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Lehramtsstudiengänge

1. Grundlegende Informationen und Dokumente

  • Studien- und Prüfungsordnung der Universität Regensburg für das I. Staatsexamen (Lehramt)

Wann und in welchen Abständen welche Module angeboten werden, welche Module und Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2024 stattfinden und welche Module und Kurse  Erstsemesterstudierenden empfohlen werden, finden Sie auf der Unterseite "Module und Lehrveranstaltungen" (hier klicken).


2. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen

1. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen vor Semesterbeginn

Eine Anmeldung zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erfolgt über das Vorlesungsverzeichnis, sofern dort eine entsprechende Funktion freigeschaltet ist.

2. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen in FlexNow

Die Anmeldung für die Studien- und Prüfungsleistungen in FlexNow erfolgt nach Semesterbeginn und ist ist unbedingt erforderlich. Die Einhaltung der auf der Prüfungsseite angegebenen Ausschlussfristen ist Voraussetzung für die Teilnahme an einer Modulprüfung.

Hier finden Sie eine Anleitung zur richtigen Anmeldung in FlexNow.
Über die aktuellen Anmeldefristen informieren der Newsletter der Studienorganisation Katholische Theologie sowie die Lehrenden der jeweiligen Kurse.


3. Sprachanforderungen für Lehramt Gymnasium

Für das Lehramt an Gymnasien im Fach Katholische Religionslehre sind Kenntnisse des Lateinischen und des Altgriechischen erforderlich. Näheres finden Sie hier.

Für Lehramt Grund-, Mittel- und Realschule werden keine Fremdsprachenkenntnisse verlangt.


4. Auswärtsstudium

Die Fakultät für Katholische Theologie fördert ein- bis zweisemestrige Studienaufenthalte an anderen inländischen oder ausländischen Hochschulen.

Einen Überblick über die Möglichkeiten eines Auslandsstudium für Theologiestudierende erhalten Sie hier: Präsentation Auslandsstudium. Für weitere Informationen zu möglichen Studienorten im Ausland sowie zu Förderprogrammen steht Herr Dr. Erik Eynikel (erik.eynikel@ur.de) gerne zur Verfügung.

Das International Office der Universität Regensburg informiert über Möglichkeiten des Auslandsstudiums. Dabei finden Sie insbesondere Informationen über Austauschprogramme.

Im Bereich Katholische Theologie bestehen derzeit folgende Erasmus-Austauschverbindungen und Partnerschaften (Angaben ohne Gewähr!).

(1) Katholieke Universiteit Leuven - Belgien (2 Erasmus-Plätze)
(2) Sofiiski Universitet 'Sveti Kliment Ohridski' - Bulgarien (1 Erasmus-Platz)
(3) Institut Catholique de Paris - Frankreich (2 Erasmus-Plätze)
(4) Ethniko kai Kapodistriako Panepistimio Athinon - National and Kapodistrian University of Athens - Griechenland (2 Erasmus-Plätze)
(5) St. Patrick's College Maynooth - Irland (1 Erasmus-Platz)
(6) Latvijas Universitáte - Lettland (2 Erasmus-Plätze)
(7) Radboud University Nijmegen – Niederlande (Erasmus)
(8) Universitatea 'Babes-Bolyai' din Cluj-Napoca – Rumänien (1 Erasmus-Platz)
(9) Universitatea Lucian Blaga din Sibiu – Rumänien (2 Erasmus-Plätze)
(10) Universität Luzern – Schweiz (Partnerschaft)
(11) Université de Fribourg – Schweiz (2 Erasmus-Plätze)
(12) Univerza v Ljubljani – Slowenien (2 Erasmus-Plätze)
(13) Univerzita Karlova v Praze – Tschechien (1 Erasmus-Platz)
(14) Leopold-Franzens-Universität Innsbruck – Österreich (2 Erasmus-Plätze)

Anerkennung von Studienleistungen für Studierende der Universität Regensburg

Die Universität Regensburg hat eine Richtlinie zur Internationalisierung des Studiums erlassen. Hierbei finden sich u.a. Kriterien für die Anerkennung von auswärts erbrachten Studienleistungen.
Gemäß der Lissabon-Konvention sind die im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen vollständig anzuerkennen, falls kein „wesentlicher Unterschied“ vom Prüfungsausschuss festgestellt werden kann (Lissabon-Konvention Artikel VI.1). Die Beweislast, dass die im Ausland zu erbringenden Studien- oder Prüfungsleistungen wesentliche Unterschiede aufweisen, liegt bei der die Bewertung durchführenden Stelle, also beim Prüfungsausschuss (Lissabon-Konvention Artikel III.5).

