Das zuständige Prüfungsamt ist das "Prüfungsamt Kriminologie und Gewaltforschung".
Joseph Hilz Ref. I/5 Büro PT 1.0.7a pa.Krimi@verwaltung.uni-regensburg.de Tel. 0941/943-1583 (bitte vorher mailen) Fax 0941/943-2273 | Postadresse: Universität Regensburg Prüfungsamt Kriminologie u. Gewaltforschung 93040 Regensburg |
Alle gängigen Anträge finden Sie hier.
In den meisten Fällen findet ein freiwilliges Auslandssemster im dritten Fachsemester statt. Wissenswertes zur Organisation eines Auslandssemesters finden Sie in diesem Merkblatt.
Das duale Forschungsmodul ist im dritten Fachsemester geplant. Hierzu bietet der Lehrstuhl Strafrecht und Kriminologie immer im Wintersemester Forschungsmodule im Gruppenformat an. Das Forschungsmodul kann auch in eigenständiger Organisation absolviert werden.
Wichtige Hinweise zu einem eigenständigen Forschungsmodul finden Sie hier.
Alle wichtigen Informationen zur Masterarbeit finden Sie hier.
Falls Sie parallel einen zweiten Master studieren, haben Sie die Möglichkeit Ihre Masterarbeit aus diesem Studiengang unter gewissen Voraussetzungen im Masterstudiengang Kriminologie und Gewaltforschung anerkennen zu lassen.
Hierzu sollten Sie eine unverbindliche Vorprüfung zur inhaltlichen Eingnung vornehmen lassen, wenn Sie die Planung Ihrer Masterarbeit beginnen. Wenden Sie sich bitte hierzu an die Studiengangkoordination.
Auch wenn die Masterarbeit aus einem anderen Studiengang anerkannt werden kann, müssen Sie zwingend das Masterseminar wie vorgeschrieben am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie besuchen.