Dem Referat Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz wurde die Koordination aller Belange bezüglich des Gentechnikrechts für die Universität Regensburg übertragen.
Jeglicher Schriftverkehr vom Antragsteller zur Regierung von Unterfranken muss deshalb über das Referat Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz an die Regierung von Unterfranken weitergeleitet werden!
Schriftverkehr, der direkt an die Regierung von Unterfranken gesandt wird, wird dort künftig nicht mehr angenommen. Dadurch entstehende zeitliche Verzögerungen gehen daher zu Lasten des Antragstellers.
Anzeige Sicherheitsstufe 1 - Formblat AZ-S1
(DOCX-Dokument, Stand 15.12.2020)
beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Formblatt Z (Kurzform)
(DOC-Dokument, Stand 05.97)
Formblatt Z (Langform)
(DOC-Dokument, Stand 05.97)
Merkblatt zu Begehungen gentechnischer Anlagen
(PDF-Dokument)
Entsprechend der Richtlinie für den Feuerwehreinsatz in Anlagen mit biologischen Arbeitsstoffen (vfdb-Richlinie 10/02) sind Arbeitsbereiche, in denen gentechnisch gearbeitet wird, über die bisherige Kennzeichnung hinaus für den Feuerwehreinsatz mit einem Brandschutzzeichen zu kennzeichnen.
Die Schilder müssen aus geprägtem Aluminium bestehen und sind unmittelbar neben jedem Zugang oder auf jeder Zugangstüre dauerhaft (geschraubt) zu befestigen.
Die Anbringung durch Kleben ist ungeeignet, da sich Kleber im Brandfall lösen und die Schilder ihre Funktion verlieren würden.
Die Beschilderung für die vier Sicherheitsstufen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) gibt folgende Tabelle wieder:
Sicherheitsstufe (GenTSV) | Beschilderung | Bedingungen für den Einsatz in der gentechnischen Anlage |
S 1 - Bereiche | BIO I | Die Einsatzkräfte dürfen ohne Sonderausrüstung tätig werden. Allgemeine Verhaltensregeln für den Einsatz in Laboratorien sind zu beachten. |
S 2 - Bereiche | BIO II | Einsatzkräfte dürfen nur mit Sonderausrüstung und unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen tätig werden. Ausnahmen hiervon sind nur mit Zustimmung des Projektleiters, seines Vertreters oder des Beauftragten für die Biologische Sicherheit möglich. |
S 3 / S 4 - Bereiche | BIO III | Einsatzkräfte dürfen nur mit Sonderausrüstung und unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen tätig werden. |
Für die Beschaffung, die Finanzierung und die Montage der Schilder ist der jeweils verantwortliche Betreiber (i.d.R. der Lehrstuhlinhaber oder Arbeitskreisleiter) zuständig.
Die Schilder müssen eine Größe von 74 x 210 mm haben und aus 0,5 mm geprägtem Aluminium bestehen.
Alle gentechnischen Anlagen, die jetzt neu genehmigt werden, sind mit den Schildern zu kennzeichnen.
Gentechnische Anlagen, die bereits seit längerem genehmigt sind, sollen in Absprache mit der Berufsfeuerwehr Regensburg sukzessiv nachgerüstet werden.
Der nächste Grundkurs am Universitätsklinikum Regensburg (UKR) findet unter der Leitung und Organisation von Herrn Dr. Benedikt Asbach von 24. bis 25. März 2025 statt.
Der Termin für den nächsten Aktualisierungskurs (September/Oktober 2025) steht noch nicht fest.
Kontakt: gentechnik.fortbildung@ur.de
FB033 - Hygieneplan Gentechnische Anlagen S1
(PDF-Dokument, Stand 19.05.2022)
FB034 - Hygieneplan Gentechnische Anlagen S2
(PDF-Dokument, Stand 19.05.2022)
Mitteilungspflicht des Betreibers bei Notfällen in gentechnischen Anlagen: Während üblicher Dienstzeiten: 0931/380-00 oder 0931/380-1282 (Regierung von Unterfranken).
Außerhalb und während üblicher Dienstzeiten: 09131/6808 2500 (ständig besetzter Bereitschaftsdienst des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit LGL)
Erläuterndes Schreiben der Regierung von Unterfranken
(PDF-Dokument, Stand 23.08.2011)
Übersicht Zulassungsverfahren
(PDF-Dokument, Stand 13.02.2010)
Merkblatt zum Vollzug des Gentechnikgesetzes
(PDF-Dokument, Stand 04.12.2024)