Sie studieren an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg und möchten sich bereits in ihrem universitären Schwerpunktstudium mit dem U.S.-amerikanischen Recht beschäftigen? Dann können Sie bei Erfüllung der allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen schon während ihres Studiums ein LL.M.-Studium an der UC Law San Francisco unter besonders geförderten Bedingungen absolvieren.
Auf der Grundlage der zwischen der UC Law San Francisco und der Regensburger Fakultät im Jahr 2019 geschlossenen und 2024 erneuerten Kooperationsvereinbarung können sich besonders qualifizierte Regensburger Studierende für das „Leary Scholarship“ der UC Law bewerben, verbunden mit einem Studiengebührenerlass in Höhe von 75 %. Das entspricht gegenwärtig einem Wert iHv. ca. 37.500 US-Dollar. Das Leary Scholarship ist mit anderen Stipendienprogrammen regelmäßig kombinierbar.
Eine zusätzliche Förderung durch Stipendienprogramme in Deutschland ist derzeit leider nur sehr eingeschränkt gegeben, da die deutschen Stipendienprogramme für den LL.M. zumeist erst greifen, wenn das deutsche Staatsexamen vorliegt. Aktuell bestehende Fördermöglichkeiten sind:
- das PROMOS-Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen. Für ein Studium an der UC Law San Francisco vergibt die Kommisssion entweder einen Zuschuss zu den Aufenthaltskosten oder eine Reisekostenpauschale.
- das Reisestipendium von Fulbright Germany. Das Stipendium beinhaltet eine Reise- und Nebenkostenpauschale.
Mit einem erfolgreichen Abschlusses des LL.M.-Studiums an der UC Law San Francisco haben die Studierenden zugleich ihren universitären Schwerpunktbereich an der Universität Regensburg abgeschlossen. Denn die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg erkennt das LL.M.-Studium als gleichwertige Leistung an. Voraussetzung ist lediglich, dass sich die Studierenden im Rahmen ihres LL.M.-Studiums für die Erstellung eines Seminarpapers entscheiden. Die in den USA erzielten Leistungen werden anschließend in das deutsche Notensystem umgerechnet. Eine weitere Schwerpunktprüfung an der Universität Regensburg ist nicht vorgesehen. Auch das vorbereitende Seminar muss nicht absolviert werden. Allerdings verleiht die University of California den LL.M.-Grad erst nachträglich nachdem auch die erste juristische Prüfung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen wurde. Ungeachtet dieser Besonderheit können Regensburger Studierende in diesem Verfahren das LL.M.-Studium und den universitären Schwerpunkt somit zeitgleich absolvieren – eine in Deutschland nahezu einmalige Kombinationsmöglichkeit!
Um sich für das LL.M.-Studium an der UC Law San Francisco unter Inanspruchnahme des Kooperationsangebots zu bewerben, müssen Regensburger Absolventen von der Fakultät für das Programm nominiert werden und dort den gewöhnlichen Antragsprozess durchlaufen. Die Fakultät trifft auf der Grundlage der Zwischenprüfungsergebnisse eine eigene Vorauswahl unter den für das Programm geeigneten Studierenden. Bewerbungsschluss an der Fakultät für Rechtswissenschaft ist der 1. März eines jeden Jahres für einen Studienbeginn im August desselben Jahres. Die Fakultät kann ihre Studierenden bis zum 1. April des jeweiligen Studienjahrs für das Programm nominieren. Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung in der Regel bis Ende Mai.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich rechtzeitig um den erforderlichen Nachweis hinreichender Englischkenntnisse bemühen müssen. Die UC Law San Francisco akzeptiert sowohl den TOEFL (mindestens 90 Punkte beim internet-based Test [iBT]) als auch IELTS (mindestens 7 Punkte).
Haben Sie Interesse, Ihr Schwerpunktstudium mit einem LL.M.-Studium am Hastings College of the Law zu kombinieren? Die Fakultät unterstützt und begleitet Sie durch den Antragsprozess. Ihr Ansprechpartner an der Fakultät ist Professor Dr. Alexander Tischbirek.