Willkommen in unserem Infocenter! Hier finden Sie ausgesuchte Informationen und Downloads rund um das Studium.
Informationen über das Studienangebot an der Universität Regensburg, also eine Liste aller Studiengänge, Abschlüsse und Fachrichtungen, finden Sie auf den folgenden Webseiten der UR oder in einem informativen Überblick in der Broschüre "Studienangebot" (siehe Kurzübersicht).
Eignungsprüfungen und Eignungsfeststellungsverfahren müssen bestanden werden, um ein Studium antreten zu können. Fällt man hingegen bei einem Einstufungstests durch, ist eine Immatrikulation auch bei Nichtbestehen möglich. Der Test muss dann möglicherweise wiederholt werden.
Für die Master-Studiengänge sind sogenannte Eignungsverfahren zu durchlaufen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die einzelnen Fachbereiche.
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Wichtige Informationen zum Studienstart (Stundenplan, Module, Leistungspunkte, usw.) finden Sie auf dieser Seite: www.ur.de/studienstart
Das Audimax ist der größte Hörsaal einer Universität. An der Universität Regensburg finden dort auch Konzerte und Veranstaltungen statt.
Ein Aufbaustudium setzt ein abgeschlossenes Studium voraus und dauert meist zwei oder vier Semester. An der Universität Regensburg stehen Ihnen verschiedene Master-Studiengänge sowie weiterführende Studiengänge zur Verfügung. Beachten Sie darüber hinaus auch das studienbegleitende Angebot.
Ist ein Studiengang zulassungsbeschränkt (Zulassungsverfahren), so ist nur eine begrenzte Zahl an Studienplätzen verfügbar. Das wesentliche Auswahlkriterium für zulassungsbeschränkte Fächer ist die Abiturnote und ggf. noch weitere Kriterien (Wartezeit, Eignungstests u.a.).
Aus bestimmten persönlichen Gründen (Krankheit, Pflege, Freiwilligendienste) oder studienbezogenen Gründen (Auslandsstudium, Praktikum) können Sie sich für ein gesamtes Semester von der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen beurlauben lassen. Für diesen Zeitraum fallen keine Studienbeiträge an. Es können aber auch (ausgenommen Mutterschutz bzw. Elternzeit) während der Beurlaubung keine Leistungsnachweise erbracht werden. Informationen der Studierendenkanzlei
Die Bezeichnung steht für die Computerräume der Universität, die kostenlos benutzt werden können. Den notwendigen NDS-Account erhalten Studierende automatisch mit der Einschreibung.
Oft beginnen Veranstaltungen eine Viertelstunde später als angegeben. Man spricht dann von einem "akademischen Viertel". 10 Uhr c.t. heißt also, dass die Veranstaltung um 10:15 Uhr beginnt. Das Gegenstück zu cum tempore ist s.t. (sine tempore).
Das Diploma Supplement ist eine internationale, englischsprachige Anlage zum Abschlusszeugnis und informiert über das nationale Hochschulsystem, die besuchte Hochschule, die absolvierten Studieninhalte, den Studienverlauf und die erworbenen Qualifikationen.
Es besteht die Möglichkeit, an mehreren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben zu sein. Allerdings muss dies immer vor Ort mit den zuständigen Studierendenkanzleien abgesprochen werden. Es gibt Hochschulen, die eine Doppelimmatrikulation nicht zulassen.
Unter Doppelstudium versteht man das zeitgleiche Absolvieren von zwei Studiengängen. Bei dem Wunsch eines Doppelstudiums ist generell eine Anfrage an die zuständige Studierendenkanzlei zu stellen. Vorher sollte die Studienberatung aufgesucht werden, auch um zu klären, ob der zusätzliche Abschluss überhaupt die erwarteten Vorteile bringt.