Für die Anerkennung von auswärts erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist unbedingt der folgende Verfahrensablauf zu beachten. Für Teilnehmer am ERASMUS-Programm ist dabei die Verwendung von Formularen vorgesehen, die auf dieser Seite des International Office abgerufen werden können.

Auslandsaufenthalt planen (mindestens ein halbes Jahr vor geplantem Gastaufenthalt)

1. Der Studierende informiert sich über Kursangebot der Gasthochschule. Wesentliche Grundlage des Anerkennungsverfahrens sind die Modul- und Kursbeschreibungen.
2. Der Studierende erstellt selbstständig eine Übersicht über die geplante Kursbelegung und macht einen Vorschlag über die Anerkennung von Modulen bzw. Modulbestandteilen.
3. Der Studierende bespricht diese Übersicht mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses persönlich in der Sprechstunde.
4. Der Studierende und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses schließen ein Learning agreement ab. Dies regelt verbindlich die Anerkennung von auswärts erbrachten Studienleistungen.

Im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen (nach dem Gastaufenthalt)

1. Antrag auf Anerkennung bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einreichen (unter Vorlage sämtlicher Bescheinigungen). Dazu ist ein Formular zu verwenden. Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Lehramtsstudiengänge ist Herr Prof. Dr. Tobias Nicklas (tobias.nicklas@ur.de)
2. Die Verbuchung der anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen in FlexNow wird vom Prüfungsamt nach Vorlage des Anerkennungsformulars veranlasst.


5. Anerkennung von Studienleistungen

Für die Anerkennung von Studienleistungen, die Sie in anderen Studiengängen oder an anderen Universitäten erworben haben, gilt folgende Verfahrensweise:

1. Der Antrag auf Anerkennung ist beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (für ie Lehramtsstudiengänge: Prof. Dr. Tobias Nicklas) einzureichen. Es empfiehlt sich eine persönliche Absprache in der Sprechstunde. Hierfür ist dieses Formular mitzubringen. Bitte füllen Sie nur dessen erste Hälfte aus.

Zusätzlich zum Formular sind sämtliche Bescheinigungen über die erbrachten Studienleistungen vorzulegen:
a) Bei intern erbrachten Studienleistungen an der UR ist ein FlexNow-Ausdruck vorzulegen, der beim zuständigen Prüfungsamt abgeholt werden kann. Ein selbstständig erstellter FlexNow-Ausdruck ist nicht ausreichend.
b) Bei extern erbrachten Studienleistungen sind Bescheinigungen sowie möglichst präzise (Modul-)Beschreibungen über die abgelegten Studien- und Prüfungsleistungen vorzulegen.

2. Die Verbuchung der anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen in FlexNow wird vom Prüfungsamt nach Vorlage des Anerkennungsformulars veranlasst.


6. Studierende anderer Hochschulen

Bescheinigung von Studienleistungen für Studierende anderer Hochschulen

Studierende anderer Universitäten (z.B. Erasmus-Studierende) können an der Fakultät für Katholische Theologie der Universität Regensburg einzelne Lehrveranstaltungen oder komplette Module besuchen und erhalten darüber eine schriftliche Bestätigung. Eine Anmeldung zu Prüfungen über das Prüfungsverwaltungssystem FlexNow ist nicht möglich.

Für die genaue Vorgehensweise beachten Sie bitte folgende Hinweise.

