Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten zum Studium der AVS gestellten Fragen. Beachten Sie bitte auch die Modulbeschreibungen und die Prüfungs- und Studienordnung, die durch die unten stehenden Antworten nicht ersetzt werden.
Die Bescheinigungen für Ihren BAföG-Antrag können Sie bei Herrn AR a.Z. Dr. Bruno Olsson abholen. Melden Sie sich dafür für eine Sprechstunde an oder kommen Sie zu den Sprechzeiten unangemeldet vorbei. Bringen Sie unbedingt ein bereits ausgefülltes BAföG-Formular und einen Notenausdruck mit allen bisher erbrachten Leistungen von FlexNow mit. Auf dem Notenausdruck muss Ihr Name vermerkt sein.
In der AVS melden Sie sich zu Kursen über das Vorlesungsverzeichnis unter SPUR an.
Dies geschieht über das sogenannte FlexNow, das Prüfungsverwaltungssystem der Universität Regensburg.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie sich für eine Veranstaltung richtig angemeldet haben und dass diese auch für die von Ihnen angedachte Modulstelle eingetragen ist, die Anmeldung aber trotzdem nicht funktioniert, nehmen Sie bitte Kontakt zu Herrn Baderschneider, M.A. (Modularisierungsstelle) auf.
Ja, zu manchen Einführungsveranstaltungen des ersten und zweiten Semesters und teils auch zu höheren Veranstaltungen werden Tutorien abgehalten. Deren Termine werden stets im Vorlesungsverzeichnis und im betreffenden Kurs bekannt gegeben.
Die Übungsmaterialien werden üblicherweise parallel auf GRIPS (E-Learning-Plattform der UR) bereitgestellt. So können Sie auf diese zugreifen, selbst wenn Sie terminlich nicht an den Tutorien teilnehmen können.
Das Modul AVS-M03 "Struktur einer nicht-indogermanischen Sprache" umfasst zwei Strukturkurse á 6 LP, siehe auch hier den Modulkatalog des B.A.
Da Sie in diesem Modul eine nicht-indogermanische Sprache näher kennenlernen sollen, müssen Sie hierbei auch Kurs I und II einer Sprache belegen, z.B. also Marind I und Marind II. Meistens werden diese Kurse in zwei aufeinanderfolgenden Semestern angeboten.
Sie können also nicht zwei Kurse verschiedener Sprachen belegen, also z.B. Marind I und Hoocak I!
Unter diesem Modulpunkt werden jedes Semester Veranstaltungen von unterschiedlichen Lehrstühlen angeboten. Diese Veranstaltungen kommen häufig aus der Germanistik, Anglistik, Amerikanistik etc. Dementsprechend werden oft bestimmte Sprachkenntnisse vorausgesetzt oder die Veranstaltungen finden auf Englisch oder Französisch statt.
Eine Liste mit den Veranstaltungen aus dem laufenden Semester, sowie verantwortlichen Personen und Ansprechpartnern finden Sie stets im Studienplaner von SPUR.
AVS-BA-M06a, AVS-BA-M06b und AVS-BA-M06c unterscheiden sich ausschließlich darin, wie viele ECTS Sie aus Ihren Sprachkursen einbringen müssen. In welches dieser Module Sie Ihre ZSK-Scheine anrechnen müssen, ergibt sich daraus, ob Sie AVS als BA-, 2. Haupt- oder Nebenfach studieren.
AVS-BA-M06a für BA-Studierende; Arbeitsaufwand: 21 ECTS
AVS-BA-M06b für Studierende des 2. HF; Arbeitsaufwand: 9 ECTS
AVS-BA-M06c für Studierende im NF; Arbeitsaufwand: 3 ECTS
Studierende der AVS, die Sprachkurse für das Modul AVS-BA-06 belegen, sind vom Auslagenersatz (Gebühren) befreit. Sie müssen jedoch einen Antrag auf Befreiung stellen. Diesen finden Sie hier.
Sie können die Kenntnisse vorzugsweise im Zuge der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK) erwerben, an dem viele Unicert-Kurse (Französisch, Spanisch, Italienisch, Japanisch...) und auch Kurse des europäischen Referenzrahmens (z.B. Arabisch, Schwedisch, Türkisch, Chinesisch...) angeboten werden.
Ausgenommen davon sind Englisch und Ihre Muttersprache.
Oder Sie haben bereits ein Sprachzertifikat erworben, zum Beispiel an einer Sprachschule im Ausland? Auch diese können eventuell nach Absprache mit dem/der StudienberaterIn der AVS für das Modul AVS-BA-M06 eingebracht werden.
Sobald Sie die Sprachkurse abgeschlossen und Ihre ZSK-Scheine erworben haben haben, müssen Sie diese noch mithilfe eines Einbuchungsantrages für das Modul AVS-BA-M06a, BA-M06b oder BA-M06c beim Prüfungssekretariat in FlexNow eintragen lassen. Genauere Informationen zum Einbuchungsantrag finden Sie hier.
Dieses Modul müssen Sie nur absolvieren, wenn Sie AVS als Bachelorfach studieren. Dabei können Sie sich ein Sprachwissenschaftsmodul eines einzelphilologischen Faches aussuchen, das Sie dann vollständig absolvieren und einbringen.
Folgende Module bzw. Modulkombinationen können gewählt werden:
Sie können keine Module wählen, die Sie im Haupt- oder Nebenfach studieren.
Vorsicht! Teilweise müssen vor Belegen der Kurse Nachweise für eine vorhandene Sprachkenntnis der jeweiligen Sprache erbracht werden! Informieren Sie sich also frühzeitig über eventuelle Bedingungen!
Für die profilbildenden 20 freien Leistungspunkte im B.A. haben Sie viele Möglichkeiten.
Falls Sie eine andere Veranstaltung einbringen wollen, müssen Sie das unbedingt vor Vorlesungsbeginn (am besten während der Kursanmeldung) mit Dr. Bruno Olsson absprechen und die Veranstaltung bei Frau Mitterbauer für die freien Leistungspunkte freischalten lassen! Eine nachträgliche Freischaltung ist nicht vorgesehen, melden Sie sich also frühzeitig bei Dr. Bruno Olsson - nicht erst im Prüfungsanmeldungszeitraum!
Das Prüfungsamt akzeptiert nur noch in ausgewiesenen Einzelfällen Scheine, weswegen normalerweise auch keine mehr ausgegeben werden!
Im Rahmen des M.A. AVS müssen Sie neben den Pflichtmodulen 15 zusätzliche Leistungspunkte aus dem Bereich der Linguistik einer europäischen Sprache absolvieren. Sie können sowohl ganze Module als auch einzelne Lehrveranstaltungen besuchen.
Sie können die Module oder Lehrveranstaltungen eigenständig wählen. Bitte beachten Sie dabei unbedingt folgende Vorgehensweise:
Sie müssen frühest möglich, mindestens vor Vorlesungsbeginn aktiv werden. Fragen Sie beim jeweiligen Dozenten an, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Bei positiver Rückmeldung wenden Sie sich bitte an unseren Studienberater Herrn Dr. Bruno Olsson, der Ihnen bei Passgenauigkeit die Teilnahme von Seiten der AVS genehmigt und die Veranstaltung meldet, damit Sie sich in Flexnow dafür anmelden können.
Das Prüfungsamt akzeptiert nur noch in ausgewiesenen Einzelfällen Scheine, weswegen normalerweise auch keine mehr ausgegeben werden!
Für Studierende