Das ECTS (European Credit Transfer System) ist ein Leistungspunktesystem, bei dem ein Leistungspunkt (LP) als Maßeinheit für die studentische Arbeitslast/Workload steht. Ein Studienjahr im Vollzeitstudium mit einer durchschnittlichen Arbeitslast entspricht 60 LP. Ein LP entspricht demnach einer Arbeitslast von 25-30 Stunden (Seminare, Prüfungsvorbereitung, Praktika, Hausarbeiten, Vor- und Nachbereitung...).
Bei einigen Studiengängen wird vorab mittels Eignungsprüfungen oder Eignungsfeststellungsverfahren geprüft, ob der Studieninteressierte die künstlerischen, sprachlichen oder körperlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums erfüllt (z.B. Kunst, Musik, Sport, Fremdsprachen).
Voraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiengangs ist das Bestehen eines Eignungsverfahrens. Die Anforderungen sind je nach Studiengang unterschiedlich. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Fakultät bzw. des jeweiligen Instituts.
Informationen erhältlich auf den Seiten der Studierendenkanzlei.
Hierzu zählen die Semester, in denen Studierende für ein und denselben Studiengang eingeschrieben sind. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester, gehen aber in die Zählung der Hochschulsemester ein.
Die Fachschaft ist die jährlich gewählte Vertretung von Studierenden aus den jeweiligen Fachbereichen / Fakultäten. Überblick über die Fachschaften an der Universität Regensburg
Hilfreiche Links zum Fernstudium:
Die Frage nach der Finanzierung des Studiums beschäftigt die Studierenden in zunehmendem Maße. Neben dem Jobben stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie BAFÖG, Stipendien, Darlehen, Kredite, über die Sie sich umfassend informieren sollten:
Flexnow ist ein konfigurierbares Prüfungsverwaltungssystem mit Selbstbedienungsfunktionen im Internet. Es wurde zur Unterstützung studienbegleitender Prüfungssysteme (Credit-Point-Systeme) konzipiert, kann aber auch für herkömmliche Blockprüfungssysteme eingesetzt werden. FlexNow unterstützt auf Grundlage der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen den kompletten Prüfungsprozess: von der Erstellung des Prüfungsangebotes über die Prüfungsanmeldung via Internet, die Prüfungslogistik (Raum- und Zeitplanung), die Erfassung der Korrekturdaten durch die Prüfer bis hin zur Erstellung von Bescheiden und Zeugnissen.
Hierzu zählen alle Semester, in denen Studierende an deutschen Hochschulen und an Hochschulen der ehemaligen DDR eingeschrieben waren (auch Urlaubs- und Praxissemester).
Die Hochschule verwaltet sich selbst in verschiedenen Gremien. In einem Teil dieser Gremien werden die Interessen der Studierenden durch ihre gewählten Repräsentanten vertreten, z. B. im Senat, im Fakultätsrat und Sprecher*innenrat. Demokratische Strukturen leben von der Beteiligung aller. Nehmen Sie aus diesem Grund Ihr Wahlrecht wahr, um somit Einfluss auf die Entwicklung Ihrer Hochschule zu nehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten zu den Hochschulwahlen.
Informationen und Anträge zur Bewerbung bei hochschulintern-zulassungsbeschränkten Fächern finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.
Die Höchststudiendauer gibt die Anzahl von Semestern an, in denen ein Studium spätestens abgeschlossen werden muss. Die Höchststudiendauer kann evlt. im letzten laufenden Semester noch auf Antrag verlängert werden, wenn Gründe vorliegen, die der/die Studierende nicht selbst zu verantworten hat. Ist keine Fristverlängerung möglich, gilt man nach Ablauf des Semesters als "nicht zur Prüfung angetreten" und somit als "durchgefallen". Die Wiederholungsmöglichkeiten sind zu beachten.
