Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für Ihre Abschlussarbeit benötigen.
Die erste Anlaufstelle für das Verfassen einer Abschlussarbeit ist der/die AssistentIn, der/die in der Regel auch die Arbeit betreuen wird. Korrigiert und bewertet wird die Arbeit von einem Erst- und einem Zweitgutachter. Erstgutachter ist in jedem Fall Prof. Dr. Helmbrecht. Die Wahl des zweiten Gutachters wird in Absprache mit Ihrem Betreuer getroffen. Normalerweise können alle Dozenten der AVS dafür gewählt werden, ggf. auch Dozenten aus einem anderen Fach.
Mit dem Betreuer wird das Arbeitsthema festgelegt und die Einzelheiten der Arbeit (wie z.B. die Gliederung oder der thematische Umfang der Arbeit) besprochen. Sie sollten mit Ihrem Betreuer die gesamte Zeit über in Kontakt bleiben und einzelne Schritte stets mit ihm besprechen! Auch wenn Sie Fragen haben, sollten Sie auf Ihren Betreuer zukommen.
Wenn Sie sich mit ihrem Betreuer auf das Arbeitsthema geeinigt, den Zweitprüfer festgelegt haben und die Gliederung der Arbeit von Ihrem Betreuer gutgeheißen wurde, können Sie Ihre Arbeit beim Prüfungsamt zulassen lassen. Dazu müssen Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit ausfüllen und im Prüfungsamt abgeben. Prof. Dr. Helmbrecht teilt dem Prüfungsamt dann den Titel der Arbeit mit. Damit sind Sie angemeldet und sollten zeitnah einen Zulassungsbescheid per Post bekommen.
Für das Deckblatt Ihrer Arbeit gibt es Vorgaben auf der Seite des Prüfungsamtes, ebenso für die Plagiatserklärung, die Sie nicht vergessen sollten! Bitte bedenken Sie auch die weiteren Hinweise bezüglich aller Abschlussarbeiten (auf der PA-Seite nach unten scrollen).
Für die formale Gestaltung gelten dieselben Standards wie für alle Arbeiten in der AVS. Hilfreiche Dokumente hierfür finden Sie unter Lehrmaterialien / Wissenschaftliches Arbeiten.
Für Studierende