Wenn ein komplettes Modul absolviert wird:

  • Die Anmeldung zu den Prüfungen und die Terminvergabe erfolgt rechtzeitig direkt beim für das jeweilige Modul verantwortlichen Lehrstuhl.
  • In der Regel nehmen die Studierenden an den regulären Modulprüfungen teil.
  • Der für das jeweilige Modul verantwortliche Lehrstuhl bestätigt die Absolvierung und das Prüfungsergebnis des gesamten Moduls; einige Module verlangen den erfolgreichen Abschluss eines Seminars und des dazugehörigen Leistungsnachweises.

Wenn einzelne Lehrveranstaltungen besucht werden und eine Prüfung darüber abgelegt werden soll:

  • Die Anmeldung zu einer Prüfung erfolgt direkt bei der Kursleitung.
  • Die Kursleitung legt einen Prüfungsmodus fest.
  • Die Kursleitung bestätigt den Besuch der Lehrveranstaltung und das Prüfungsergebnis.

7. Erziehungswissenschaftliches Studium GS/MS (Theologie)

Im Rahmen eines Studiums für Lehramt Grund- und Mittelschule sowie Sonderpädagogik sind im Rahmen des Erziehungswissenschaftlichen Studiums Veranstaltungen mindestens 8 LP aus dem geselschaftswissenschaftlichen Bereich zu belegen.

Dabei müssen ...

  • bei einer Fächerverbindung mit Katholischer Religionslehre mindestens 5 LP im Bereich Katholische Theologie erbracht werden.
  • bei einer Fächerverbindung ohne Katholischer Religionslehre mindestens 3 LP im Bereich Theologie oder Philosophie erbracht werden.
  • mindestens eine Veranstaltung außerhalb des Bereichs von Theologie/Philosophie belegt werden.

Für zweistündige EWS-Veranstaltungen werden für Teilnahme, Vor- und Nachbereitung sowie eine bestandene Prüfungsleistung insgesamt 3 LP vergeben.

Überzählige Leistungspunkte von EWS-Leistungen gehen automatisch in den freien Wahlbereich ein.


8. Wahlbereich - 15 Leistungspunkte

In den Lehramtsstudiengängen sind fächerübergreifend insgesamt 15 freie Leistungspunkte vorgesehen (§ 22 LPO I 2008), die den sogenannten Allgemeinen Wahlbereich bilden, Diese können u.a. anhand lehramtsspezifischer Veranstaltungen aus den studierten Fächern erworben werden.

Die 15 LP verstehen sich als Mindestmaß und können auch überschritten werden.

1. Veranstaltungsangebot

Im Bereich der Fakultät für Katholische Theologie kann aus dem Vorlesungs- und Seminarangebot, das nicht schon für den Pflichtbereich belegt wird, frei gewählt werden.

  • Seminararbeit zum Orientierungskurs: 2 LP
  • Speziell hierfür ausgeschriebene Vorlesung (2 SWS) mit Prüfung: 3 LP
  • Seminar mit Leistungsnachweis (gilt für alle Seminare): 4 LP
  • Sprachkurs „Griechisch für Lehramtsstudierende“: 5 LP
  • Sprachkurs „Einführung in Sprache und Denken der hebräischen Bibel“: 5 LP
  • Examensvorbereitungskurs Biblische Theologie: 2 LP
  • Examensvorbereitungskurs Systematische Theologie: 2 LP
  • Examensvorbereitungskurs Religionsdidaktik: 3 LP

Ebenso können komplette Module – sofern diese nicht dem Pflichtprogramm angehören – belegt werden.

Bei Lehramt Gymnasium und Realschule werden die 3 LP für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum ("Mittwochspraktikum") für den freien Wahlbereich angerechnet. Bei Lehramt Gymnasium gehen überdies zwei Leistungspunkte aus dem Bereich Religionsdiaktik automatisch in den freien Wahlbereich.

2. FlexNow

Für Veranstaltungen der Fakultät für Katholische Theologie, die in den freien Wahlbereich eingebracht werden sollen, sei empfohlen, rechtzeitig Kontakt mit der Studienkoordination aufzunehmen, damit eine entsprechende Anmeldemöglichkeit in FlexNow eingerichtet wird. In der Regel ist erst nach Freigabe der Veranstaltung für den freien Wahlbereich eine selbstständige Anmeldung in FlexNow möglich.


