Die Forschung am Lehrstuhl konzentriert sich mit dem Öffentlichen Immobilienrecht, dem Infrastrukturrecht und dem Recht der Informationsgesellschaft auf die öffentlich-rechtlichen Aspekte von drei weit gefächerten, dynamischen und innovativen Rechtsgebieten, wobei bereichsübergreifende Fragen – wie Privatisierungsfolgeprobleme oder Konflikte im Mehrebenensystem – im Vordergrund stehen. Flankierend analysieren wir einzelne Herausforderungen des allgemeinen Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarechts. Exemplarisch sei insoweit auf die Frage nach der Kompetenzverteilung in der EU verwiesen.
Ziel derartiger Analysen ist es, nicht nur Untersuchungen aus den einzelnen Forschungsgebieten aufeinander zu beziehen und dadurch zu bereichern, sondern auch forschungsgebietsübergreifende Schlüsse aus den Erkenntnissen in den drei Referenzgebieten zu ziehen. Diese Absicht wird auch bei sektorenübergreifenden Untersuchungen des Privatisierungsfolgerechts bzw. neuer Formen der Selbstregulierung verfolgt.
Die Forschungsthemen betrachten wir dabei im Mehrebenensystem. D.h. wir analysieren die Probleme nicht nur aus der Perspektive des deutschen Rechts, sondern v.a. auch aus der des Unionrechts und gegebenenfalls des Völkerrechts. Ein Teil der Forschungsprojekte ist interdisziplinär ausgerichtet. So arbeiten wir insbesondere mit Wirtschaftswissenschaftlern, aber auch mit Informatikern – etwa bei datenschutzrechtlichen Fragen – zusammen. Dabei wird ein problemorientierter Ansatz verfolgt, der einen hohen Praxisbezug anstrebt. Häufig geht es nicht nur um Fragen der Auslegung des geltenden Rechts, sondern auch um dessen sinnvolle Fortentwicklung. Zu diesem Zwecke erfolgen auch rechtsvergleichende Analysen.
Forschungsansatz
Der Forschungsbereich „Öffentliches Immobilienrecht“ bündelt eine Vielzahl von Forschungsaktivitäten, die maßgeblich im Rahmen der Tätigkeiten des interdisziplinären Instituts für Immobilienwirtschaft erfolgen. Hier untersuchen wir eine große Bandbreite öffentlich-rechtlicher Aspekte der Immobilienwirtschaft – von vergaberechtlichen Fragen bis hin zu Rechtsfragen von Public-Private-Partnerships.
Dabei werden die Vorgaben des deutschen Rechtssystems ebenso in den Blick genommen wie die unions- und völkerrechtlichen Determinanten. Wir verfolgen einen interdisziplinären Forschungsansatz. Zugleich gewährleistet ein hoher Praxisbezug eine problemorientierte Forschung. Trotz einer besonderen Berücksichtigung wirtschaftsnaher Probleme sollen sonstige gesellschaftsrelevante Aspekte des Öffentlichen Immobilienrechts wie insbesondere Konflikte um die Gestaltung des öffentlichen Raums gleichermaßen Beachtung finden.
Einzelne Rechtsgebiete
Forschungsansatz
Der Forschungsbereich „Infrastrukturrecht“ ist auf eine netzwirtschafts-
übergreifende Betrachtung angelegt. Einzelanalysen zur Telekommunikations-, Post-, Energie- und Transportregulierung werden durch sektorenübergreifende Studien ergänzt und wechselseitig fruchtbar gemacht. Dabei geht es uns nicht allein um materiell-rechtliche Analysen, sondern auch um institutionelle Untersuchungen, also um die Frage, in welchen Verwaltungsstrukturen eine Netzwirtschaftsregulierung sinnvoller Weise zu erfolgen hat. Vergleichend treten Untersuchungen des allgemeinen Kartellrechts hinzu.
Im Vordergrund steht zwar das deutsche Recht. Dieses ist allerdings in hohem Umfang europarechtlich vorgeprägt, so dass die Analyse des Unionsrechts gleichermaßen im Fokus liegt. Ergänzend erfolgen völkerrechtliche und rechtsvergleichende Betrachtungen. Angesichts eines stark rechtspolitisch ausgerichteten Forschungsansatzes ist die Zusammenarbeit mit Ökonomen von großer Bedeutung.
Einzelne Rechtsgebiete
Forschungsansatz
Dem Forschungsbereich „Recht der Informationsgesellschaft“ liegt ein in mehrfacher Hinsicht integrierter Forschungsansatz zugrunde. Zunächst verfolgen wir eine vertikale Betrachtung informationsrechtlicher Probleme, d.h. wir analysieren informationsrechtliche Fragen von der telekommunikationsrechtlichen Infrastruktur bis hin zu medienrechtlichen Aspekten auf der Content-Ebene.
Die Sicherung des Pluralismus und der Zugangsoffenheit in der Informationsgesellschaft ist zu einer anspruchsvollen Herausforderung geworden, die über rundfunkrechtliche Fragen weit hinausweist. Integriert ist der Forschungsansatz aber auch in Bezug auf eine umfassende Betrachtung der menschenrechtlichen Grundlagen im Völker- und Unionsrecht sowie im nationalen Verfassungsrecht bis hin zu einzelgesetzlichen Detailfragen und deren wechselseitigen Beeinflussungen.
Schließlich soll die interdisziplinäre Ausrichtung die Integration von neuesten Erkenntnissen insbesondere aus den Wirtschaftswissenschaften, aber auch aus der Informatik ermöglichen. Gerade im Datenschutzrecht erscheint im nahenden Zeitalter der allgegenwärtigen Datenverarbeitung ein interdisziplinärer Forschungsansatz unabdingbar, um eine datenschutzkonforme Dienstevielfalt zu ermöglichen.
Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Forschungsstelle Recht der Informationsgesellschaft der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg .
Einzelne Rechtsgebiete
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht
Telefon: +49 941 943 6061
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