LL.B. Digital Law: Bachelorarbeiten
Der Inhaber des Lehrstuhls stellt grundsätzlich und insbesondere jeweils im Wintersemester - vorbehaltlich von Forschungsfreisemestern etc. - nach § 21 PSO LL.B. Digital Law Themen für Bachelorarbeiten und bewertet im Fall der Aufgabenstellung die geschriebenen Arbeiten im Erstgutachten.
Ablauf
Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit am Ende eines Semesters schreiben wollen, müssen Sie sich über FlexNow bis zum jeweils 31. Mai bzw. 30. November anmelden. Nur so kann die Anmeldefrist gewahrt werden.
Die Korrekturzeit beträgt bis zu zwei Monaten. Wenn Ihnen eine besonders frühe Korrektur wichtig ist, sollten Sie daher den ersten Ausgabetermin wählen.
Der Lehrstuhlinhaber wird vom Prüfungssekretariat über die Anzahl der erfolgten Anmeldungen in Kenntnis gesetzt und schlägt eine entsprechende Nummer an Themen vor (vgl. § 21 Abs. 2 S. 1 PSO). Die Themen werden von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses verteilt und durch das Prüfungssekretariat ausgegeben. Daher können keine Wunschthemen vergeben werden.
Zur Fristwahrung ist die Bachelorarbeit nach § 21 Abs. 3 S. 8 PSO in Form von zwei gebundenen Druckexemplaren und einer zusätzlichen elektronischen Version (pdf-Datei) beim Prüfungssekretariat abzugeben. Eine Abgabe am Lehrstuhl ist nicht fristwahrend.
Themen nur bezogen auf LL.B.-Vorlesung
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt gegenwärtig unabhängig von den am Lehrstuhl angebotenen Seminaren. Es werden Aufgabenstellungen vergeben, die den im LL.B. Digital Law vom Lehrstuhlinhaber angebotenen Vorlesungen zugehörig sind, d.h. zum Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht und zu den Inhalten der Vorlesung Public Digital Law.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Prüfungssekretariats, insbesondere unter
https://www.uni-regensburg.de/assets/studium/pruefungsverwaltung/
rechtswissenschaft/Bachelorarbeiten_LLB_Hinweise_20240528.pdf