Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg steht für eine moderne und somit betont international ausgerichtete Ausbildung. Sie möchte ihre Studierenden auch über das ERAMUS-Programm hinaus dabei unterstützen, ihre juristische Ausbildung im Ausland zu vertiefen oder eigene Forschungsvorhaben im Ausland zu verwirklichen. Ein besonderes Augenmerk legt die Fakultät dabei auf den Austausch mit den USA, der durch besondere Kooperationsvereinbarungen mit U.S.-amerikanischen Law Schools verwirklicht werden soll.
Auf Initiative von Professor Dr. Michael Heese haben die Regensburger Fakultät und die University of California, College of the Law, San Francisco, im Oktober 2019 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die neben dem wissenschaftlichen Austausch auf Fakultätsebene auch den Studierenden und Promovierenden besonders geförderte Studien- und Forschungsprogramme ermöglicht. Ein solches Angebot werden Sie an den meisten anderen deutschen Jurafakultäten vergeblich suchen!
Ein Master of Laws-Studium in den USA bedarf im Allgemeinen rechtzeitiger und strukturierter Planung und Vorbereitung. Es geht dabei um weit mehr als nur um die Auswahl des Hochschulstandortes, des Studienprogramms und um fachbezogene Fremdsprachentests. Die Bewerbungsverfahren sowohl für die ausländischen Studienprogramme als auch für inländische und ausländische Stipendienprogramme sind zumeist aufwendig. Vor allem die Masterstudiengänge in den USA sind mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, die unter Umständen ganz oder teilweise durch Stipendien gedeckt werden können. Für beides benötigen Studierende zudem Fachgutachten eines oder mehrerer Hochschullehrer.
Qualifizierte Absolventen sind im Wettbewerb um die besonders renommierten ausländischen Hochschulen und um die lukrativen LL.M.-Stipendien natürlich im Vorteil. Allerdings sollte die bundesweite Konkurrenz nicht unterschätzt werden. Auch hier empfiehlt es sich daher unbedingt, kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen. Absolventen, die keine (gehobenen) Prädikatsexamina vorweisen können, müssen den Traum von einem Masterstudium im Ausland umgekehrt nicht notwendig aufgeben. Wer sich insoweit realistische Ziele setzt, findet unter den ausländischen Hochschulen attraktive Angebote.
Nicht nur Regensburger Absolventen, sondern auch bereits unsere Studierenden haben einen besonderen Vorteil. Sie können unter Umständen das Kooperationsangebot mit der University of California, Hastings College of the Law, San Francisco, in Anspruch nehmen, das ein attraktives Stipendium beinhaltet. Erfahren Sie mehr dazu unter der Rubrik „UC Hastings College of the Law“: „LL.M. für Graduierte“ und „LL.M. im Schwerpunktstudium“.
Forschungsaufenthalte in den USA bieten sich für promovierende Graduierte besonders an, wenn die Dissertationsthemen rechtsvergleichend angelegt sind. Denn erfahrungsgemäß wirken sich solche Aufenthalte auf die Qualität der Arbeiten erheblich aus. Das hängt nicht allein mit dem besseren Zugriff auf ausländische Rechtsprechung und Literatur und die vor Ort mögliche Erlangung spezifischer Recherchefähigkeiten zusammen. Von unschätzbarem Wert ist der persönliche Diskurs mit ausländischen Hochschullehren und Studierenden, durch den die gewonnenen Annahmen vom ausländischen Recht auf die Probe gestellt werden können. Auch der nicht selten entscheidende Unterschied zwischen dem „law in books“ und dem „law in action“ wird vielfach erst vor Ort erkennbar.
Forschungs(kurz)aufenthalte können stattfinden im Rahmen förmlicher Programme ausländischer Hochschulen (z.B. visiting researcher-Programme) oder auch informell, hergestellt durch bestehende Kontakte zwischen deutschen und ausländischen Hochschullehrern. Informelle Forschungsaufenthalte haben den Vorteil größerer Flexibilität; auch Studiengebühren fallen hier zumeist nicht an.
Regensburger Doktoranden und Regensburger Post-Docs sind auch hier im Vorteil. Sie können das Kooperationsangebot mit der University of California, Hastings College of the Law, San Francisco, in Anspruch nehmen. Erfahren Sie mehr dazu unter der Rubrik: „UC Hastings College of the Law“: „Visiting Reseacher Program“.
Umgekehrt sollte man sich von einem reinen Forschungsaufenthalt nicht zu viel erwarten. Die ausländische Rechtskultur und die Methoden der Jurisprudenz in anderen Rechtsordnungen verlangen eine weitaus intensivere Befassung, die regelmäßig nur im Rahmen eines Graduiertenstudiums gelingen kann. Die Kombination von LL.M.-Studium und promotionsbegleitendem Forschungsaufenthalt ist daher auch sehr verbreitet und erhöht im Übrigen die Chancen auf ein lukratives Graduiertenstipendium. Denn Graduierte mit wissenschaftlichen Projekten neben dem Vorhaben eines Masterstudiums erhalten im Rahmen der Stipendienprogramme typischerweise den Vorzug.
Auch hier gilt: Regensburger Promovierende und Post-Docs sind im Hinblick auf das Kooperationsangebot mit der University of California, Hastings College of the Law, San Francisco, klar im Vorteil.