9. Zulassungsarbeit

Informationen zur Zulassungsarbeit in den modularisierten Lehramtsstudiengängen finden Sie auf der Seite des Prüfungssekretariats (das PDF-Dokument mit detaillierten Informationen findet sich hier).


10. Staatsexamen Lehramt Gymnasium

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse aus dem Altgriechischen und dem Lateinischen.

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Orientierungskurs „Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft“.

3. Nachweis von

  • mindestens 20 Leistungspunkten im Teilgebiet Biblische Theologie, AT und NT (Abs. 2 Nr. 1) - daraus resultiert, dass innerhalb der drei Thematischen Module mindestens einmal ein Seminar oder ein Literaturstudium in Biblischer Theologie gewählt werden muss.
  • mindestens 15 Leistungspunkten im Teilgebiet Kirchengeschichte: Überblick über die Geschichte der Kirche (Altertum, Mittelalter, Neuzeit); vertiefte Behandlung einzelner Aspekte aus Altertum, Mittelalter, Neuzeit (insbesondere Konzilien von Nizäa bis Chalkedon, Reformation und Katholische Reform, Vatikanische Konzilien); zentrale Themen unter besonderer Berücksichtigung der strukturellen Entwicklung der Kirche, ihrer Glaubensgeschichte sowie ihres pastoralen und spirituellen Lebens; exemplarische Schwerpunkte (z.B. Geschichte des des Glaubensbekenntnisses, Verhältnis Staat – Kirche, Ämter und Dienste, Sozial- und Frömmigkeitsgeschichte, Orden und Geistliche Gemeinschaften, Heilige, bedeutende Personen)
  • mindestens 25 Leistungspunkten im Teilgebiet Systematische Theologie (Abs. 2 Nr. 2)
  • mindestens 10 Leistungspunkten im Teilgebiet Religionspädagogik und Praktische Theologie: Voraussetzungen, Begründungen und Ziele religiöser Erziehung und Bildung; Ziele, Inhalte und Wege religiösen Lernens; Grundfragen des rechtlichen, gottesdienstlichen und seelsorglichen Handelns der Kirche, insbesondere der Schulpastoral
  • mindestens 10 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik

(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Biblische Theologie

a) Pentateuch, Bücher der Geschichte, der Weisheit und der Prophetie: zentrale Texte und Themen,
b) Synoptische Evangelien, Paulusbriefe, johanneische Literatur: zentrale Texte und Themen.

2. Systematische Theologie

a) Dogmatik

  • Gotteslehre und Christologie
  • zentrale Aspekte der Sakramentenlehre und Ekklesiologie
  • zentrale Aspekte der Theologischen Anthropologie und Schöpfungslehre
  • zentrale Aspekte der Eschatologie

b) Moraltheologie und Christliche Sozialethik

  • Begründung sittlichen Handelns, Gewissen, Schuld und Versöhnung
  • Ethik der Lebensbereiche
  • Grundlegung der Christlichen Sozialethik
  • Grundfragen aus den Bereichen der politischen Ethik, der Wirtschafts-, Medien- und Umweltethik: Einblicke in die thematische Bandbreite konkreter sozialethischer Felder, ethische Prinzipien und Orientierungslinien in den genannten Anwendungsfeldern

c) Fundamentaltheologie

  • die Gottesfrage in Auseinandersetzung mit pluralen Weltdeutungen,
  • Kirche, Kirchen und Ökumene,
  • Christentum und Weltreligionen (insbesondere Judentum und Islam),
  • christliche Offenbarungslehre

3. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:

a) Rahmenbedingungen religionsdidaktischer Reflexion,
b) Religionsdidaktische Konzepte, Inhaltsbereiche und Prinzipien,
c) Planung, Durchführung und Evaluation von Religionsunterricht.


