Hier wird unterschieden zwischen der Anerkennung von Leistungen aus dem Inland und dem Ausland. Wählen Sie daher bitte den für Sie zutreffenden Antrag:
Der Antrag muss vollständig und verständlich ausgefüllt und von der Fachvertretung bzw. den Modulverantwortlichen unterschrieben und gestempelt werden. Beachten Sie bitte, dass die konkrete Modulbezeichnung samt -Nr. und Position mit angegeben wird!
Beispiel:

Hinweise:
- Bei "Bezeichnung der Leistung" müssen Sie die im beigefügten Leistungsnachweis ersichtliche Kursbezeichnung eintragen. Gerne können Sie die entsprechenden Leistungen im Nachweis farbig markieren oder mit Nummerierungen arbeiten.
- Einige Prüfungsordnungen geben Fristen zur Anrechnung vor (siehe § "Anrechnung"). Nur wenn der Antrag innerhalb der dort genannten Frist vorgelegt wird, kann die Anerkennung stattfinden.
- Für jeden Fachbereich ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
- Die Modulposition, für die Sie die Anerkennung beantragen, darf noch nicht belegt sein.
- Eine an der UR nicht bestandene Leistung kann NICHT durch eine Anerkennung ersetzt werden. Die Wiederholungsprüfung hierfür ist an der UR abzulegen.
- Sollten Sie sich Leistungen für den freien Wahlbereich anerkennen lassen, wenden Sie sich bitte an Herrn Matthias Baderschneider (Koordinierungsstelle Leistungspunkte).
AUSNAHME:
Bachelor Erziehungswissenschaft: Für die Anerkennung im Wahlbereich (= Nebenfachmodul) wenden Sie sich bitte an die Fachvertretung.
Bachelor und Master Psychologie: Für die Anerkennung im Wahlbereich (fachübergreifend als auch fachintern) wenden Sie sich bitte an die Fachvertretung.
Diesen Antrag samt Bestätigungen/Leistungsnachweise (in Kopie) können Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.
Es ist auch möglich, diese Unterlagen als PDF via E-Mail (pa.phil@ur.de) einzureichen. Dies muss zwingend über die Ihnen zugewiesene stud.-Adresse geschehen. Beachten Sie, dass der Antrag von allen Beteiligten vor dem Einscannen eigenhändig im Original unterzeichnet werden muss.
Beachten Sie bitte, dass eine gültige Immatrikulation Voraussetzung ist, um eine Anerkennung beantragen zu können!