Das zuständige Prüfungsamt ist das "Prüfungsamt Kriminologie und Gewaltforschung".
Joseph Hilz Ref. I/5 Büro PT 1.0.7a pa.Krimi@verwaltung.uni-regensburg.de Tel. 0941/943-1583 (bitte vorher mailen) Fax 0941/943-2273 | Postadresse: Universität Regensburg Prüfungsamt Kriminologie u. Gewaltforschung 93040 Regensburg |
Alle gängigen Anträge finden Sie hier.
Durch Anerkennungen können Studierende erbrachte Leistungen außerhalb der UR anrechnen lassen. Anerkannte Leistungen werden in Flex Now als abgelegte Prüfungen verbucht. Sie müssen den anerkannten Kurs dann nicht mehr anderweitig belegen.
Im Master Kriminologie und Gewaltforschung können in der Regel aus folgenden Gründen Leistungen aus anderen Studiengängen/Hochschulen anerkannt werden:
Anerkennungen von Leistungen aus dem vorangegangenen Bachelorstudium
Anerkennung von Leistungen aus einem Auslandssemester
Anerkennung der Masterarbeit aus einem anderen Masterstudiengang (Parallelstudium)
WICHTIG
Für alle Anträge auf Anerkennung gelten Fristen!
Anerkennungen können immer nur nach Vorabsprachen mit dem Lehrstehl vor Erbringung der Leistung durchgeführt werden. (Anerkennungen aus dem Bachelor sind hiervon ausgenommen)
Erstsemester werden in der Einführungsveranstaltung über Anerkennungsmöglichkeiten aufgeklärt. Eine individuelle Beratung findet erst nach Vorlesungsbeginn für eingeschriebene Studierende statt.
In den meisten Fällen findet ein freiwilliges Auslandssemster im dritten Fachsemester statt. Wissenswertes zur Organisation eines Auslandssemesters finden Sie in diesem Merkblatt.
Das duale Forschungsmodul ist im dritten Fachsemester geplant. Hierzu bietet der Lehrstuhl Strafrecht und Kriminologie immer im Wintersemester Forschungsmodule im Gruppenformat an. Das Forschungsmodul kann auch in eigenständiger Organisation absolviert werden.
Wichtige Hinweise zu einem eigenständigen Forschungsmodul finden Sie hier.
Alle wichtigen Informationen zur Masterarbeit finden Sie hier.
Falls Sie parallel einen zweiten Master studieren, haben Sie die Möglichkeit Ihre Masterarbeit aus diesem Studiengang unter gewissen Voraussetzungen im Masterstudiengang Kriminologie und Gewaltforschung anerkennen zu lassen.
Hierzu sollten Sie eine unverbindliche Vorprüfung zur inhaltlichen Eignung vornehmen lassen, wenn Sie die Planung Ihrer Masterarbeit beginnen. Wenden Sie sich bitte hierzu an die Studiengangkoordination.
Auch wenn die Masterarbeit aus einem anderen Studiengang anerkannt werden kann, müssen Sie zwingend das Masterseminar wie vorgeschrieben am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie besuchen.
Das Masterseminar ist das Begleitseminar zur Bearbeitung Ihrer Masterartbeit. Um an dem Masterseminar teilnehmen zu können, müssen Sie die Arbeit noch nicht angemeldet haben. Sie sollten das Seminar aber in dem Semester besuchen in dem Sie planen die Masterarbeit zu schreiben.
Weitere Informationen zur Veranstaltug erhalten Sie von den zuständigen Dozierenden in der Regel über GRIPS, wenn Sie sich hierfür anmelden.
Alle Studierenden des M.A. Kriminologie und Gewaltforschung müssen an dem Masterseminar teilnehmen! Auch wenn Sie Ihre Masterarbeit aus einem anderen Masterstudium anerkennen lassen (siehe Eintrag "Masterarbeit").
Unter der Modulbzeichnung KRIM-ZP (Zusätzlicher Prüfungsbereich) können Sie freiwllige Prüfungen während Ihres Kriminologiestudiums absolvieren. In der Regel sehen Sie in SPUR/FlexNow welche Veranstaltungen auch für den ZP-Bereich belegbar sind. Wenn Sie außer Plan Veranstaltungen besuchen und uner KRIM-ZP anrechnen lassen möchten, sprechen Sie vorher immer mit der Studiengangkoordination!
Die Einbuchung unter KRIM-ZP ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Folgendes ist nicht erlaubt:
ZSK-Scheine
In Absprache mit dem PA können Scheine vom ZSK auch ohne Antrag unter KRIM-ZP verbucht werden. Bitte schicken Sie einen Scan Ihres Leistungsscheins unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer an das zuständige PA mit dem Zusatz:
Hiermit versichere ich, dass ich den befügten Schein in keinem anderen Studiengang außer im M.A. Kriminologie und Gewaltforschung zur Einbuchung vorlegen werden.