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Die Anmeldefristen für FlexNow finden Sie, wenn Sie hier klicken.
Der Prüfungszeitraum umfasst an der Fakultät für Katholische Theologie folgende beiden Wochen:
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Praktikums- und Urlaubsplanung.
Die schriftlichen Prüfungstermine finden Sie, wenn Sie hier klicken.
Modalitäten zu den mündlichen Prüfungsterminen werden ab Oktober an dieser Stelle und via Newsletter veröffentlicht. Die Räume der mündlichen Theologieprüfungen sind die Büros der jeweiligen Prüfer*innen. Wo Sie diese genau finden, sehen Sie, wenn Sie hier klicken.
Wie die mündlichen Prüfungstermine vergeben werden, werde Sie ebenfalls ab Oktober hier erfahren. Das hier zur Anwendung kommende Prioritätenverfahren wird dabei ausführlich erklärt.
Auf den folgenden Abschnitten dieser Seite finden Sie noch weitere Informationen rund um die Prüfungen Ihres Theologiestudiums.
Der reguläre Prüfungszeitraum an der Fakultät für Katholische Theologie umfasst in der Regel die letzte (formale) Vorlesungswoche und die erste vorlesungsfreie Woche im Anschluss an das Semesterende.
Nachhol- und Wiederholungsprüfungen finden zusätzlich in den Monaten April und Oktober statt.
Magister/Magistra Theologiae
Die Termine für regulär stattfindende mündliche Prüfungen - also nicht Nachhol- oder Wiederholungsversuche, werden Ihnen nach Schließung des Anmeldefensters zugewiesen. Die genauen Prüfungstermine (Datum und Uhrzeit) werden jeder bzw. jedem einzelnen Studierenden über FlexNow bekannt gegeben.
Die Prüfungstermine werden so festgelegt, dass kein*e Studierende*r zwei Prüfungen an einem Tag hat. Sollten Ihnen versehentlich zwei Prüfungen an einem Tag zugewiesen werden, so melden Sie sich bitte unverzüglich bei Herrn Würsch.
Für mündliche Prüfungen im Magisterstudiengang kommen wir ohne das Prioritätenverfahren aus. Wer aus diesem Studiengang - neben mündlichen Prüfungen in Theologie - im Februar 2023 noch andere Prüfungen (z.B. Doppelstudium, Humanwissenschaftliches Modul etc.) absolviert, wird eingeladen, sich direkt mit Florian Würsch in Verbindung zu setzen, um den Prüfungskalender überschneidungsfrei zu halten.
Lehramt/Bachelor
Zur Planung der mündlichen Prüfungen im Lehramts- und Bachelorstudium wird für den Prüfungszeitraum im Februar wieder ein Prioritätenverfahren verwendet, das jedes Semester im Newsletter erklärt wird.
In FlexNow sind die Uhrzeiten Ihrer mündlichen Prüfungen auf folgendem Weg auffindbar (hier klicken).
Geprüft wird, sofern nicht ausdrücklich auf einen anderen Raum hingewiesen wird, in den Büros der Prüfenden. Wo Sie diese finden und wie Sie dorthin gelangen, zeigt folgender, dreiseitiger Übersichtsplan (hier klicken).
Hinweis für Mag. Theol.:
In alle schriftlichen Prüfungen der Fakultät für Katholische Theologie ist nach deren Benotung eine Einsichtnahme möglich. Mit wem in welchem Modul jeweils ein Termin für die Einsichtnahme vereinbart werden kann, sehen Sie, wenn Sie hier klicken.
1. Können Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen, dann melden Sie sich bitte beim betreffenden Lehrstuhl bzw. Prüfer*in per E-mail und geben Bescheid, dass Sie nicht kommen werden.
2. Desweiteren verfahren Sie bitte wie folgt:
a. Bei Krankheit:
Wenn Sie am Prüfungstag erkrankt sind, benötigen Sie ein ärztliches Attest, das den Krankheitsgrund nennt, spätestens am Tag der Prüfung ausgestellt wurde und mindestens den Prüfungstag umfasst (ein Attest gilt für alle Prüfungen innerhalb des Zeitraums, für den Sie krankgeschrieben sind). Dieses Attest lassen Sie bitte zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung eines Attests (Magister und PeWi | Lehramt | Bachelor) dem für Ihren Studiengang verantwortlichen Prüfungsamt wie im Antrag beschrieben zukommen. Folgendes Merkblatt des Prüfungsamtes bietet nähere Informationen.
b. Bei anderen schwerwiegenden Gründen außer Krankheit:
Bei mündlichen Prüfungen informieren Sie Ihre Prüferin oder Ihren Prüfer über das Fernbleiben von der Prüfung. Teilen Sie dem zuständigen Prüfungsausschuss umgehend die Rücktrittsgründe mit (Kontaktpersonen der Prüfungsausschüsse sind unten genannt). Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag.
