1. Können Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen, dann melden Sie sich bitte beim betreffenden Lehrstuhl bzw. Prüfer*in per E-mail und geben Bescheid, dass Sie nicht kommen werden.
2. Desweiteren verfahren Sie bitte wie folgt:
a. Bei Krankheit:
Wenn Sie am Prüfungstag erkrankt sind, benötigen Sie ein ärztliches Attest, das den Krankheitsgrund nennt, spätestens am Tag der Prüfung ausgestellt wurde und mindestens den Prüfungstag umfasst (ein Attest gilt für alle Prüfungen innerhalb des Zeitraums, für den Sie krankgeschrieben sind). Dieses Attest lassen Sie bitte zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung eines Attests (Magister und PeWi | Lehramt | Bachelor) dem für Ihren Studiengang verantwortlichen Prüfungsamt wie im Antrag beschrieben zukommen. Folgendes Merkblatt des Prüfungsamtes bietet nähere Informationen.
b. Bei anderen schwerwiegenden Gründen außer Krankheit:
Bei mündlichen Prüfungen informieren Sie Ihre Prüferin oder Ihren Prüfer über das Fernbleiben von der Prüfung. Teilen Sie dem zuständigen Prüfungsausschuss umgehend die Rücktrittsgründe mit (Kontaktpersonen der Prüfungsausschüsse sind unten genannt). Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag.
3. Wenn 2a bzw. 2b nicht erfolgen, gilt die Prüfung als abgelegt und wird mit „nicht ausreichend“ bewertet. Falls Sie bewusst ein Versäumnis in Kauf nehmen, um zu Beginn der darauffolgenden Vorlesungszeit einen Zweitversuch zu erhalten, informieren Sie bei mündlichen Prüfungen Ihre Prüferin bzw. Ihren Prüfer, damit diese*r nicht vergeblich auf Sie wartet.
4. Zur Wiederholungsprüfung bzw. zum nachträglichen Erstversuch melden Sie sich bitte ohne Aufforderung in FlexNow an. Die Anmeldezeiträume werden zu gegebener Zeit auf der Fakultätshomepage bekannt gegeben.
Bei mündlichen Prüfungen fragen Sie darüber hinaus den Prüfer bzw. die Prüferin, den bzw. die Sie bei der versäumten Prüfung gehabt hätten, betreffend einen Prüfungstermin an. Es besteht auch hier keine Prüferwahl.
5. Nicht bestandene Prüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Bestandene Modulprüfungen können leider nicht zur Notenverbesserung wiederholt werden.