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Allgemeine Anträge


Anerkennung eines ärztlichen Attests

Sollte es Ihnen krankheitsbedingt nicht möglich sein, an einer Prüfung teilzunehmen, müssen Sie unverzüglich ein ordnungsgemäßes Attest im Original (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!) und folgenden Antrag bei uns einreichen: 
  

~ Antrag auf Anerkennung eines Attestes ~

                                      

 
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet werden!
                             

Beispiel: 

       
Hinweise:

  • Sollten Sie die Bearbeitungsfrist einer Hausarbeit/Seminararbeit aufgrund der im Attest geannten Prüfungsverhinderung verlängern wollen, müssen Sie sich direkt an den jeweiligen Lehrstuhl wenden.
       
  • Die inhaltlichen Anforderungen an ein Attest entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
    =>
    Erfüllt Ihr Attest nicht die dort genannten Anforderungen, kann dieses nicht anerkannt werden. In diesem Fall muss die Leistung mit "5,0 (Versäumnis)" bewertet werden.
            
  • Bei Anerkennung der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit wird in FlexNow schnellstmöglich nach Eingang "Anerkannte Krankheit (Attest)" eingetragen. Diesbezüglich erhalten Sie dann eine FlexNow-Benachrichtigung via E-Mail.
                                
                                  

          
Die Originalunterlagen (Antrag sowie Attest) können Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.
                  

             


Anerkennung externer Leistungen

Hier wird unterschieden zwischen der Anerkennung von Leistungen aus dem Inland und dem Ausland. Wählen Sie daher bitte den für Sie zutreffenden Antrag: 
    

                    

Der Antrag muss vollständig und verständlich ausgefüllt und von der Fachvertretung bzw. den Modulverantwortlichen unterschrieben und gestempelt werden. Beachten Sie bitte, dass die konkrete Modulbezeichnung samt -Nr. und Position mit angegeben wird! 
         

                   

Beispiel:

                                     

                 

Hinweise:

        

  • Bei "Bezeichnung der Leistung" müssen Sie die im beigefügten Leistungsnachweis ersichtliche Kursbezeichnung eintragen. Gerne können Sie die entsprechenden Leistungen im Nachweis farbig markieren oder mit Nummerierungen arbeiten. 
                 
  • Einige Prüfungsordnungen geben Fristen zur Anrechnung vor (siehe § "Anrechnung"). Nur wenn der Antrag innerhalb der dort genannten Frist vorgelegt wird, kann die Anerkennung stattfinden.
      
  • Für jeden Fachbereich ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
                              
  • Die Modulposition, für die Sie die Anerkennung beantragen, darf noch nicht belegt sein.
      
  • Eine an der UR nicht bestandene Leistung kann NICHT durch eine Anerkennung ersetzt werden. Die Wiederholungsprüfung hierfür ist an der UR abzulegen.
                        
  • Sollten Sie sich Leistungen für den freien Wahlbereich anerkennen lassen, wenden Sie sich bitte an Herrn Matthias Baderschneider (Koordinierungsstelle Leistungspunkte).
    AUSNAHME:
    Bachelor Erziehungswissenschaft: Für die Anerkennung im Wahlbereich (= Nebenfachmodul) wenden Sie sich bitte an die Fachvertretung.
    Bachelor und Master Psychologie: Für die Anerkennung im Wahlbereich (fachübergreifend als auch fachintern) wenden Sie sich bitte an die Fachvertretung.

  

    


                                         

Diesen Antrag samt Bestätigungen/Leistungsnachweise (in Kopie) können Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.

Es ist auch möglich, diese Unterlagen als PDF via E-Mail (pa.phil@ur.de) einzureichen. Dies muss zwingend über die Ihnen zugewiesene stud.-Adresse geschehen. Beachten Sie, dass der Antrag von allen Beteiligten vor dem Einscannen eigenhändig im Original unterzeichnet werden muss.

                   

Beachten Sie bitte, dass eine gültige Immatrikulation Voraussetzung ist, um eine Anerkennung beantragen zu können!
                       