(3) Prüfungsteile

Schriftliche Prüfung

1. Eine Aufgabe aus der Biblischen Theologie (Abs. 2 Nr. 1)
Bearbeitungszeit: 4 Stunden; je drei Themen aus dem Alten und dem Neuen Testament werden zur Wahl gestellt

2. eine Aufgabe aus der Systematischen Theologie (Abs. 2 Nr. 2)
Bearbeitungszeit: 4 Stunden; das gewählte Teilgebiet ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben; aus jedem Teilgebiet werden drei Themen zur Wahl gestellt

3.eine Aufgabe aus der Fachdidaktik (Abs. 2 Nr. 3)
Bearbeitungszeit: 4 Stunden; drei Themen werden zur Wahl gestellt

Eine mündliche Prüfung ist nicht abzulegen.


11. Staatsexamen Unterrichtsfach GS/MS/RS

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Orientierungskurs „Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft“.

2. Nachweis von

  • mindestens 12 Leistungspunkten aus dem Teilgebiet Biblische Theologie, AT und NT (Abs. 2 Nr. 1)
  • mindestens 8 Leistungspunkten aus dem Teilgebiet Kirchengeschichte: Überblick über die Geschichte der Kirche (Altertum, Mittelalter, Neuzeit); Strukturen und Entwicklungslinien der Kirchengeschichte unter besonderer Berücksichtigung der Konzilien des Altertums, des Zeitalters der Konfessionalisierung, der Vatikanischen Konzilien; Spiritualität und christliche Lebensgestaltung (Heilige und bedeutende Personen, Orden und Geistliche Gemeinschaften, Formen der Volksfrömmigkeit)
  • mindestens 15 Leistungspunkten aus dem Teilgebiet Systematische Theologie (Abs. 2 Nr. 2)
  • mindestens 10 Leistungspunkten aus dem Teilgebiet Religionspädagogik: Voraussetzungen, Begründungen und Ziele religiöser Erziehung und Bildung; Ziele, Inhalte und Wege religiösen Lernens; Grundfragen des gottesdienstlichen und seelsorglichen Handelns der Kirche, insbesondere der Schulpastoral
  • mindestens 12 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik

Diese Nachweise sind durch die Pflichtmodule Ihres Studiums abgedeckt.


(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Biblische Theologie

a) Grundzüge der Botschaft des AT auf der Basis bibelkundlicher, geschichtlicher und methodischer Grundkenntnisse,

b) Grundzüge der Botschaft des NT auf der Basis bibelkundlicher, geschichtlicher und methodischer Grundkenntnisse.

2. Systematische Theologie

a) Dogmatik

  • Gotteslehre
  • Christologie
  • Grundzüge der Theologischen Anthropologie
  • Grundzüge der Sakramentenlehre

b) Moraltheologie und Christliche Sozialethik

  • Begründung sittlichen Handelns, Gewissen, Schuld und Versöhnung
  • die Zehn Gebote in ihrer aktuellen Bedeutung
  • Grundkenntnisse der Christlichen Sozialethik
  • verantwortete Gestaltung gesellschaftlicher Handlungssysteme (Wirtschaft, Politik, Medien, Ökologie)

c) Fundamentaltheologie

  • die Gottesfrage in Auseinandersetzung mit pluralen Weltdeutungen
  • Kirche, Kirchen und Ökumene
  • Christentum und Weltreligionen (insbesondere Judentum und Islam)

3. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:

a) Rahmenbedingungen religionsdidaktischer Reflexion,
b) Religionsdidaktische Konzepte, Inhaltsbereiche und Prinzipien,
c) Planung, Durchführung und Evaluation von Religionsunterricht.


(3) Prüfungsteile

Schriftliche Prüfung

1. Eine Aufgabe aus der Biblischen Theologie (Abs. 2 Nr. 1)
Bearbeitungszeit: 4 Stunden; je drei Themen aus dem Alten und dem Neuen Testament werden zur Wahl gestellt

2. eine Aufgabe aus der Systematischen Theologie (Abs. 2 Nr. 2)
Bearbeitungszeit: 4 Stunden; das gewählte Teilgebiet ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben; aus jedem Teilgebiet werden drei Themen zur Wahl gestellt

3.eine Aufgabe aus der Fachdidaktik (Abs. 2 Nr. 3)
Bearbeitungszeit: 4 Stunden; drei Themen werden zur Wahl gestellt

Eine mündliche Prüfung ist nicht abzulegen.