3. Wenn 2a bzw. 2b nicht erfolgen, gilt die Prüfung als abgelegt und wird mit „nicht ausreichend“ bewertet. Falls Sie bewusst ein Versäumnis in Kauf nehmen, um zu Beginn der darauffolgenden Vorlesungszeit einen Zweitversuch zu erhalten, informieren Sie bei mündlichen Prüfungen Ihre Prüferin bzw. Ihren Prüfer, damit diese*r nicht vergeblich auf Sie wartet.
4. Zur Wiederholungsprüfung bzw. zum nachträglichen Erstversuch melden Sie sich bitte ohne Aufforderung in FlexNow an. Die Anmeldezeiträume werden zu gegebener Zeit auf der Fakultätshomepage bekannt gegeben.
Bei mündlichen Prüfungen fragen Sie darüber hinaus den Prüfer bzw. die Prüferin, den bzw. die Sie bei der versäumten Prüfung gehabt hätten, betreffend einen Prüfungstermin an. Es besteht auch hier keine Prüferwahl.
5. Nicht bestandene Prüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Bestandene Modulprüfungen können leider nicht zur Notenverbesserung wiederholt werden.
Wiederholungsprüfungen bzw. nachträgliche Erstversuche können um den Beginn des darauffolgenden Semesters herum absolviert werden. Wahlweise können diese Prüfungen aber auch später (Beginn und Ende jeder Vorlesungszeit) abgelegt werden.
Aufbaumodule (Lehramt/Bachelor) können nur belegt werden, wenn spätestens zu oder kurz nach Semesterbeginn die zugehörige Basismodulprüfung (d.h. diejenige derselben Fächergruppe) bestanden wurde.
Anmeldung in FlexNow
Damit Ihnen diese Leistung gutgeschrieben werden kann, ist eine Anmeldung
in FlexNow erforderlich:
Anmeldefrist in FlexNow, falls der Prüfungstermin im April sein soll:
ab Freischaltung des Nichtbestehens bzw. des Attests bis 31.03./30.09. (eine Abmeldung ist ebenfalls bis 31.03./30.09. möglich – dann bitte auch einen eventuell bereits vereinbarten Termin bei der Prüferin bzw. beim Prüfer absagen)
Terminfindung
Prüfungstermin für Nachhol- und Wiederholungsprüfungen: Bei mündlichen Prüfungen vergibt die Prüferin bzw. der Prüfer auf Ihre Anfrage hin die Prüfungstermine. Bitte nehmen Sie per E-mail spätestens bis zum Anmeldeende Kontakt mit der prüfenden Person auf.
Diese finden Sie, wenn Sie hier klicken.
Links zu den Seiten der jeweiligen Prüfungssekretariate:
Vorsitzende der Prüfungsausschüsse der Studiengänge der Fakultät für Katholische Theologie:
Der Fakultätsrat hat in seiner Sitzung vom 06.05.2015 eine Durchführungsbestimmung zu den Prüfungen in den Vertiefungsmodulen beschlossen. Nicht bestandene Prüfungen in den Vertiefungsmodulen müssen demnach spätestens im dritten auf das Semester des Erstversuchs folgenden Semester bestanden werden (z.B. Wintersemester 2024/25 bei Erstversuch im Sommersemester 2023). Andernfalls gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden.
Welche Modulprüfung Ihres Theologiestudiums fließt mit welchem Gewicht in Ihre Gesamtnote ein?
Kath. Religionslehre für Lehramt Gymnasium
Kath. Religionslehre für Lehramt Realschule
Kath. Religionslehre als Unterrichtsfach für Grund-/Mittelschule
Kath. Religionslehre als Didaktikfach für Grund-/Mittelschule
Kath. Religion im B.A.-Studium