Das (siehe auch) ECTS ist ein Leistungspunktesystem, bei dem ein Leistungspunkt (LP) als Maßeinheit für die studentische Arbeitslast (Workload) steht. Ein Studienjahr im Vollzeitstudium mit einer durchschnittlichen Arbeitslast entspricht 60 LP. Ein LP entspricht demnach einer Arbeitslast von 25-30 Stunden (Seminare, Prüfungsvorbereitung, Praktika, Hausarbeiten, Vor- und Nachbereitung...).
Im Rahmen der Modularisierung werden thematisch aufeinander bezogene Veranstaltungen zu einem Modul (Studienbaustein) zusammen gefasst. Ein Modul besteht in der Regel aus mindestens zwei Veranstaltungen und dauert ein bis zwei Semester. Man unterscheidet in 'Basismodule' im Grundstudium und 'Aufbaumodule' im Hauptstudium.
Prüfungen werden in den modularisierten Fächern studienbegleitend abgelegt. Das bedeutet, dass Leistungen, die in Form von Modulen erbracht wurden, bereits ab Studienbeginn mit in die endgültige Prüfungsnote einfließen.
Der Numerus clausus (lat. "geschlossene Anzahl") steht für eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen in bestimmten Studienfächern. Der NC ist dabei der Wert, den die letzte zugelassene Person in dem jeweiligen Verfahren aufweist. Eine Vorhersage über die NCs in einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren kann deshalb nicht getroffen werden, d.h. der Wert steht erst nach Abschluss des laufenden Zulassungsverfahrens fest. Man beobachtet deshalb häufig die NCs der vergangenen Verfahren, um eine grobe (!) Prognose abgeben zu können. Dabei ist jedoch immer zu bedenken, dass die NCs von einem zum anderen Semester erhebliche Schwankungen aufweisen können.
Alle Studiengänge sind rechtsverbindlich durch Prüfungsordnungen geregelt. Darin ist festgelegt, welche Leistungen Sie während des Studiums erbringen müssen und wie sich die Prüfungsverfahren gestalten. Für fast alle Fächer gibt es Studienordnungen, die strukturell detailliert regeln oder empfehlen, welche Lehrveranstaltungen in welcher Reihenfolge besucht werden müssen. Auch die Studienordnungen sind rechtsverbindlich. Für viele Fächer gibt es zusätzliche Planungsunterlagen, die unter Namen wie Studienführer, Wegweiser oder Studienpläne geführt werden. Diese erhalten Sie jedoch nur bei den jeweiligen Fakultäten/Instituten.
Siehe auch: Vorlesungsverzeichnis, Stundenplan
Für den Fall, dass sich Studierende keine anwaltliche Beratung leisten können, bietet das Gesetz die Möglichkeit über die Beratungshilfe (für das außergerichtliche Verfahren) und der Prozesskostenhilfe (für das gerichtliche Verfahren), zu ihrem Recht zu gelangen. Studierenden sollen somit der Zugang zu Gerichten oder zu anwaltlicher Beratung ermöglicht werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass es die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zulassen, die Kosten selber zu tragen. Anfragen diesbezüglich richten Sie bitte an das:
Die Regelstudienzeit legt die Anzahl an Semestern fest, in der ein Studiengang bei zügigem und intensivem Studium absolvierbar ist. Die Regelstudienzeit ist in den Prüfungsordnungen des jeweiligen Studiengangs festgeschrieben
Diese Verweise sollen Ihnen helfen sich selbst besser einzuschätzen.
Einen Überblick über vorhandene Selbsttests finden Sie unter:
Dort finden Sie allgemeine und fachspezifische Tests, wie z. B.:
In Regensburg gibt es für Studierende ein sogenanntes Semesterticket, mit dem das gesamte RVV-Netz (Regensburger Verkehrsverbund) kostenlos genutzt werden kann. Hinweis für die Bahn: das Semesterticket gilt nicht für IR, IC, EC und ICE. Das Semesterticket gilt sechs Monate und ist somit auch während der Semesterferien gültig. Die Kosten für das Semesterticket werden bei der Einschreibung und Rückmeldung erhoben und sind im Studierendenwerksbeitrag bereits enthalten. Das heißt, alle Studierenden müssen das Semesterticket kaufen. Die Buslinien 2 B, 4, 6 und 11 sowie die Campuslinien C1, C2, C4 und C6 führen direkt zur Universität.