12. Erweiterungsfach Katholische Religionslehre

Die verschiedenen Lehramtsstudiengänge können um ein weiteres Fach erweitert werden (sog. Drittfach).

Studienaufbau im Erweiterungsfach

  • Der universitäre Teil der Lehramtsprüfung muss nicht erbracht werden, d.h. es müssen keine Veranstaltungen besucht und keine studienbegleitenden Leistungsnachweise bzw. Modulprüfungen erbracht werden. Daher werden für das Erweiterungsfach auch keine Leistungen in FlexNow gebucht.
  • Die Zulassungsvoraussetzungen zur Staatsexamensanmeldung für das Erweiterungsfach sind der jeweils aktuellen Fassung der LPO I entnehmen. Für eine Erweiterung im Lehramt Gymnasium sind wie im regulären Studium Sprachnachweise in Latein und Alt-Griechisch zu erbringen. Es bestehen keine weiteren Zulassungsvoraussetzungen.
  • Die Vorbereitung auf das erste Staatsexamen im Erweiterungsfach erfolgt in Eigenverantwortung der Studierenden. Die Fächer und Themengebiete sind in der LPO I aufgelistet. Selbstverständlich können freiwillig alle Veranstaltungen aus dem regulären Studienbetrieb der Fakultät besucht werden. Empfehlenswert ist die Teilnahme an Prüfungsvorbereitungskursen der Fakultät. Nähere Informationen dazu finden sich im Vorlesungsverzeichnis.
  • Durch die erfolgreiche Absolvierung des Staatsexamens für das Erweiterungsfach erhält man die volle Lehrbefugnis für dieses Fach. Daher muss man im Erweiterungsfach das Staatsexamen ablegen wie jemand, der dasselbe Fach regulär, also als erstes oder zweites Studienfach studiert hat. Bitte daran denken, dass auch für Katholische Religionslehre als Erweiterungsfach die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (Missio Canonica) erforderlich ist.
  • Für die Aufnahme eines Drittfachs reicht laut Prüfungsamt eine Mitteilung an die Studentenkanzlei. Eine Einschreibung ist, wenn alle entsprechenden Voraussetzungen, wie z.B. Sprachenkenntnisse, erfüllt sind, nicht mehr nötig.

Möglichkeiten, das Staatsexamen für das Erweiterungsfach abzulegen

1. Grundständige Erweiterung

Wird das erste Staatsexamen im Erweiterungsfach zusammen mit dem regulären ersten Staatsexamen (also den regulär studierten Fächern) abgelegt, so handelt es sich um eine sogenannte grundständige Erweiterung. Dabei kann die erste Staatsprüfung des Erweiterungsfaches auch zwischen den Staatsexamensprüfungen der regulär studierten Fächer und dem Referendariat abgelegt werden. Die Regelstudienzeit verlängert sich im Fall der grundständigen Erweiterung um zwei Semester.

2. Nachträgliche Erweiterung

Eine nachträgliche Erweiterung kann erst nach dem 2. Staatsexamen abgelegt werden. Hier braucht aber nur das 1. Staatsexamen in der Erweiterung abgelegt werden, um die volle Lehrbefugnis zu erhalten.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch


13. Kirchliche Unterrichtserlaubnis

Für den Religionsunterricht bedarf es einer Kirchlichen Unterrichtserlaubnis (Missio Canonica). Studierende von Lehramtsstudiengängen mit Katholischer Religionslehre sollten daher bereits im ersten Studiensemester Kontakt mit dem Mentorat der Diözese Regensburg aufnehmen. Detaillierte Informationen dazu sind auf der Homepage des Mentorats zu finden.



Fakultät für Katholische Theologie

 

Ein Foto des Uni-Wahrzeichens, der "Kugel" am Forum des Regensburger Campus