Anerkennung UR-Leistungen (Zusatzs-/Doppelstudium)

Sofern Leistungen aus einem anderen Studiengang der UR (z.B. aus Lehramt, B.Sc. WiWi, Jura oder einer Zusatzausbildung wie der IT-Ausbildung) übernommen werden sollen, ist dieser Antrag vorzulegen: 
   

~ Antrag auf Anerkennung ~

    
Dem Antrag fügen Sie bitte einen selbst erstellen FlexNow-Ausdruck (über FlexNow2 mit Verifizierungscode) bei.
                    


                                 
Vorgaben/Beispiele zum Ausfüllen des Antrages
      

Sofern ein ABGESCHLOSSENES MODUL anerkannt werden soll, muss die konkrete Modulbezeichnung sowie das jeweilige Modulkürzel und -Nr. angegeben werden.

Beispiel: 

                                                   

    
Wenn eine EINZELLEISTUNG anerkannt werden soll, müssen Sie im Antrag die konkrete Kurs- und Modulbezeichnung (siehe Notenausdruck!) angeben. Bei "Wird anerkannt im Modul" muss das entsprechende Modulkürzel samt -Nr. und Position (siehe Modulbeschreibung) benennen.
                                  

Beispiel:

                              
WICHTIG: 

  • Bei "Bezeichnung der Leistung/des Moduls" müssen Sie bitte unbedingt die im beigefügten Leistungsnachweis ersichtliche Bezeichnung (NICHT die Modulnummer, denn diese steht nicht im Leistungnachweis) eintragen. Gerne können Sie die entsprechenden Leistungen/Module im Nachweis farbig markieren oder mit Nummerierungen arbeiten. 
    Nur wenn der Antrag vollständig und verständlich ausgefüllt ist (siehe Beispiele oben), kann dieser von uns angenommen und bearbeitet werden!
           
  • Der Antrag muss von der Fachvertretung/den Modulverantwortlichen mit Stempel und Unterschrift geprüft und bestätigt werden! 
    AUSNAHME: Bei Anerkennungen im Bereich "freie Leistungspunkte/Wahlbereich" bzw. "zusätzliche/freiwillige Prüfungsleistungen" ist dies i.d.R. nicht nötig! 
    Ebenso kann darauf verzichtet werden, wenn die Modulbeschreibungen beider Fächer (z.B. Lehramt Deutsch und BA Deutsche Philologie) identisch sind.
               
  • Sofern Sie sich Leistungen eines Studiengangs der UR anrechnen lassen möchten, aus dessen FlexNow-Leistungsübersicht keine ECTS hervorgehen, müssen Sie sich diese von der Fachvertretung auf dem Anerkennungsantrag zwingend bestätigen lassen (Stempel + Unterschrift)
                                                                      
  • Die meisten Prüfungsordnungen geben Fristen zur Anrechnung vor (siehe § "Anrechnung"). Nur wenn der Antrag innerhalb der dort genannten Frist vorgelegt wird, kann die Anerkennung stattfinden.
                         

      
Diesen Antrag samt Anlage können Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.

Da der FlexNow-Leistungsanchweis einen Verifizierungscode trägt, ist ebenso die Übersendung via E-Mail (PDF an pa.phil@ur.de) möglich. Dies muss zwingend über die Ihnen zugewiesene stud.-Adresse geschehen. Beachten Sie, dass der Antrag vor dem Einscannen von allen Beteiligten eigenhändig im Original unterzeichnet werden muss.
            

Beachten Sie bitte, dass eine gültige Immatrikulation Voraussetzung ist, um eine Anerkennung beantragen zu können!
            

                 


Einbuchungsantrag für ZSK-Scheine

Dieser Antrag ist ausschließlich für Scheine des ZSK (Zentrum für Sprache und Kommunikation)!
Alle anderen Leistungen müssen über FlexNow angemeldet werden. Sollten Sie dies versäumt haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Lehrstuhlsekretariat, damit Sie dort nachträglich über FlexNow angemeldet werden.
    

~ Antrag auf Einbuchung von ZSK-Scheinen ~
 

Wenn der ZSK-Schein im Pflichtbereich eingebucht werden soll, geben Sie bei „Zu verbuchen im Modul“ bitte das Modulkürzel samt Modul-Nr. und Position an (siehe Modulbeschreibung).

