Altgriechisch und Latein erforderlich. Der Nachweis dieser Sprachkenntnisse ist bis zu Beginn der Vertiefungsphase (in der Regel 7. Fachsemester) zu erbringen.
Einen Überblick über die erforderlichen Sprachnachweise finden Sie hier allgemein und speziell für Magister.
Die Sprachnachweise können auf verschiedene Wege erbracht werden:
- Vorlage staatlicher Zeugnisse (z.B. Abiturzeugnis)
- universitäre Prüfungszeugnisse
- dazu gleichwertige Nachweise
Werden Latinum und Graecum bereits zum Studienbeginn nachgewiesen, ist auch der Nachweis des Hebraicums erforderlich; andernfalls sind Grundkenntnisse in der hebräischen Sprache zu erwerben (vgl. Kursangebot der Fakultät).
Für den Erwerb qualifizierter Lateinkenntnisse bietet das Institut für Klassische Philologie der Fakultät für Sprache, Literatur und Kulturwissenschaften Latinumskurse an. Diese beginnen immer im Wintersemester und erstrecken sich über zwei Semester.
Für den Erwerb qualifizierter Griechischkenntnisse bietet das Institut für Klassische Philologie der Fakultät für Sprache, Literatur und Kulturwissenschaften in jedem Wintersemester einen Kurs „Griechisch für Theologen I" und in jedem Sommersemester einen darauf aufbauenden Kurs "Griechisch für Theologen II“ an.
Für das Hebraicum bietet die Fakultät für Katholische Theologie einen zweisemestrigen Kurs an; Beginn ist im Wintersemester. Das Hebraicum ist von allen Studierenden zu belegen, die vor Studienbeginn ausreichende Griechischkenntnisse vorweisen.
Der in jedem Wintersemester angebotene Kurs „Einführung in Sprache und Denken der hebräischen Bibel“ ist von allen Studierenden zu belegen, die vor Studienbeginn keine ausreichenden Griechischkenntnisse vorweisen können.
Die Sprachkurse finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der Universität Regensburg.
Die Sprachnachweise müssen spätestens bis zum Ende des ersten Studienabschnittes, also vor Beginn der Vertiefungsmodulphase (in der Regel nach dem 6. Semester) im Prüfungsamt vorgelegt werden. Dazu gehören nicht nur Nachweise über an der Universität erworbene Sprachkenntnisse, sondern auch die Nachweise über Sprachkenntnisse, die Sie bereits zuvor erworben haben (und die z.B. im Abiturzeugnis dokumentiert sind). Den Nachweisen ist ein ausgefüllter Antrag auf Einbuchung von Leistungen beizulegen.