Bitte bringen Sie zur Klausur Ihren Personal- oder Studierendenausweis mit.
Es gilt die aktuelle Hilfsmittelbekanntmachung für das 1. jur. Stx. (einsehbar auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes Bayern); als Gesetzestexte sind zusätzlich die Beck-Texte im dtv zulässig. Es ist zu empfehlen, selbst eine Uhr (kein Handy!) mitzubringen.
Unterlagen für sämtliche Veranstaltungen finden Sie auf der E-learning-Plattform G.R.I.P.S.
Für Materialien aus früheren Semestern fragen Sie bitte beim Lehrstuhl nach.
Allgemeine Hinweise für das Studium:
Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug
Behörden und Gerichte