Bei den Hochschulwahlen werden die Gruppenvertreterinnen und -vertreter im Senat, in den Fakultätsräten und im studentischen Konvent direkt von den Mitgliedern der Universität gewählt.
Die Bedeutung der Wahlen ergibt sich aus der Funktion dieser Gremien für die akademische Selbstverwaltung. Zu wählen sind die Vertreterinnen und Vertreter der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden, der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (alle zwei Jahre) und der Studierenden (jedes Jahr).
Die Hochschulwahlen sind beendet.
Dem Senat gehören an:
Zu den Aufgaben des Senats gehören Beschlussfassungen über die Satzungen der Universität (insbesondere Studien- und Prüfungsordnungen) und Stellungnahmen zu den beschlossenen Berufungsvorschlägen.
Den Fakultätsräten gehören grundsätzlich an:
Die Fakultätsräte treffen Entscheidungen in allen Angelegenheiten, die die jeweilige Fakultät betreffen. Sie wirken z.B. bei der Einrichtung von Studiengängen und Verabschiedung von Prüfungsordnungen mit. Außerdem wählt der Fakultätsrat die Mitglieder des Fakultätsvorstands.
Der studentische Konvent setzt sich zusammen aus den vier Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden im Senat, den Mitgliedern des Fachschaftenrats und 24 weiteren direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden. Die Mitglieder des studentischen Konvents kümmern sich um fachliche und soziale Belange ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen an der Universität Regensburg.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden einer Fakultät bilden die Fachschaftsvertretung und stellen die Interessenvertretung der Studierenden auf Fakultätsebene dar. Die Fachschaftsvertretung bilden die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im Fakultätsrat sowie diejenigen Studierenden in der erforderlichen Anzahl, auf die bei der Wahl zum Fakultätsrat weitere Sitze entfallen würden.
Der Fachschaftenrat besteht aus den Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden in den Fakultätsräten, auf die bei der Wahl in den Fakultätsrat die beiden ersten Sitze entfallen.
Die Wahlberechtigung ergibt sich aus § 3 der Wahlsatzung der Universität Regensburg.
Das aktive und passive Wahlrecht können nur Wahlberechtigte ausüben, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Das Wählerverzeichnis liegt im Wahlamt (Verwaltungsgebäude, Zi.Nr. 2.21) vom 10. bis 15. Mai 2024 jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr aus. Eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten ist nach telefonischer Anmeldung unter 0941/943-2314 oder -2454 oder per E-Mail an wahlen@ur.de möglich. Es wird am 15. Mai 2024 geschlossen.
Die wahlberechtigten Studierenden, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ab Ende April ihre Wahlbenachrichtigung über das Campusportal SPUR abrufen.
Gegen die Nichteintragung oder eine falsche Eintragung in das Wählerverzeichnis kann bis spätestens am ersten Werktag nach Schließung des Wählerverzeichnisses, also bis spätestens 16. Mai 2024, 16:00 Uhr, schriftlich Erinnerung bei der Wahlleitung erhoben werden.
Die Hochschulwahlen 2024 zur Wahl der Gruppenvertreterinnen und -vertreter im Senat, in den Fakultätsräten und im studentischen Konvent finden in der Zeit vom 12. Juni 2024, 12:00 Uhr bis 19. Juni 2024, 12:00 Uhr als elektronische Wahl statt.
Die Stimmabgabe ist nur innerhalb des Universitäts-Netzwerks möglich. Zur Verbindung gibt es folgende Möglichkeiten:
Bei technischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Rechenzentrum:
Tel.: 0941/943-4444
E-Mail: support@ur.de
Raum: RZ 0.02
Bei grundsätzlichen Rückfragen zur Wahl wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Wahlamt:
E-Mail: wahlen@ur.de
Um die Sicherheit und Vertraulichkeit der elektronischen Wahl zu gewährleisten ist es erforderlich, dass die Abstimmung über ein sicheres Endgerät erfolgt.
Weiterhin ist es sicherzustellen, dass der RZ-Account durch die Vergabe eines sicheren nur dem Nutzer bekannten Passwortes geschützt ist. Bei auch nur dem vagen Verdacht, dass Dritte Kenntnis des RZ-Passwortes erlangt haben können, ist dieses durch den Nutzer unverzüglich zu ändern und support@ur.de zu informieren.
Das Passwort sollte nicht im Webbrowser gespeichert werden.
Während des Wahlvorgangs bitte nicht die Seite neu laden oder die Taste F5 drücken. Andernfalls werden Ihre bis dahin eingegebenen Stimmen verworfen und Sie müssen diese nach erneuter Anmeldung vollständig neu eingeben.
Nach Beendigung des Wahlvorgangs wird empfohlen, sich in der Wahlanwendung abzumelden und den Webbrowser zu schließen.
Tel: 0941/943-4444 (Studierende)
E-Mail: support@ur.de
Raum: RZ 0.02