Beispiel:


 
Sofern die Leistung in "freie Leistungspunkte/Wahlbereich" bzw. "zusätzliche/freiwillige Prüfungsleistungen" eingebucht werden soll, müssen Sie keine Position angeben. Hier reicht einfach die Bezeichnung des entsprechenden Bereiches.

       

Beispiel:

  
                


                                   
     

Bitte kopieren Sie den ZSK-Schein und reichen Kopie und Original samt ausgefülltem Antrag bei uns ein (per Post, Einwurf in unseren Briefkasten oder persönlich während unserer Öffnungszeiten). Spätestens mit dem Abschlusszeugnis erhalten Sie den Originalschein zurück.
     

                      


Prüfungsverhinderung wegen Prüfungsüberschneidung

Für den Fall, dass zwei Lehrveranstaltungen zeitgleich stattfinden und eine Abmeldung über FlexNow nicht mehr möglich ist, können Sie eine der beiden entschuldigen. Hierfür ist dieser Antrag zu verwenden: 
  

     

~ Antrag auf Anerkennung einer Prüfungsverhinderung ~
   

  

Wichtig: 

  • Im Antrag müssen alle betroffenen Lehrveranstaltungen aufgelistet werden.
       
  • Als Anlage muss von jedem Lehrstuhl eine schriftliche Bestätigung beigefügt werden, der man Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende) der Lehrveranstaltung entnehmen kann. Alternativ reicht auch eine E-Mail des Lehrstuhls, die von diesem direkt an uns geschickt werden muss.
       
  • Falls es sich um einen Erstversuch handelt, an dem Sie nicht teilnehmen wollen, ist eine Anmeldung zum nächsten Termin nur möglich, wenn der Prüfer "Erstschreiber" bzw. "Nachholer“ zulässt.
    Achtung: "Nachholer" nicht mit "Wiederholer“ verwechseln! Wiederholer sind Kandidaten, welche die Prüfung bereits nicht bestanden haben.
        
  • Sollte es sich bei einer der Lehrveranstaltungen um einen Wiederholungsversuch handeln, müssen Sie diesen zwingend wahrnehmen (Wiederholungsfrist!). Hier können Sie dann nur die Lehrveranstaltung entschuldigen, die Sie im Erstversuch ablegen würden.

      


                     

Dieser Antrag samt Bestätigungen der Lehrstühle kann als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden!) an pa.phil@ur.de geschickt werden.

Sollten die Lehrstühle uns gesondert via E-Mail die Daten zur Lehrveranstaltung schicken, erwähnen Sie dies bitte in Ihrem Antrag und setzen die betroffenen Lehrstühle in Ihrer E-Mail an uns in CC.

                          

       


Umbuchung von Leistungen (z.B. bei Wechsel des Wahlmoduls)

~ Antrag auf Umbuchung ~

Anwendungsgebiete: 

  • Verschiebung von Leistungen innerhalb eines Studiengangs.
    -> Wenn Sie sich z.B. aus Versehen im falschen Modul angemeldet haben, ein Modul wechseln oder einen Austausch zur Notenverbesserung vornehmen möchten.
       
  • Anrechnung von Leistungen eines exmatrikulierten Faches innerhalb eines Studiengangs (wenn z.B. ein Nebenfach exmatrikuliert wurde und Sie die dort erbrachten Leistungen in den freien Wahlbereich einbringen möchten)
       
  • Korrektur nach einem Kombinationswechsel (wenn z.B. das Bachelorfach zum 2. Hauptfach wird)
        

Füllen Sie den Umbuchungsantrag bitte vollständig und verständlich aus und legen einen Screenshot der Leistungen bei, auf dem die LV-Nr., Kursbezeichnung, Lehrstuhl und Prüfungsdatum ersichtlich sind. 
   

Beispiel Antrag: 

Beachten Sie bitte, dass bei "VERSCHIEBUNG in Modul*" das vollständige Modulkürzel samt Position angegeben werden muss (siehe Modulbeschreibung).
        

Beispiel Screenshot: 

                           

                      
Wichtig: 

  • Die Leistung, die verschoben werden soll, muss bereits bewertet und verbucht sein!
        
  • Vor Antragsstellung ist zu prüfen, ob der Lehrstuhl die Leistung für die gewünschte Modulposition freigegeben hat. Dies können Sie dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen. Nur dann ist die Beantragung der Umbuchung möglich!
       