Die Semesterwochenstunden (SWS) geben an, wie viele Stunden pro Woche eine Veranstaltung während der Vorlesungszeit beinhaltet.
Das Sommersemester (SS, SoSe) beginnt zum 1. April, das Wintersemester (WS) zum 1. Oktober. Der Vorlesungsbeginn ist in der Regel zwei Wochen nach Semesterbeginn. Viele Studiengänge starten jedoch nur zum Wintersemester (Studienjahr). Die Einführungsveranstaltungen finden vor Vorlesungsbeginn statt.
Eine Veranstaltung beginnt genau zur angegebenen Zeit. Wenn also bei Veranstaltungsbeginn 10 Uhr s.t. steht, beginnt die Veranstaltung genau um 10:00 Uhr. Das Gegenstück zu sine tempore ist c.t. (cum tempore).
Siehe Finanzierung
Welche Fächer Sie an der Universität Regensburg studieren können, finden Sie HIER.
Studienkredite sollen zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Studium dienen. Beim KfW-Studienkredit tritt die bundeseigene Bank als Kreditgeber auf. Als Vertriebspartner fungieren häufig die Studierendenwerke oder Banken und Sparkassen. Daneben bieten aber auch viele privatwirtschaftliche Kreditgeber Studienkredite an. Sie sollten die verschiedenen Angebote ausführlich miteinander vergleichen. Wir empfehlen Ihnen, sich gut zu informieren und diese Möglichkeit der Finanzierung eher als Ergänzung zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten oder für kürzere Zeiträume zu wählen.
Das Studium an einer Universität kann je nach Studienfach sehr flexibel gestaltet werden. Das bedeutet sogar, dass Studierende des gleichen Faches nach einem individuellen Studienplan sehr unterschiedlich studieren können. Alle Studiengänge sind rechtsverbindlich durch Prüfungsordnungen geregelt. Darin ist festgelegt, welche Leistungen Sie während des Studiums erbringen müssen und wie sich die Prüfungsverfahren gestalten.
Für fast alle Fächer gibt es Studienordnungen, die strukturell detailliert regeln oder empfehlen, welche Lehrveranstaltungen in welcher Reihenfolge besucht werden müssen. Auch die Studienordnungen sind rechtsverbindlich.
Der Studienablauf wird inhaltlich bestimmt durch die Module, die zu absovieren sind. Die einzelnen Veranstaltungen der Module sind aus den Modulbeschreibungen ersichtlich.
Das Vorlesungsverzeichnis ist Planungsgrundlage für das gesamte Lehrangebot an der Universität . All diese Informationen geben Ihnen die Struktur Ihres Studium vor und helfen Ihnen bei der Ausgestaltung Ihres individuellen Stundenplanes.
Das Transcript of Records ist ein Dokument, in dem alle absolvierten Lehrveranstaltungen, evlt. Module und Prüfungen aufgeführt sind. Sowohl die Leistungspunkte als auch die erreichten Noten werden angegeben.
Das Vorlesungsverzeichnis, LSF genannt, ist Planungsgrundlage für das gesamte Lehrangebot an der Universität. Im LSF erfahren Sie, wann die einzelnen Veranstaltungen stattfinden. Es werden auch englischsprachige Veranstaltungen angeboten.
Das Wintersemester (WS, WiSe) beginnt zum 01. Oktober, das Sommersemester (SS, SoSe) zum 01. April. Der Vorlesungsbeginn ist in der Regel zwei Wochen nach Semesterbeginn. Viele Studiengänge starten jedoch nur zum Wintersemester (Studienjahr). Die Einführungsveranstaltungen finden vor Vorlesungsbeginn statt.
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