  • Es sind alle Versuche zu berücksichtigen! Es genügt somit nicht, dass nur der letzte Versuch umgebucht wird. Im Antrag müssen also bitte alle Versuche aufgelistet werden. Ebenso benötigen wir von jedem Versuch einen Screenshot.
          
  • Sollten Sie eine Ausnahmegenehmigung des Lehrstuhls erhalten, dass Sie eine Leistung für eine nicht freigegebene Position einbringen dürfen, benötigen wir eine Bestätigung der Modulverantwortlichen bzw. der Fachvertretung. Hierfür genügt es, wenn auf dem Antrag "Ausnahme" vermerkt und dies zusätzlich mit Stempel und Unterschrift bestätigt wird.

   


                                      
Die Unterlagen können Sie als PDF via E-Mail (pa.phil@ur.de) übersenden. Beachten Sie, dass der Antrag vor dem Einscannen eigenhändig unterzeichnet werden muss! Verwenden Sie hier bitte die Ihnen zugewiesene Stud.-Adresse.

                    

     


Zeugnisantrag

Wenn die im Antrag genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie den
  

~ Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses ~

                                 

bei uns einreichen (gerne via E-Mail).
                        

WICHTIG: Es müssen alle Leistungen Ihrer Studienfächer und im freien Wahlbereich bewertet sein - auch die Leistungen, die Sie für Ihren Abschluss nicht zwingend benötigen!
                               

Sofern Sie mehrere studienbezogene Auslandsaufenthalte hatten, reichen Sie Seite 2 des Antrages bitte dementsprechend mehrfach ein. Beachten Sie, dass dies nur die Auslandsaufenthalte betrifft, deren Leistungen in Ihrem Studium (FlexNow) anerkannt wurden!

                       

Weitere Hinweise zum Zeugnisantrag:

  • Die Zeugnisanträge werden nach chronologischem Eingang bearbeitet. I.d.R. wird Ihr Zeugnis innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des Antrages von uns erstellt und zur Unterschrift geschickt.
    Bitte beachten Sie, dass das Prüfungssekretariat die Zeugnisse lediglich erstellt und schlussendlich siegelt und fertigstellt. Für die Unterschrift müssen die Dokumente jedoch an den/die Prüfungsausschussvorsitzende/n und den/die Dekan/in versandt werden. Wir haben es nicht in der Hand, bis wann wir die Unterlagen unterschrieben zurückerhalten. I.d.R. liegen uns die Zeugnisunterlagen aber innerhalb der darauffolgenden 1-2 Wochen wieder vor.
    Insgesamt müssen Sie folglich mit mindestens 2-3 Wochen Wartezeit rechnen. Während der Urlaubszeit und somit v.a. zum Semesterschluss (vorlesungsfreie Zeit) dauert es jedoch meist länger.
                         
  • Sollten Sie vorab eine Abschlussbestätigung benötigen (z.B. zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber), vermerken Sie dies bitte entweder direkt auf dem Zeugnisantrag oder erwähnen dies in Ihrer E-Mail, mit der Sie uns den Zeugnisantrag zukommen lassen. Geben Sie bitte ebenso mit an, ob Sie die Bestätigung persönlich abholen wollen oder ob wir Ihnen diese per Post zuschicken sollen. Die Ausstellung erfolgt i.d.R. spätestens 2-3 Werktage nach Erhalt des Zeugnisantrages.
           
  • Wenn Sie das Zeugnis/die Abschlussbestätigung persönlich abholen möchten, werden Sie nach Fertigstellung via E-Mail benachrichtigt. Bei gültigem FlexNow-Account schreiben wir an Ihre Stud.-Adresse.
          

          

Den Antrag können Sie als PDF via E-Mail (pa.phil@ur.de) übersenden.
Beachten Sie, dass der Antrag vor dem Einscannen eigenhändig unterzeichnet werden muss! Verwenden Sie zudem bitte die Ihnen zugewiesene Stud.-Adresse, sofern diese noch aktiv ist.
Ebenso können die Unterlagen natürlich in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) eingeworfen oder per Post übersandt werden.
                      

                            



  1. Studium